Trotz Krankschreibung ein 1-wöchiges Praktikum machen
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Trotz Krankschreibung ein 1-wöchiges Praktikum machen

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  #1  
Alt 19.01.2010, 20:03
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Jacky1988 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Trotz Krankschreibung ein 1-wöchiges Praktikum machen


Veröffentlicht: 19.01.2010 um 20:49 von Jacky1988
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hallo,
ich hab da mal ein wichtige frage,
und zwar bin ich seit 6 wochen krankgeschrieben...wird wohl auch noch nen weile so gehen das ich auf arbeit gemobbt werde und psychisch nicht damit klarkomme.
Will jetzt nochmal eine Lehre machen und raus aus meinen jetztigen beruf...
hab mich schon beworben und jetzt die möglichkeit in dem beruf ein praktikum zu machen. aber ich bin ja jetzt noch krankgeschrieben ....jetzt weiß ich nur nicht ob ich trotz krankschriebung das praktikum..
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  #2  
Alt 20.01.2010, 00:25
Benutzerbild von nontestatum
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Eigentlich hast du dir deine Frage schon selber beantwortet:

Du willst arbeitsunfähig deine Arbeitskraft während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses einem anderen Arbeitgeber im Rahmen eines Praktikums zur Verfügung stellen ...

Soooo geht das ganz und garnicht !

Bitte lasse dich beraten: Adressen — Tacheles Adressdatenbank
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 20.01.2010, 00:33
Benutzerbild von Melete
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Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

M.E. könnte das zur fristlosen Kündigung führen, schlimmsten Falls zu Schadenersatzforderungen, außerdem gibt es m.E. Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Aber vielleicht weiß es noch jemand besser/genauer.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
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  #4  
Alt 20.01.2010, 20:10
paulena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das wäre ein fristloser Kundigungsgrund da das Vertrauensverhältnis zum derzeitigen Arbeitgeber insoweit gestört wäre, dass dem Arbeitgeber Deine Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. Ich meine das im Falle auch der Betriebsrat der Kündigung sofort zustimmt. (Hier würde das Arbeitsgericht eine Zustimmung sofort ersetzen-falls der Betriebsrat Dir "wohlgesonnen" wäre)

Schadensersatzforderungen würden Dich weniger erwarten dürfen, da bei Deiner Krankschreibung (über 6 Wochen) die Lohnfortzahlung durch den Abeitgeber schon entfällt.

Lass es lieber und gehe einen legalen Weg.

Geändert von paulena (20.01.2010 um 20:39 Uhr)
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