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#1
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| Guten Abend, ich bin seit 4 Wochen krank geschrieben, weil meine Abteilungsleiterin mich komplett fertig macht. Nicht nur mich allein, sondern eigentlich alle, die mit ihr arbeiten. Leider habe ich mich dagegen heftig gewehrt und für andere eingesetzt, doch es stehen jetzt keine Kollegen hinter mir. Die Abteilungsleiterin stellt mich jetzt als eine schwierige Person dar. Ich bin seit über 2 Jahren dort beschäftigt, die Abteilungsleiterin hat zur gleichen Zeit angefangen. Jetzt bin ich bis heute krank geschrieben vom Allgemeinarzt. Ich bin zeitgleich auch bei einer Psychologin, die mich ab morgen weiterhin krank schreiben wird. Jedoch ist sie in Urlaub und kommt erst nächste Woche zurück. Sie sagte, das sei kein Problem, ich soll das dem AG so mitteilen. 1) Kann der Abeitgeber daraus eine verhaltensbedingte Kündigung machen? 2) Wäre eine Eigenkündigung trotz Krankschreibung sinnvoll? Schliesslich kann ich ja nicht 3 Monate krank geschrieben werden und da wäre es mir wohler, so früh wie möglich raus zu kommen. Bewerben muss ich mich ja sowieso. Geändert von katterfeld (29.11.2010 um 22:42 Uhr) |
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#2
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| Wenn du krank bist, bist du krank, wenn dies durch die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen belegt ist, ist das zunächstmal unchädlich. Aber es ist natürlich so, dass ein Arbeitgeber sein Personal benötigt, wer auffällig wird, macht sich natürlich nicht beliebt. Eigenkündigungen erzeugen eine Leistungsperre beim Arbeitslosengeld I. |
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#3
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| Bei Mobbing kann aber diese Sperrfrist auch entfallen, da sollte man sich bei der BfA durchaus mal informieren! |
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