Das dürfte "planende Frauen" hellhörig werden lassen
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Das dürfte "planende Frauen" hellhörig werden lassen

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  #1  
Alt 06.02.2010, 19:39
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Standard Das dürfte "planende Frauen" hellhörig werden lassen


Künftig Geschenke zurückfordern

Bundesgerichtshof: Eltern können Ex-Partner ihres Kindes teilweise zur Kasse bitten

Die Ehe des Kindes geht in die Brüche - und verloren ist das Geschenk der Schwiegereltern, das eigentlich für beide gedacht war. So war es bislang. Künftig müssen die Ex-Partner damit rechnen, dass die Schwiegereltern ihr Geld - beispielsweise für das Häuschen - zurückfordern und auch, wenigstens teilweise, bekommen. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wäre dies ihr gutes Recht. Denn die Karlsruher Richter haben ihre jahrzehntelange Rechtsprechung aufgegeben und den Schwiegereltern neue Wege eröffnet. In dem konkreten Fall aus Berlin hatten die Eltern einer Frau von dem Ex mehr als 29 000 Euro gefordert, die sie ihm für eine Wohnung gegeben hatten (Az.: XII ZR 189/06 - Urteil vom 3. Februar 2010).

Bislang war es für Schwiegereltern schwer, Geschenke zurückzufordern, mit denen sie dem Kind und seinem Partner finanziell unter die Arme greifen wollten. Frei nach dem Motto "geschenkt ist geschenkt" war eine Rückforderung nur bei sehr groben Ungerechtigkeiten erfolgreich, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten.

Damit ist nun Schluss: Nach neuer Rechtsprechung sind die Ehe der Kinder und die Beziehung der Eltern zum Schwiegerkind unabhängig voneinander zu betrachten, die Eltern haben einen eignen Anspruch.


Gruss

wellen
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  #2  
Alt 07.02.2010, 11:00
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Der Titel ist daneben. Schließlich unterstützen oft genug auch die Eltern der Frau das junge Paar und sehen ihr Geld nicht wieder. Es gibt genauso viele "planende" Männer wie Frauen.
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