| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| ||||
| ||||
| http://www.tagesschau.de/wirtschaft/...-banner3x1.jpg ach EuGH-Rüge rechtswidriger Kündigungsfristen Deutsches Arbeitsrecht soll auf den Prüfstand Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den deutschen Kündigungsfristen will die schwarz-gelbe Koalition jetzt das gesamte Arbeitsrecht prüfen. So sollten mögliche weitere Konflikte mit EU-Diskriminierungsverboten erkannt und entschärft werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ingrid Fischbach (CDU), der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Aus Sicht der SPD sind Nachbesserungen im Arbeitsrecht längst überfällig. Es müsse Schluss damit sein, dass die Bundesregierung ein in Teilen europarechtswidriges Arbeitsrecht dulde, sagte die arbeitspolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme, der Zeitung. Verstoß gegen Diskriminierungsverbot Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Foto: picture-alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Sieht diskriminierende Regelungen im deutschen Arbeitsrecht: Der EuGH in Luxemburg ] Die Regelung der gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts. Dies hatte gestern der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Vorschrift, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sich nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, sei ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten EU-Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten "erforderlichenfalls unangewendet zu lassen". Das Bundesarbeitsministerium kündigte an, das betroffene Gesetz zu ändern. Die Richter gaben damit einer Angestellten einer Essener Firma für Büromaterial Recht, die im 18. Lebensjahr angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt. Aktenzeichen: C-555/07 Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Änderung des Arbeitsvertrages | habmax | Arbeitsverträge | 1 | 27.04.2009 15:29 |
| Arbeitsrecht | Keks | Kündigung | 4 | 02.09.2008 20:59 |
| ARBEITSRECHT brauche hilfe! | kaboom | Arbeitsverträge | 2 | 31.01.2008 18:59 |
| Im Stellenangebot Kurzbewerbung gefordert | Jeweles | Bewerbung allgemein | 2 | 27.11.2006 09:59 |