Ist die Abmahnung gültig?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Mobbing


Ist die Abmahnung gültig?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 13.10.2011, 14:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Driveshaft befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ist die Abmahnung gültig?


Hi,

ich bin nun genau 12 Monate bei meinem Ausbildungsbetrieb, 8 Monate davon war ich sehr angesehen, meine Person und meine Arbeitsweise wurde sehr geschätzt und mir wurden tolle Zukunftsaussichten prognostiziert. Ich bekam ein Geschäftsmobiltelefon, Visitenkarten und hatte ein tolles Verhältnis zur Geschäftsleitung. Vor 4 Monate hat das jedoch angefangen sich zu ändern und heute steh ich glaub schon auf der "Abschussliste". Hintergrund ist, dass vor 4 Monaten die Tochter von einem der beiden Geschäftsführer in der Verwaltung/Personalabteilung angefangen hat und obwohl ich anfangs dachte wir würden uns gut verstehen und hätten ein gutes kollegiales Verhältnis miteinander, so wie zu den meisten anderen Arbeitskollegen auch, wurde ich letztendlich eines besseren belehrt. Scheinbar bin ich ihr, aus welchen Gründen auch immer ein Dorn im Auge, obwohl wir nie aneinander geraten sind o.ä.. Ich hab das von dieser Person nicht direkt erfahren, da sie mir gegenüber immer sehr freundlich ist, sondern von einem ihrer Kollegen, der mir sehr detailreich erzählt hat was sie alles über mich sagt und vor allem wie sie mich bei ihrem Vater, dem GF, anschwärzt und auch bei vielen Arbeitskollegen die sie nun schon gegen mich aufgebracht hat - auf rein persönlicher Ebene.


Nun nahm das Übel seinen lauf und am 4.10. bekam ich von ihrem Vater eine Abmahnung mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrter Herr XXX,

aufgrund des unentschuldigten Fehlens am 27. + 28.9.11 in der Berufsschule und mehrmaligem Zuspätkommen sowie frühzeitigem Gehen aufgrund unterschiedlicher privater Termine, mahnen wir Sie hiermit ab. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich vor Arbeitsbeginn im Betrieb telefonisch zu entschuldigen haben.

Sie haben mit den wiederholten und erheblichen Unpünktlichkeiten bzw. unentschuldigtem Fernbleiben des Berufsschulunterrichts gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.

Ihr vorstehend dargestelltes Verhalten gibt uns Veranlassung, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen.

Wir fordern Sie auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten.

Im Falle einer weiteren derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung sehen wir uns gezwungen Ihr bestehendes Ausbildungsverhältnis zu kündigen.

Diese Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen.



So, zum ersten Absatz muss ich sagen, ich war Montags in der Berufsschule, bin dann aufgrund einer fiebrigen Bronchitis den Rest der Woche krank geschrieben worden. Ich habe mich Dienstag früh, vor Schulbeginn ordnungsgemäß krank gemeldet für beide Tage (Di+Mi), allerdings nur in der Schule weil mir nicht bekannt war das ich auch dem Betrieb an BS-Tagen bescheid geben muss. Da ich erst Mittwochs zum Arzt konnte, der mich dann die ganze Woche krank schrieb (ich habe also für die ganze Woche eine Krankmeldung), habe ich erst nach dem Arztbesuch am Mittwoch um ca. 13Uhr im Betrieb bescheid gegeben, dass ich Do und Fr nicht komme und seit Dienstag krank bin. Ich habe mich nun erkundigt und festgestellt, dass ich mich wohl tatsächlich hätte im Betrieb krankmelden müssen auch wenn Schule ist. Diese Fehlverhalten leuchtet mir ein, das hätte man aber sicher auch nicht gleich abmahnen müssen da es sich ja eher um einen formalen Fehler handelt der keine böse Absicht enthält.

