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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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| Hallo, ich bin zur Zeit bei einem Zeitarbeitsunternehmen (unbefristet) beschäftigt. Der Kunde hat mich bis Ende August ausgeliehen und bietet mir nun direkt ein befristetet (6 Monate) Arbeitsverhältnis an (etwas mehr Geld), oder die "Ausleihe" beim Zeitarbeiter zu Verlängern (Gehaltserhöhung dort wahrscheinlich ausgeschlossen). Der Kunde will mir was gutes: Als Alternative überlegen wir, die Ausleihe zu verlängern und der Kunde zahlt mir für die "Mehrarbeit" auf Mini-Job-Basis ein paar Euro. Ist das zulässig? Ich habe bisher nur gefunden, dass man nicht beim gleichen Arbeitgeber zwei Jobs haben darf. Der Kunde ist doch aber nicht der Arbeitgeber, oder? Wie ist die Rechtslage? ![]() Ich weiss halt nicht, ob ich einen unbefristeten, schlecht bezahlten Vertrag gegen einen befristeten, besser bezahlten, eintauschen soll. ![]() Ich bin alleinerziehend, Mitte 40 und ich weiss nicht wie nach Ablauf der Befristung die Zukunft aussieht... Die Zeitarbeit kann mich auch rauswerfen, schon klar... Liebe Grüsse Saebelzahnmaus Geändert von Saebelzahnmaus (17.07.2008 um 14:49 Uhr) Grund: "Gruß" vergessen |
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