Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
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Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

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Alt 30.04.2011, 13:26
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Handwerkerle31 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern


Zitat:
Der deutsche Bundestag möge § 1626
des BGB wie folgt ändern:

§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze.
(1)
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge wie verheirateten Eltern gemeinsam zu.
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__________________
"Schlagseite - MannFrau kontrovers" - Das Buch.

Geändert von Handwerkerle31 (30.04.2011 um 14:21 Uhr)
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