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#1
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| Hallo, eventuell gibt es hier ja den ein oder anderen Steuerspezialisten - Würde mich freuen :-). Ich habe meinen Pensionskassenvertrag mit der Allianz gekündigt, da ich ohne Job keine Chance habe monatlich einzuzahlen. Den Vertrag auf Eis legen wollte die Allianz nicht. Ich bekomme nun einen Betrag ausbezahlt und wurde darauf hingewiesen, dass ich diesen Betrag selbst versteuern muss. Da ich meine Steuererklärung bisher nach Eigenrecherne nur als "normaler Arbeitnehmer" mit einer Software erstellen kann, wollte ich fragen, unter welchem Punkt ich den Betrag nun versteuern muss. In der Hilfe meiner Software steht, dass ich Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen unter dem Punkt Rente angeben kann - Allerdings steht im selben Text, dass Renten nur Renten sind, wenn Sie ständig wiederkehrend sind. Dies wäre bei dieser Einmalzahlung nicht der Fall. Kann mir jemand helfen? ;( Dankeschön.
__________________ Grüße, Buttermilch Bei meinen Beiträgen handelt es sich um rein subjektive Meinungen, die meist auf Erfahrungen basieren. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Sie sind weder als Rechtsberatung noch als Ersatz zu verstehen. |
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#2
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__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Danke Dir Wellen! Sind die Reglements in Österreich die gleichen als in Deutschland?
__________________ Grüße, Buttermilch Bei meinen Beiträgen handelt es sich um rein subjektive Meinungen, die meist auf Erfahrungen basieren. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Sie sind weder als Rechtsberatung noch als Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| denk mal, dass hier EU Gesetz greift. Es gilt wohl, dass eigene Beiträge nicht und Beiträge, welche durch Zuwendungen entstanden sind schon versteuert werden. Ganz genaue Antwort könnte dir vielleicht auch dein FA geben. Oder ein dort Schaffender der einem persönlich bekannt ist.Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| Bei der Frage, unter welchem Punkt das zu versteuern ist, würde ich auf jeden Fall den zuständigen Sachbearbeiter beim FA anrufen. Die dürfen zwar keine Steuerberatung geben, aber man erfährt durchaus das eine oder andere, was dann anschließend beiden Seiten die Arbeit erleichtert.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#6
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| Das Thema ist zware schon länger her,trotzdem möchte ich nochmal nachhaken. Hallo erstmal. Also buttermilch hat die Pensionskasse ausgezahlt bekommen.Wie ging das weil im Normalfall du da nicht rauskommst.Lediglich ruhen lassen oder eine Auszahlung im Eintrittsalter zur Rente sind möglich. Ich besitze diese Pensionskasse selber und möchte dort unbedingt raus.Allerdings hoffe ich schon auf einen Rückkaufswert.Gibt es diese Möglichkeit überhaupt? MfG Jörg |
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#7
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| Hallo, ich hatte seinerzeit eine Mitteilung von der Allianz bekommen. Diese enthielt die Info, dass mein Arbeitgeber die Allianz informierte, dass ich meinen Job gekündigt habe. Man bot mir drei Varianten an: Weiterführung neuer Arbeitgeber Private Weiterführung Auflösung (selbstverständlich gab es einen Abschlag auf das eingezahlte Vermögen) Man musste mittels Rückumschlag lediglich ankreuzen, was man wünscht. Da eine Weiterführung für mich nicht in Frage kam und ich das Geld für das Studium sowieso brauchen würde, entschloss ich mich zu kündigen. Einige Wochen später bekam ich die Bestätigung und das Geld (sowie der oben angesprochene Hinweis zum versteuern). Ich möchte allerdings betonen, dass sich meine Einzahlungen noch im Rahmen gehalten haben (ich war jung, Vertrag bestand nur seit ca. einem Jahr). Möglicherweise sperren sich die Versicherer bei längeren "Bestandskunden". Dies ist allerdings nur eine Vermutung, ich würde in deinem Fall meinen Vermittler anrufen und die Situation schilden. Habe mein Problem in 2010 mit der Steuer übrigens im Rahmen meines Studiums selbst erörtern dürfen - Dank Freibetrag musste nichts versteuert werden. grüße bm
__________________ Grüße, Buttermilch Bei meinen Beiträgen handelt es sich um rein subjektive Meinungen, die meist auf Erfahrungen basieren. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Sie sind weder als Rechtsberatung noch als Ersatz zu verstehen. |
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