EGV bei Praktikum?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Praktikum


EGV bei Praktikum?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 07.02.2012, 13:38
Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 27
Bedankte sich: 2
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Alice1981 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard EGV bei Praktikum?


Hallo,

ich habe mich selbst vor kurzem um ein Praktikum bemüht, dem eine Umschulung folgen sollte. Voraussetzung hierfür war das ich das Praktikum (3 Wochen) durchführe. Nun habe ich zwar einen Praktikumsvertrag erhalten, aber da fehlt Blatt 1. Es geht mit Blatt 2 los. Auf die Frage an den SB wo Blatt 1 ist hiess es nur, da fehle nichts. Was steht normalerweise auf Blatt 1 eines Praktikumvertrages? Und wieso steht auf Blatt 2 "Maßnahme" obwohl das Praktikum nicht durch die Arge vermittelt wurde sondern von mir selbst gesucht. Muß da nicht Praktikumsvertrag darüber stehen?

Außerdem soll ich eine EGV unterschreiben, die sich auf das Praktikum bezieht. Diese EGV wurde mir aber nicht persönlich ausgehändigt, obwohl ich bereits 3(!) Termine beim SB hatte. Er erfand immer wieder Ausreden (PC geht nicht, keine Zeit etc.). Totale Hinhaltetechnik. Besprochen wurde diese EGV auch nicht mit mir. Diese sollte per Post zugeschickt werden. Kam bis jetzt nicht an. Nun beginnt eigentlich schon morgen das Praktikum.

Soll ich nun das Praktikum antreten, obwohl die erste Seite des Vertrages (der, der für mich bestimmt ist) fehlt, ich die EGV nicht erhalten habe und diese auch nicht mit mir besprochen worden ist? Wer weiß was auf der fehlenden Seite steht und womöglich in der EGV?

Wenn die EGV nun erst Tage nach dem Praktikumsbeginng kommt, bin ich verpflichtet diese zu unterschreiben, wenn sie nicht mit mir besprochen worden ist und eventuell Punkte enthält, denen ich nicht zugestimmt hätte oder nicht zustimmen würde?

Hoffe ihr könnt mir helfen, denn ist es sehr dringend - stecke in der Zwickmühle, weil ich nicht weiß, was mir hier anscheinend verheimlicht werden soll. Außerdem habe ich keinerlei schriftliche Zusage, das die Umschulung angschliessend beim von mir ausgesuchten Träger genehmigt wird.

Was würdet ihr tun?

Gruß!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 07.02.2012, 15:33
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: EGV bei Praktikum?

Zitat:
Nun beginnt eigentlich schon morgen das Praktikum.
Was soll man da jetzt noch zu sagen?

Wenn du ALG I oder ALG II beziehst, kannst du ein Praktikum nur dann antreten, wenn dieses von der Agentur bzw. Jobcenter bewilligt wurde.

Ist es nicht bewilligt, läuft man Gefahr, dass die Zeit des Praktikums zum Erlöschen des Unterstützungsanspruches führt.

Bei ALG I ist ein Praktikum besonders problematisch, eine Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr pro Woche lässt das ALG I erlöschen.

Damit das Praktikum nicht verloren geht, würde ich das Praktikum antreten, würde aber gleichzeitig alle Hebel in Bewegung setzen, dass das Unterstützungskonform über die Bühne geht.

Das Praktikum muss eine Massnahme sein, sonst wird dieses Praktikum nicht von der Agentur/Jobcenter gefördert. Ich gehe davon aus, dass die Rechtsgrundlage der § 46 SGB III ist.

Die EGV sehe ich nicht so sehr als zwingend an, die könnte schlussendlich auch als VA erlassen werden.

Wichtiger wäre daher, festzustellen, was es mit dem Praktikumsvertrag auf sich hat, ob dem Praktikumsbetrieb ein Exemplar vorliegt, und ob Agentur/Jobcenter grünes Licht gegeben haben.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 07.02.2012, 15:48
Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2008
Beiträge: 27
Bedankte sich: 2
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Alice1981 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: EGV bei Praktikum?

Hallo,

das Praktikum wurde bewilligt. Mir liegt der Praktikumsvertrag vor, jedoch fehlt Seite 1. Ich habe keine Ahnung, was da normalerweise steht. Es beginnt mit Seite 2 auf der "Maßnahme XY" steht. Der Vertrag für das Unternehmen wo ich das Praktikum machen kann liegt mir auch vor. Den soll ich ausfüllen und unterschreiben lassen. Es hiess schon vor Tagen die EGV kommt per Post - aber ich habe keine erhalten.

Meine Frage ist halt nun, was ich machen kann / soll, wenn folgendes eintreffen sollte:

ich beginne morgen das Praktikum ohne die EGV zu kennen. Dann kommt die EGV per Post, ich lese diese sorgfältig durch und lasse diese gegebenenfalls überprüfen und stelle fest, das darin Dinge festgelegt wurden, die mit mir gar nicht besprochen worden sind oder rechtswidrig sind oder was auch immer. Ich würde die EGV dann natürlich nicht unterschreiben.

Hat das Auswirkungen auf das Praktikum da ja angeblich beides miteinander verknüpft ist (Vertrag + EGV) bzw. kann mich der SB kürzen, wenn ich diese nicht unterschreibe? Wozu überhaupt eine EGV, wenn doch schon ein Praktikumsvertrag vorliegt und was ist VA?

Hoffe ich stelle nicht zuviele Fragen, aber es ist ja ziemlich dringend und ich bin ratlos, was ich in diesem Falle tun soll.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 08.02.2012, 17:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2012
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Mühle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: EGV bei Praktikum?

Also in der EGV stehen im Normalfall so Sachen wie regelmäßige Teilnahme am Praktikum und am darauf folgenden Lehrgang, Erfolgreicher Abschluß des Lehrganges, was im Falle von Krankheit zu tun ist und wieviel Bewerbungen du pro Woche oder Monat zu schreiben hast.
Dann wirst du noch über Sanktionen bei Nichteinhaltung der EGV aufklärt.

Pflichten vom AA stehen leider immer weniger drin, als du Aufgaben hast.

Wenn du einen vom AA bestätigten Praktikumsvertrag hast würde ich dort erst mal antreten, vielleicht können die Leute in der Firma ja auch noch mal beim AA nachfragen ob das Praktikum wirklich bewilligt ist, und wenn die den Vertrag ausgefüllt haben wissen die evt. auch was auf S. 1 steht. S. 2 kann nämlich auch nur die "Durchschrift" sein.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Praktikum nicht anerkannt fürs Fachabi Schlafloser Praktikum 1 09.02.2012 12:41
1/2 Jahr unbezahltes Praktikum mit Alg2? Kalenderseite ALG II/Hartz IV 2 04.10.2009 13:30
Praktikum vortäuschen Rene1991 Praktikum 8 04.09.2009 14:20




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.