Wie bekomme ich weiterhin ALG I beim Praktikum??
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Wie bekomme ich weiterhin ALG I beim Praktikum??

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  #1  
Alt 05.02.2010, 10:40
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A.GA befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Wie bekomme ich weiterhin ALG I beim Praktikum??


Hallo,
ihr hattet diese Frage bestimmt schon öfter. Ich habe auch viel gegoogelt und
auch viel zu diesem Thema gelesen, auch hier. Nun, wirklich schlauer bin ich nicht geworden , weil die Situtionen nicht so wirklich wie meine waren.
Also folgende Situation: Ich habe eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel hinter mir und habe auch in diesem Beruf knapp 2 Jahre gearbeitet. Ich möchte dieses Jahr meine Fachhochschulreife machen und danach Fahrzeugbau studieren gehen. Damit ich halt zum Studium zugelassen werde, muss ich ein 13 wöchiges Praktikum machen. Praktikumsplatz habe ich und sollte dann auch ab 1.3 losgehen. Folgendes Problem, ich beziehe seit einem monat AlG I, habe eine Wohnung, Auto usw. halt normale Unterhaltungskosten. Das AA hat mir aber gesagt das ich während dieser Zeit kein ALG I bekomme, weil ich nicht für den Arbeitsmarkt zur verfügung stehe. Was mache ich jetzt, ich weiß nicht wie das Finanziell geregelt kriege?? Kann man das nicht über den §49 SGB III Betriebliche Trainigsmaßnahme versuchen, weil da ja steht höchsten förderung oder so ähnlich bis max 12 Wochen?? Was gibt es denn noch für möglichkeiten vom Staat eine Förderung zu bekommen??
Danke für die Antworten im Voraus

Mit freundlichem Gruß

A.GA
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  #2  
Alt 05.02.2010, 15:10
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Der § 49 SGB III ist nicht mehr existent.

Hier das derzeit aktuelle SGB III:

SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Evtl. könnte man das über die berufliche Fortbildung ab §§ 77 SGB III oder über den § 46 SGB III abwickeln, das würde aber eine flexible Agentur für Arbeit voraussetzen.

Man könnte vier Wochen, evtl, sogar acht Wochen Praktikum gewähren, dazu dann noch 21 TAGE erlaubte Ortsabwesenheit nach der Erreichbarkeitsanordnung (im Volksmund: Urlaub), was dann nicht passt, müsstest du selber fnanzieren.

Vorsicht, wenn das Praktkum vergütet werden sollte: Verdienstfreibetrag bei ALG I 165€ monatlich, alles andere wird angerechnet, kein ALG I mehr ab 15 Stunden pro Woche, das heisst: du darfst max. 14,99 Stunden pro Woche arbeiten, danach fällst du aus ALG I heraus.
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  #3  
Alt 06.02.2010, 13:46
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Meinen Sie das ich das durch kriege??Wahrscheinlich stehen die Chancen eher schlecht. Meine Vermittlerin versucht irgendwie alles um mich wieder in den Beruf reinzuschieben den ich garnicht machen will.Klar ist es ihre Aufgabe, aber anstatt mich zu unterstützen sagt Sie, nee bezahlen wir nicht. Ich weiß auch dass die ein bestimmtes Budget haben das die verwalten und einen über Ihr. Aber das ich echt ******* vom AA. Wenn ich dann den Rest über Urlaub laufen lasse, wissen die beim AA,dass ich doch mein Praktikum mache oder nicht. Ich bin doch über das Unternehmen versichert, weil die auch viel Montage machen oder nicht?? Wenn nicht,wer zahlt dann wenn ich mich verletzte bei der Arbeit??

MfG

A.GA
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  #4  
Alt 06.02.2010, 19:03
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Wenn du nach irgendwelchen Paragraphen des SGB III gefördert wirst, bist du über die Agentur für Arbeit versichert.

Du kostest auch der Agentur nicht mehr, es spielt eigentlich keine Rolle, ob du nun ALG I beziehst und zu Hause auf dem Sofa sitzt oder einem Praktikum nachgehst, das dich voranbringt.

Auf deinen Sachbearbeiter kannst du dich nicht verlassen, versuche, dir den Teamleiter zu greifen, haue auf den Putz, falls notwendig.

Lasse dir schriiftliche Ablehnungsbescheide erstellen, die kannst du dann später zu gegebener zeit herauskramen und denen unter die Nase halten, wenn man dir vorwirft, du hättest dich nicht um die Verbesserung deiner Situation gekümmert.
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A.GA (07.02.2010)

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