Praktikant wie und wo Versichern ? - Seite 2
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Praktikant wie und wo Versichern ?

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  #11  
Alt 22.08.2010, 15:31
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Standard AW: Praktikant wie und wo Versichern ?


Maßnahme zur Aktivierung und Beruflichen Eingliederung nach §16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII) i.V.m §46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGBIII)

Bitte denken sie an die Anmeldung der Unfallversicherung

so steht es im Bescheid

MfG
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  #12  
Alt 22.08.2010, 21:38
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Standard AW: Praktikant wie und wo Versichern ?

Hallo, kann nur bestätigen was schon geschrieben wurde.
Die Anmeldung durch den Praktikumsgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (notfalls Handwerkskammer fragen) muss erfolgen. Wenn der Praktikant ALG bezieht ist er bei einem Eingliederungspraktikum üblicherweise durch die Arge / Agentur bei den anderen Sozialversicherungen abgedeckt.
So kenne ich es aus eigener Erfahrung.
Grüße Henry 50

Meine Aussage basieren auf eigener Anschauung und geben keine Rechtsauskunft oder sonstigen verbindlichen Aussagen wieder.
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  #13  
Alt 23.08.2010, 06:39
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Standard AW: Praktikant wie und wo Versichern ?

Zitat:
Zitat von G3Forward Beitrag anzeigen
Maßnahme zur Aktivierung und Beruflichen Eingliederung nach

§16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII)
Der Praktikant bezieht ALG II (Hartz IV) und wird von der Arge/Jobcenter betreut.


in. Verbindung . mit §46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGBIII)

Hier findet der richtige Paragraph Anwendung = § 46 SGB III. Es sollte so sein, dass seine kompletten Leistungen weiterlaufen.

Das ist eine Maßnahme. Das heisst, es ist kein Familienausflug und er darf die Maßnahme nicht eigenmächtig abbrechen. Verletzt er seine Pflichten, wird er sanktioniert (Leistungsreduzierung).

Er soll noch klären, ob er sich nach der Maßnahme persönlich wieder anwesend melden muss. Wenn er keine brauchbare Auskunft erhält, soll er sofort nach der Massnahme persönlich und nachweisbar wieder bei seiner Arge vorsprechen und sich wieder als vermittelbar melden, also keinen freien Tag dazwischenschieben. Ansonsten droht möglicherweise eine Leistungseinstellung.



Bitte denken sie an die Anmeldung der Unfallversicherung


Das wäre dann deine Pflicht.

so steht es im Bescheid

MfG
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  #14  
Alt 23.08.2010, 06:43
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Standard AW: Praktikant wie und wo Versichern ?

SGB 3 - Einzelnorm

Zitat:
(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

1.
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2.
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

3.
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4.
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
5.
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen nach Satz 1 Nr. 3 gleichgestellt. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.
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  #15  
Alt 15.11.2010, 08:20
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Standard AW: Praktikant wie und wo Versichern ?

wow super dass es hie rmal diskutiert wird.... mit der frage renn ich auch schon eine weile rum :-)
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