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#1
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| Eure Meinung ist gefragt! Sollten Leiharbeiter von Beginn der Nachtschicht die Nachtzulage bekommen. Als Beispiel: Beginn und Ende der Schicht 22:00 - 06:00 Uhr Bisher erhalten die Leiharbeiter erst ab 23:00 Uhr aber auch nur wenn sie mehr als 2 Stunden dauert die Zulage. Gruß Der Leiharbeiter |
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#2
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| Hallo, wo steht dass mit diesen mehr als 2 Stunden? Ich war schon bei einigen Leiharbeitsfirmen und ich hatte das nicht mit diesen 2 Stunden. Wobei ich es auch gerecht fände, wenn die Leiharbeiter auch ab 22 Uhr Nachtschichtzuschlag erhalten. Das wäre mal ein erster Schritt über eine kleine Anpassung zur Gleichbehandlung von Arbeitskräften. Ist doch eh ein Hungerlohn, wo Alleinverdiener gezwungen sind aufstockend Hartz IV zu beantragen. Und da brauche die sich nicht über ihre Aufstockung rühmen! Zumal das Ost-West Gefälle da noch ziemlich hoch ist. Aber die Einheit gibt es ja auch erst seit Vorgestern und da muss ja keine Anpassung geschehen- Hauptsache in den Geschäften ist die Anpassung schon lange erolgt
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Das ist ganz sicher ein Problem der Gewerkschaften, die dieses in Tarifverhandlungen durchsetzen sollten. Da aber allein verdi über seine DAA-Stiftung 80.000 (!) Leiharbeiter bei der DAA-Zeitarbeit GmbH beschäftigt, sehe ich da eine Schieflage bei den Interessenvertretung der Arbeitnehmer und nur geringe Chancen einer Änderung. |
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#4
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| Zitat:
Hallo Tine, Mit der Nachtzulagen steht im Tarifvertrag Der igz und DGB. Den Tarifvertrag findet man auf folgende Seite. http://www.ig-zeitarbeit.de/system/f..._4c_screen.pdf Gruß Der Leiharbeiter |
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#5
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| Zitat:
sicher haste da nicht ganz unrecht. Man kann auch schon fast sagen werden Leiharbeiter als Mitglieder 2 Klasse von den Gewerkschaften behandelt. Gruß Der Leiharbeiter |
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