Rufmord bzw. üble Nachrede
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Rufmord bzw. üble Nachrede

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  #1  
Alt 07.02.2009, 10:21
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Liebe Mitglieder-- Ich habe im Moment ein problem was meinen Blutdruck auf über 200 zu 150 steigen lässt.
Folgendes ist passiert: Ich habe im letzten Quartal von 2008 als Verkäufer in einer neuen Filiale einer Baumarktkette gearbeitet. Alle die eingestellt worden sind , haben zunächst nur einen befristeten Jahresvertag erhalten. Die Eröffnung war Anfang November---Wirtschaftskrise, Weihnachten und andere Faktoren haben wohl dazu geführt, daß der Laden nicht so läuft wie geplant.Es kam zu mehreren Entlassungen, wozu auch ich gehörte. Beim Gespräch damals
zwischen mir . meinem Geschäftsleiter und dem stellv. Geschäftsleiter, erwähnte der stellv. Geschä. er hätte gehört das ich im alkoholisierten Zustand mit meinem fahrzeug ein Haus demoliert habe und deswegen der Führerschein entzogen wurde???? Dies entspricht nicht der Wahrheit. Die Firma hat dies auch nicht als Bestandteil der Kündigung angesehen, aber es wurmt mich sehr das es Menschen gibt die so einen Mist über mich erzählen. Mir wurde innerhalb der Probezeit gekündigt-- es wurde in der bescheinigung für die Arge bestätigt das kein fehlverhalten ausschlaggebend für die kündigung gewesen sei.
Meine frage : Kann ich eine Anzeige gegen Unbekannt stellen und den stellvertre. Geschäftsleiter als Zeuge angeben ? Was ist wenn er bei der Polizei dann sagt er hätte das in einer Kneipe zufällig gehört. Warum erwähnt er überhaupt so einen mist bei der Übergabe der Kündigung. Ich sollte villeicht noch erwähnen das er im selben Dorf wohnt wo ich früher selbstständig tätig war.Wer kann mir nützliche Tipps geben ?
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  #2  
Alt 07.02.2009, 10:41
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Die Polizei oder wahlweise ein Rechtsanwalt.
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aikon (08.02.2009)

  #3  
Alt 07.02.2009, 10:56
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kannst Du wohl wenn die Geschichte einfach glatt gelogen ist.

wenn der Zeuge das in einer Bar gehört haben will, wird aber wohl nicht viel passieren.
Aber was willst Du? Ich nehme doch an Dir geht es eh nur ums Prinzip und das Du ein Zeichen setzen willst.

Vielleicht erzählt der Zeuge ja dann auch das nächste Mal in der Bar, dass Anzeige erstellt wurde das kann schon helfen
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  #4  
Alt 07.02.2009, 11:56
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Vermutlich erinnert sich ausser dem TE einfach niemand mehr an eine solche Aussage, sobald die Polizei ins Spiel kommt.
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  #5  
Alt 07.02.2009, 13:45
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Hy Eauvive--sorry aber was bedeutet TE?
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  #6  
Alt 07.02.2009, 15:00
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  #7  
Alt 07.02.2009, 17:33
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Liebe Mitglieder-- Ich habe im Moment ein problem was meinen Blutdruck auf über 200 zu 150 steigen lässt.
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Meine frage : Kann ich eine Anzeige gegen Unbekannt stellen und den stellvertre. Geschäftsleiter als Zeuge angeben ? Was ist wenn er bei der Polizei dann sagt er hätte das in einer Kneipe zufällig gehört. Warum erwähnt er überhaupt so einen mist bei der Übergabe der Kündigung. Ich sollte villeicht noch erwähnen das er im selben Dorf wohnt wo ich früher selbstständig tätig war.Wer kann mir nützliche Tipps geben ?
Ich gehe davon aus, dass das nichts anderes ist als ein psychologischer Trick, um von der Kündigung als solcher abzulenken.

Du solltest deine Kollegen mal fragen, ob man denen auch irgendwelche dummen Sprüche serviert hat ...

Offensichtlich funktioniert der Trick ...
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aikon (08.02.2009)

  #8  
Alt 08.02.2009, 10:19
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Nun ja ist ja auch logisch und ich habe gedacht Theken- Entertainer..wäre ja auch zu schön...
psychologische tricks -das ist wahr es wurden anderen auch ähnliche dumme Sachen nahegelegt. Vielen Dank Ihnen allen -- ich werde morgen zur Polizei gehen und die Anzeige ertatten. Ich werde Sie über das Ergebnis informieren.
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  #9  
Alt 08.02.2009, 10:55
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Die Anzeige kannst du dir sparen.

Das wäre höchstens eine Übung für dich, damit du mal siehst, wie Staatsanwälte Gangster und Ganoven beschützen.

Wenn du keine wasserdichten Zeugen hast und nicht alles schwarz auf weiss vorliegt, machst du da eine Bruchlandung, am Ende stehst du als Angeklagter wegen Falschbeschuldigung vor Gericht.
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  #10  
Alt 09.02.2009, 07:34
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Von einer Anzeig würde ich auch abraten.
So etwas ähnliches hatte ich auch.
Eines Morgens einen anonymen Brief.

Die Polizeit hat es nicht inetressiert. Sie sahen keinen Straftatbestand.
Selbst bei den folgenden zwei Schreiben mit "unterschwelligen" Gewaltandrohung hat die Polizei mich auf einen Rechtsanwalt verwiesen.
Wenn ich nicht weiß wer das war, dann kann man nichts machen und wieder soll es keinen Straftatbesatnd gegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei sind so überlastet, dass solche Dinge "Peanuts" sind.
Eine Anzeig ist vergebene Liebesmüh´!




cowboy70
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