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#1
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| Hallo zusammen, seit mehreren Jahren hängen in unseren Büros Kameras. Wir haben keinen Kundenverkehr und außer den Betriebsangehörigen kommt niemand in die Büros. In wie weit ist denn diese Form der Überwachung überhaupt zulässig? Aufgehängt wurden die Kameras, nachdem mal (vor Jahren) ein Geldbeutel weg gekommen ist. Diese Kollegin ist 1. lange nicht mehr bei uns und 2. ist in dem Büro wo das Geld weg gekommen ist interessanterweise keine Kamera installiert, das ist das Büro des Verkaufsleiters. Dieser ist im Übrigen auch nicht mit Kameras einverstanden. Das war eine Entscheidung der Chefetage (in deren Büros hängen auch keine Kameras). In der Küche, im Archiv, in den Gängen, hängen auch keine. Nur in den Büros der Kollegen. Wir haben auch den Verdacht, dass Mikrofone eingebaut sind, denn seltsamerweise werden wir manchmal mit Aussagen konfrontiert, welche wir nur in kleinem Kreis getroffen haben. Können wir uns wehren? Betriebsrat oder so gibt es bei uns nicht. |
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#2
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| Eine Videoüberwachung ist nur erlaubt, wenn vorher das „schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers“ (z.B. Schutz vor Verlust von Firmeneigentum) durch konkrete Anhaltspunkte feststeht. Vage Vermutungen reichen nicht aus. Eine zulässige Überwachung ist grundsätzlich nur durch eine sichtbare Anlage nach vorheriger Information der Belegschaft erlaubt. Betriebsrat oder die Personalvertretung müssen zustimmen. Daher die Frage: Gab es eine solche Information vor Installation der Kameras? Weiterhin: Unternehmen dürfen bei einem konkreten Diebstahlverdacht ihre Angestellten heimlich mit der Videokamera filmen. Die Überwachung mit der Videokamera stelle zwar einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, dieser sei aber bei ausreichendem Verdacht hinzunehmen. Dabei müsse aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Gericht: BAG Aktenzeichen: 2 AZR 51/02 Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, eine Verhältnismäßigkeit ist hier nicht (mehr) gegeben. Daher mal dezent darauf hinweisen, dass sich der Arbeitgeber in diesem Fall gesetzeswidrig verhält. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 LG Geändert von river (14.01.2011 um 09:39 Uhr) |
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TreueSeele (18.01.2011) | ||
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#3
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| O je , wirklich schlimm wenn es so weit kommt. Fällt es nicht unter Persöhnlichkeitsrecht? Da würde ich mich nicht wohl füllen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu mirko62 für den nützlichen Beitrag: | ||
TreueSeele (18.01.2011) | ||
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#4
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| Danke für die Infos bzgl. heimlicher Überwachung oder "vorherige Zustimmung bzw. Bekanntgabe". Also, die Kameras sind nicht heimlich und sie wurden auf Grund eines bereits Jahrzehnte zurück liegenden Falls angebracht. Man fühlt sich ständig beobachtet, die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Was soll denn bitte in einem Büro schon geklaut werden außer persönliche Gegenstände und dafür haftet der Arbeitgeber ja sowieso nicht. Vielleicht Büroklammern? Lachhaft dafür Kameras anzubringen, oder? Also: was kann ich/können wir tun? Mein AG ist sowieso ein A... der schon bei der Frage nach der Dauer eines Toilettengangs sich rechtlich absichert. Man müsste hier mal rechtlich zurück schlagen |
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#5
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| Hier kommt es darauf an, ob der Betrieb weniger als 10 Leute beschäftigt. Werden weniger als 10 Leute beschäftigt, entfällt der Kündigungsschutz, der Boss kann seine Leute jederzeit fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall wäre zwar grundsätzlich eine Durchsetzung geltenden Rechtes möglich, aber zweifellos unter Verlust des eigenen Arbeitsplatzes.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#6
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| Wir sind 50 Leute. Aber ich glaube, du hast das falsche Thema beantwortet? |
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#7
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| Sowas finde ich total schlimm! Diese Bespitzelungen sind ja immer wieder Thema in den Medien. Ich frage mich ob es das schon immer in so einem Ausmaße gab und jetzt nur öfter publik gemacht wird oder ob es in den letzten Jahren einfach, vor allem in großen Franchise Unternehmen, "Mode" geworden ist, seine Mitarbeiter zu filmen und abzuhören =/ Schlimm sowas! |