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#1
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| Hallo, meine Freundin hat Mitte Mai fristlos wegen Mobbing bei ihrem AG gekündigt und wurde danach auch von der Hausärztin mit Hinweis auf Mobbing bis Ende Juni krankgeschrieben. Seitdem ist sie nicht mehr krankgeschrieben und erhält auch ohne Sperrfrist seit dem 1.Juli Arbeitslosengeld. Für den Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juni hat sie kein Arbeitslosengeld erhalten, unter Hinweis auf die bestehende Krankmeldung und dass ja deshalb ein Anspruch auf Krankengeld bestünde. Erst hat sie den notwendigen Antragsbogen nicht bekommen, anschließend sagte die Krankenkasse ein Krankenschein sei nicht eingereicht. Sie solle den Krankenschein einreichen, danach wäre alles soweit geklärt. Diese Aussage machte die Krankenkasse gegenüber der (übrigens sehr hilfsbereiten - sollte man auch mal lobend erwähnen!) Sachbearbeiterin von der BfA in Düsseldorf . Nachdem dann bis jetzt immer noch kein Formular bei der BfA eingegangen ist, habe ich heute mal bei der Krankenkasse angerufen. Dort heißt es jetzt es bestünde kein Anspruch auf Krankengeld, weil sie ja mit Kündigung freiwillig versichert sei. Auch existieren angeblich interessanterweise weder vom ersten Gespräch meiner Freundin mit der KK, noch vom Anruf der Dame von der BfA bei der KK Gesprächsnotizen, man sei "verwundert", wer solche Aussagen getroffen hätte. Stand jetzt ist also: ALG bekommt sie nicht, weil ja angeblich Anspruch auf Krankengeld besteht, Krankengeld bekommt sie aber nicht, weil angeblich wegen freiwilliger Versicherung kein Anspruch besteht... ![]() Irgendwo muss also ja jetzt der Hase im Pfeffer liegen, kennt sich mit dieser Problematik jemand aus? Vielen lieben Dank schon mal im Voraus! |
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#2
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| Ich sehe das so: Deine Freundin hat fristlos gekündigt, deshalb greift keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Da der Arbeitgeber deine Freundin abgemeldet hat, ist sie auch nicht mehr über den Arbeitgeber krankenversichert und muss sich selber krankenversichern, d.h., sie zahlt die KV-Beiträge selber. Als Selbstzahler hat sie aber keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, die Krankenkasse hätte ihr soches zugesagt. Da krankgeschrieben, hat deine Freundin kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit), ALG I erhält sie erst nach Genesung, also sobald die AU ausgelaufen ist, also ab 1. Juli. Ab diesem Datum ist sie dann über die Agentur bei Leistungsbezug ALG I krankenversichert. Krankheit und Pflege - www.arbeitsagentur.de Je nach Vermögensverhältnissen hätte deine Freundin in der Zeit ab Datum fristlose Kündigung bis Ende Juni ALG II beantragen können, Sie hätte dann bei Bezugsberechtigung ALG II bekommen können und wäre auch krankenversichert gewesen. Achtung! Einfach wegen Mobbing zu kündigen ist der falsche Weg. Mobbing ist ein klar definierter Begriff, den es ggf. auch zu beweisen gilt, hier riskiert man ohne vorherige Rücksprache mit der Agentur für Arbeit /Jobcenter ganz klar eine Leistungssperre bzw. Sanktion. Selbst wenn es so sein sollte, dass zunächst ALG I bewilligt wurde, kann es durchaus zu einem Bumerang in Form einer Leistungsrückforderung kommen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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