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#1
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| Hallo! Ich bin neu hier und bräuchte dringend eure Hilfe... Ich bin seit dieser Woche wegen Mobbing krankgeschrieben und werde es wohl auch noch eine Weile bleiben. Allerdings habe ich einen Nebenjob, den ich gerne weiterhin ausüben würde. Wie ist das denn rechtlich zu sehen? Darf ich auch während der Krankschreibung meinem Nebenjob, der mit Mobbing ja nichts zu tun hat, nachgehen oder könnte mir dadurch eine fristlose Kündigung ins Haus flattern? Kann mir dazu vielleicht jemand was sagen? Ich wäre euch echt total dankbar... LG Tanja |
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#2
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| Du bist krankgeschrieben, also arbeitsunfähig. Das bezieht sich auf deinen gesamten Gesundheitszustand und nicht auf eine selektive Befindlichkeit. Es wird nicht unterschieden, dass du im Betrieb A nicht arbeiten kannst, wohl aber im Betrieb B. Wenn du deinem Nebenjob nachgehst, lieferst du deinem Boss Munition. Den Quatsch mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würde ich schleunigst sein lassen. Diese kann angezweifelt werden, und so wie du das beschreibst, hält die AU einer Nachprüfung durch den Amtsarzt nicht stand. Also: bitte wieder arbeiten gehen und eine andere Problemlösung anstreben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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