Vergütung bei einem Praktikum ? = Pflicht ?
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Vergütung bei einem Praktikum ? = Pflicht ?

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  #1  
Alt 10.04.2011, 14:52
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azubi2011 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vergütung bei einem Praktikum ? = Pflicht ?


Hallo Ihr Lieben,

da ich momentan arbeitslos bin und erst im Sommer meine Ausbildung beginnt, wollte ich mich ehrenamtlich innerhalb eines längeren Praktikums in einer Kita tätig machen, um erste Erfahrungen mit Kindern zu sammeln und die Zeit sinnvoll zu nutzen. Schließlich wird mein neuer Arbeitgeber sich auch fragen, was ich in der ganzen Zeit gemacht habe Meine Bearbeiterin vom Jobcenter hat mir dies ausdrücklich verboten, da das Praktikum unentgeltlich wäre. Darf sie das ? Hingegen MUSSTE ich nun eine Maßnahme machen, wo ich in einen sinnlosen Förderunterricht reingesteck wurde mit asozialen Menschen, die keinen Schulabschluß haben und nicht gewillt sind. Ich habe einen guten MSA. Innerhalb dieser Maßnahme darf ich nun auf einmal ein Praktikum, auch unentgeltlich machen. Nun steckt das Jobcenter Geld in eine solche Maßnahme, die mir NICHTS! bringt, aber lässt mich nicht in Ruhe einfach mein Praktikum machen.

Kurz: Mir geht es darum, dass ich nun nur das Praktikum machen durfte, wenn ich den Vertrag bis zum Ausbildungsbeginn unterschreibe. Mir diese Maßnahme aber nicht weiterhilft. Ist dies rechtlich ????

LG J.J.
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  #2  
Alt 11.04.2011, 07:36
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Standard AW: Vergütung bei einem Praktikum ? = Pflicht ?

Wenn du ALG II beziehst, bist du an die Anweisungen des Jobcenters gebunden, das heisst, das Jobcenter entscheidet, ob du ein Praktikum machen darfst oder nicht.

Praktika werden üblicherweise in den § 46 SGB III eingebunden, dort ist die Dauer auch zeitlich begrenzt.

SGB 3 - Einzelnorm

Der Hintergrund ist, dass früher Praktika und Probearbeit von ziemlicher Dauer geduldet wurde, diese Möglichkeit wurde schamlos ausgenutzt, heute schauen die Jobcenter genauer hin, um diesen unerhörten Missbrauch nicht erneut aufkommen zu lassen.

Wenn du ein Praktikum machen willst, müsstest du schauen, ob du das in die Form eines Minijobs kleiden kannst.
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  #3  
Alt 11.04.2011, 13:02
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azubi2011 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Vergütung bei einem Praktikum ? = Pflicht ?

Hallo,

vielen lieben Dank Dir. Ich bin jetzt erstmal froh, auch wenn ich diese "doofe" Maßnahme mitmachen muss, dass ich mein gewünschtes Praktikum in der Kita machen darf Trotzdem hat es mich mal sehr interessiert warum eigtl, da dies mir nie so richtig erklärt wurde. Nun verstehe ich es ja ein bisschen Ich finde es sogar "gut", da ich von meinen Freunden ein solches "ausnutzen" auch schon mitbekommen habe.

LG
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