Die weiteren Vorwürfe, mit dem häufigen zuspät kommen sind jedoch völlig aus der Luft gegriffen und ich verstehe nicht wie die darauf kommen? Bei uns gibt es keine Stempeluhr und die Arbeitszeiten werden auch sonst nicht überwacht/notiert, die Geschäftsleitung wird schon wissen warum, denn Überstunden werden folglich auch nicht erfasst. Die meisten Leute trudeln morgens zwischen 8 und 8.30Uhr ein, ich starte täglich um 8Uhr +/-5min. Anfangs bin ich, wie ich es von vorherigen Arbeitgebern gewohnt war, stets um 10min vor Arbeitsbeginn da gewesen, mit dem Resultat das ich morgens oft vor verschlossenen Türen gestanden bin weil keiner da war. Also komme ich jetzt immer um 8 und nicht vor 8. Also mit den Arbeitszeiten nimmt es hier also keiner so genau und das stört auch keinen. Jetzt frag ich mich natürlich, darf das überhaupt in der Abmahnung stehen? Wenn keiner pünktlich kommt, darf ich dann abgemahnt werden wenn ich 1min nach 8 komm? Müssen keine konkreten Tage genannt werden wann ich dieses Fehlverhalten an den Tag gelegt haben soll? Mir kommt das alles bisschen schwammig vor, die reine Willkür eben.

Nun zum nächsten, ich würde früher gehen. Natürlich bin ich hier schon das ein oder andere mal früher gegangen, beispielsweise zu Arztterminen oder Werkstattterminen. Was eben hin und wieder so anfällt und weshalb man früher gehen muss, dabei bin ich meistens 30min früher gegangen wenns hoch kommt und das auch nur wenn es wirklich keine andere Terminmöglichkeit gab. Dabei habe ich mich natürlich rechtzeitig bei Vorgesetzten abgemeldet bzw. die Erlaubnis eingeholt. Dabei muss man natürlich beachten, das wir wie bereits erwähnt kein Überstundenkonto führen und ich dieses Jahr häufig 12Std. Tage gearbeitet hab bzw. auch oft mehrtägig geschäftlich unterwegs war. Dabei wurde mir immer offeriert, das die Überstunden zwar nirgends erfasst werden, aber das sehr wohl berücksichtigt wird wenn man MAL FRÜHER GEHEN MUSS Und hier frag ich mich dann natürlich auch wieder, müssen nicht konkrete Daten genannt werden wann dieses Fehlverhalten stattgefunden haben soll?

So eine "Zuspätkomm-Abmahnung" riecht für mich halt immer sehr nach "loswerdenwollen", da man sie ja fast jedem irgendwann reindrücken kann und man genau so darauf warten kann das dies wieder geschieht, weil jeder irgendwann mal zu spät kommt. Daher wäre es mir schon sehr recht, aufgrund formaler Fehler das ein oder andere aus der Abmahnung streichen lassen zu könnte. Wenn sich die Abmahnung nur auf die Krankmeldung der beiden Schultage beziehen würde könnte ich damit leben, da mir das sicher kein zweites mal passiert.

Das ist meine zweite Ausbildung, ich bin ende 20 und führe einen eigenen Haushalt und habe weitere finanzielle Verpflichtungen, daher finanziere ich mir die Ausbildung von Ersparnissen, da die 500€ die ich hier verdiene nichtmal annähernd die Fixkosten decken. Wenn die mich hier jetzt also los haben wollen, weil jemand "mein Gesicht nicht passt" steh ich ganz schön **** da, da mich dieses Jahr bereits 6500€ gekostet hat und um nochmal eine Ausbildung von vorne anzufangen reichen meine Finanzen nicht aus - und das weiß mein Arbeitgeber auch ganz genau.


Danke für eure Hilfe, falls überhaupt jemand Bock hat das alles zu lesen

Geändert von Driveshaft (13.10.2011 um 15:00 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 13.10.2011, 15:23
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ist die Abmahnung gültig?

Eine vollgültige juristische Beratung kann dir hier niemand geben.

Aber wir können eine Meinung äussern.

Offensichtlich snd bestimmte Tatbestände zumindest formal gerechtfertigt, damit bist du fällig.

Bestimmte betriebliche Übungen, Gebräuche, Sitten, die nicht näher definiert sind, sind in ihrer Struktur gefährlich, weil im Falle eines Falles es so ist, dass ein Arbeitsrichter diese nicht kennt und er sich an das geschriebene Gesetz halten wird.

