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#1
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| Hallo ihr lieben Ich habe im Moment ein wenig Wut und unverständnis für jegliche Ablehnung, wenn es darum geht Mehrbedarf zu beantragen. Wieder mal habe ich eine neue Sachbearbeiterin (wechseln ständig bei mir), die eine schüttet mich zu mit Unterlagen, die ich Ausfüllen könnte um an wie z.B. Kleidergeld zu kommen, und die andere schmettert alles ab, mit den Worten.. nöööö das ist kein Mehrbedarf! Aber so etwas wie Kleidergeld möchte ich ja gar nicht in Anspruch nehmen.. Als ich aber fragte, wie schaut es denn mit Arztkosten (10 Euro Praxisgebühren) aus? Da ich regelmässig zu Ärzten muß (wegen Krebserkrankung) sind 10 Euro für mich viel Geld.. zudem kommt, Zahnartzbesuche kosten extra noch mal 10 Euro, so hatte ich in einem Monat mal eben 20 Euro weg! Oder aber Zuschuß für Tickets. Jetzt mal ganz ehrlich, das Sozialticket kostet bereits auch schon 30 Euro und das muß man auch vom Hartz Geld selbst bezahlen.. nur frage ich mich, WIE? Man lebt schon am Minimum, und trotzdem soll man diese Dinge selbst noch Zahlen. Ich kann mir, seit dem ich meinen Teilzeitjob nicht mehr habe (Zeitverträge sind ausgelaufen!) kein Ticket mehr erlauben. Ich habe im Monat 120/140 Euro (wenn überhaupt) für mich, nach allen Abzügen! Und ich habe mich schon eingeschrängt wo es nur geht. Wie soll ich also zu einem Job antreten, wenn ich nicht mal mehr Fahrgeld habe, denn der Monat ist lang. Für mich sind 4,60 Euro (hin und zurück zusammen) 4 Brote ! So weit ist es schon gekommen, das man so rechnen muß. Mir macht es keinen Spaß vom Amt Leben zu müssen.. ganz und gar nicht, und bin auch nur wegen meiner Krebserkrankung da rein gerutscht... dennoch denke ich, ein wenig mehr Entgegenkommen sollte drin sein, was sowas wie Arztkosten, Tickets oder andere Wichtige Dinge, die außer der Rolle passieren, betrifft. Oder liege ich da falsch? Ist es nur der Frust, das ich so Denke?
__________________ Liebe Grüße SiSa Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg! |
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#2
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| Hey Sisa, Das ist leider so Korrekt von der Arge... Praxisgebühren werden nicht übernommen,diese sind aber ab 1.Januar in den Regelsatz hereingerechnet worden. Du kannst dich bei deiner Kasse aber Befreien lassen,wenn die Ausgaben über 1%deines Einkommens sind.(Chronisch Krank,der Betrag dürfte bei Hartz4 ca 50€ Betragen) Kleiderzuschuss gibt es nur in der Schwangerschaft. Ticket und andere Kleidung ist im Regelsat erhalten,du könntst höchstens ein Darlehen für Kleidung beantragen.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Hi Tyron01 Danke für deine Nachricht... naja Kleidergeld will ich ja gar nicht haben. Mir wurden nur damals Anträge mit gegeben, wo man mir sagte, diese könnte ich stellen. Aber ich will ja nichts weiter.. und ein Darlehen habe ich letztes Jahr erhalten zwecks Umzugs und Möbel.. das wird mir monatlich vom Hartz Geld mit 35 ? 39 Euro abgezogen. Da sag ich ja nix.. Mir geht es ja nur darum, das sie immer sagen Mehrbedarf... Mehrbedarf und wenn du wirklich was angibst, was Fakt ist.. lehnen sie ab und finden wieder eine andere Begründung, das es nicht darunter läuft. Diese Befreiung müßte ich auch mit 48 Euro selbst zahlen. Jährlich oder so, aber das ist ja nur für Medikamente so viel ich weiß. Und an diese Summe komme ich nicht mit Medikamenten.
__________________ Liebe Grüße SiSa Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg! |
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#4
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| Die Praxisgebühr gehört auch dazu...zur berechnung für die Befreiung. Hier hast du die Aktuelle Weisung der BA zu Mehrbedarfen beim ALG2.
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#5
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| Hallo Danke, werde da gleich mal rein schauen.. So, das wären aber wieder 48 Euro.. die ich nicht über hätte! Verstehst wie ich meine? So was würde für mich (Kopfmässig) unter Mehrbedraf dazu gehören. Naja.. ich sag ja, vielleicht bin ich auch nur viel zu frustriert, das ich jetzt hier rummeckere *lach*.
__________________ Liebe Grüße SiSa Auch wenn ein Leben beschädigt ist, wirft man es nicht weg! |
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