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#1
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| Hallo Ihr Lieben, da ich momentan arbeitslos bin und erst im Sommer meine Ausbildung beginnt, wollte ich mich ehrenamtlich innerhalb eines längeren Praktikums in einer Kita tätig machen, um erste Erfahrungen mit Kindern zu sammeln und die Zeit sinnvoll zu nutzen. Schließlich wird mein neuer Arbeitgeber sich auch fragen, was ich in der ganzen Zeit gemacht habe Kurz: Mir geht es darum, dass ich nun nur das Praktikum machen durfte, wenn ich den Vertrag bis zum Ausbildungsbeginn unterschreibe. Mir diese Maßnahme aber nicht weiterhilft. Ist dies rechtlich ???? LG J.J. |
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#2
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| Wenn du ALG II beziehst, bist du an die Anweisungen des Jobcenters gebunden, das heisst, das Jobcenter entscheidet, ob du ein Praktikum machen darfst oder nicht. Praktika werden üblicherweise in den § 46 SGB III eingebunden, dort ist die Dauer auch zeitlich begrenzt. SGB 3 - Einzelnorm Der Hintergrund ist, dass früher Praktika und Probearbeit von ziemlicher Dauer geduldet wurde, diese Möglichkeit wurde schamlos ausgenutzt, heute schauen die Jobcenter genauer hin, um diesen unerhörten Missbrauch nicht erneut aufkommen zu lassen. Wenn du ein Praktikum machen willst, müsstest du schauen, ob du das in die Form eines Minijobs kleiden kannst.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo, vielen lieben Dank Dir. Ich bin jetzt erstmal froh, auch wenn ich diese "doofe" Maßnahme mitmachen muss, dass ich mein gewünschtes Praktikum in der Kita machen darf Trotzdem hat es mich mal sehr interessiert warum eigtl, da dies mir nie so richtig erklärt wurde. Nun verstehe ich es ja ein bisschen Ich finde es sogar "gut", da ich von meinen Freunden ein solches "ausnutzen" auch schon mitbekommen habe.LG |
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