Du darfst nicht davonausgehen, dass du später kommen darfst, nur weil zum Dienstantritt noch niemand da ist, der die Türe aufschliesst. Wenn in deinem Ausbildungsvertrag drinsteht, dass Dienstbeginn 8.oo Uhr ist, dann stehst du bitte gestiefelt und gebügelt bzw. in Arbeitskleidung an deinem Arbeitsplatz, bist du an termingerechtem Antritt gehindert, weil eben nicht zeitig genug aufgeschlossen wurde, ist das dann nicht dein Bier. Mit anderen Worten.: in ZUkunft stehst du wieder rechtzeitig genug VOR 8.OO Uhr vor dem Werkstor bzw. Bürotür, und bringst dir vorsichtshalber einen Regenschirm mit. .

Wenn du länger arbeitest und davon ausgehst, dass du entsprechend nach angesammeltem Überstundenguthaben eher gehen darfst, bist du schief gewickelt. Denn du müsstest nachweisen, dass die Überstunden von dir verlangt wurden, also auf Anweisungen der Geschäftsleitung beruhen.
Da es aber nach deinen Worten keine Zeiterfassung gibt, und es wohl auch keine offizielle Gleitzeitregelung gibt, kannst du demzufolge auch kein Überstundenguthaben ansammeln, das bedeutet für dich, du hast mindestens die Regelarbeitszeit zu erfüllen und wenn du mal eher gehen möchtest, musst du mit deinem Vorgeetzten individuell und nachweisbar aushandeln, wie du die Fehlzeit auszuglechen gedenkst.

Du schreibst, dass ein Familienmitglied jetzt im Betrieb mitarbeitet. Es ist unerheblich, ob diese Tochter dort noch Auszubildende oder bereits Vollkraft ist, es ist tatsächlich so, dass sie ungeachtet ihrer offiziellen Stellung die Funktion eines Statthalters hat, wie weit ihre Befugnisse gehen, müsste der Geschäftsführer klarstellen. Ich vermute aber, dass es so ist, dass das nicht der Fall ist, womit eine ungemütliche Situation geschaffen wäre, weil es in Zukunft durchaus zu Kompetenzkonfrontationen kommen könnte.

Ich vermute, dass das Betriebsklima eisiger werden wird. In meinen Augen ist die Abmahnung eine Mücke, aus der man einen Elephanten gemacht hat. Nichtsdestotrotz stellt die Abmahnung eine juristische Unwägbarkeit dar, mt der man vermutlich nicht dich alleine erschrecken wollte. Ich vermute, dass man den Betrieb "auf Kurs" bringen will, mehr Disziplin, mehr Druck von oben, Abbau von sozialem Gedankengut, den Angestelten will man vielleicht nicht gleich auf die Zehen treten, aber der Auszubildende eignet sich bestens als Schießscheibe und Kugelfang. Wenn die anderen nämlich sehen, dass ein anderer Wind weht, werden die auch vorsichtiger.

Du hälst dich bitte in Zukunft an das geltende Arbeitsrecht, unabhängig davon, was in deinem Betrieb "üblich" ist. Bitte lies dir deinen Ausbildungsvertrag sorgfältig durch, das, was dort steht, ist für dich massgeblich.

Und Vorsicht vor der Tochter: Mitglieder der Geschäftsführerfamilie sind keine "Kollegen". Diese sind respektvoll und höflich zu behandeln. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Bitte tritt in eine Gewerkschaft ein. Als Azubi zahlst du nur einen geringen Beitrag, kannst dich aber als Mitglied jederzeit fachmännisch beraten lassen.

Hier zeigt sich leider mal wieder, dass man sich eine Nichtmitgliedschaft als Arbeitnehmer nicht mehr leisten kann.

Bitte starte auch mal eine Google-Suche nach ---> Dr. Azubi.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 14.10.2011, 10:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2007
Beiträge: 4
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Driveshaft befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Ist die Abmahnung gültig?

Danke für die Tips, war schon mal sehr hilfreich. Bin in eine Gewerkschaft eingetreten und habe mich mal an Dr. Azubi gewannt.

MfG
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Abmahnung Eidottrio Ausbildung 2 27.09.2010 11:01
Abmahnung - Abmahnung - Kündigung = sperre? maren-s Arbeitslosengeld ALG I 2 12.01.2010 17:49
Dringend!! Ungültige Abmahnung??? Buena Kündigung 5 29.04.2009 21:12
Formfehler bei Abmahnung ?Inhalt Abmahnung sv-508809@versanet.de Ausbildung 16 01.02.2009 08:33
ABmahnung im dritten Lehrjahr Tine Ausbildung 19 10.04.2008 11:42


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Mobbing


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.