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#1
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| Hallo zusammen, ich habe eine Frage, erstmal aber die Geschichte: Ich habe im Jahre 2007 6 Monate in einem Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Davon 2 Monate war Praktikum. Nach einem Jahr bekam ich Arbeitsstelle nach § 14 Abs. 2 TzBfG für einen Jahr bei der Firma, wo mein Praktikum stattfand. Dann wurde mein Vertrag für weiteren Jahr verlängert. Zählt mein Praktikum (PRaktikumsvertrag zwischen Weiterbildungsveranstalter, die Firma und ich) auch als Arbeitsvertrag? Kann man damit unbefristeten Arbeitsvertrag schaffen? ![]() Danke voraus LG Anahit Geändert von Franky (30.06.2010 um 17:49 Uhr) |
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#2
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| Hallo. nein, Praktikumsverhältnisse sind keine Arbeitsverhältnisse im Seinne von § 14 TzBefrG.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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