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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#11
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| Zitat:
Das Problem ist folgendes: In der Zeit zwischen Eröffnung und Aufhebung des Verfahrens wird das pfändbare Vermögen verwertet und da es schwer zu beweisen ist, dass zwischenzeitlich für welche Notfälle auch immer gespartes Geld aus dem Unpfändbaren kommt, kann es leicht Opfer von scharfen Hunden werden. Nach dem Schlusstermin hingegen ist es ganz klar geregelt, dass der Insoverwalter sich nur noch für das Pfändbare vom Lohn und die Hälfte eventueller Erbschaften zu interessieren hat. Wenn du also tatsächlich noch vor Aufhebung des Verfahrens ein Autokauf in Betracht ziehst - ich will wirklich nicht wissen, wie du in in so kurzer Zeit genug dafür sparen könntest, dann wäre es erstmal besser einen Dritten im Kaufvertrag stehen zu haben. Halter und Versicherungsnehmer kannst weiterhin du sein. @ Felicitas deine Anwältin nochmal zu fragen ist sicherlich eine gute Idee, aber ich denke mal, auch bei dir beschränkt sich die Problemphase auf die Zeit zwischen Eröffnung und Aufhebung des Verfahrens. Leute die mehr als nur persönliche Erfahrungen wiedergeben können findet ihr übrigens hier: Forum Schuldnerberatung
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#12
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| Moin Hallo Wombat.Das mit dem sparen war auch für längere Zeit gedacht nicht von heute auf morgen.Aber was mich hellhörig macht das mein Treuhänder mir meinen eigezogenen Wagen zum Kauf anbot!Gruß Ernie |
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#13
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| Zitat:
Hast du dich eigentlich mal beim Rechtspfleger schlau gemacht, ob es rechtens ist, dir das Auto abzuknöpfen? Gibt soviel ich weiß, sogar einen Paragrafen, in dem steht wann man ein Auto pfänden darf und wann nicht.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#14
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| Moin Wombat.Danke für Deine Mail.Mir wächst das momentan glaube ich alles ein bischen über den Kopf.Man fühlt sich wie der letzte **** ![]() ![]() Aber die Hoffnug stirbt zuletzt Gruß Ernie. |
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#15
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| Kann gut nachvollziehen, dass es bei dir momentan noch stressig ist. Aber da ist ja Licht am Ende des Tunnels Hier kommt der link bezüglich Kfz-Pfändung, falls du doch noch den Nerv aufbringst, die Aktion "Kfz-Rettung" anzuleiern.Insolvenzrecht A bis Z
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
Ernie 58 (04.08.2008) | ||
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#16
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| Also ich würde das auch gerne mal genau wissen. ich habe wegen etwa 15 000 euro PI beantragt,läuft nun seid etwa 6 monaten,einfach so ein auto kaufen ist nicht drinn,ist mir auch klarr. aber wenn ein guter bekannter ein auto hat,kann ich es auf meinen namen anmelden,ohne dass ich damit probleme bekomme ? also er ist der besitzer und ich melde das fahrzeug auf meinen namen an,ich würde das fahrzeug ständig benützen. also mein bekannter steht mir sehr nahe und weiss von meiner PI. wir haben vereinbarrt,er kauft das fahrzeug und ich fahre es dann. natürlich möchte ich es auf meinen namen anmelden. wisst ihr genaustens bescheid ? lg |
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#17
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| Genaustens Bescheid weiß wohl nur ein in rechtlichen Dingen ausgebildeter Mensch und der dürfte dir im Rahmen eines Forums nicht genaustens Bescheid geben. Nur zur Begrifftsklärung, bei dieser Konstellation wäre dein Freund dann der Eigentümer (Besitzer bist ja dann du als Nutzer des Autos) Ich meine, an und für sich ist gegen diese Auto-Überlassungs-Kiste nichts einzuwenden, denn bei einem Ratenkauf über ein Autokredit von der Bank wird’s ja analog praktiziert, nur das in dem Fall auch Geld fließt. Allerdings würde ich an deiner Stelle damit warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist. In dieser kritischen Phase müsste man sich als Rechtsunkundiger fragen, ob man als Besitzer und Halter nicht auch der Eigentümerschaft an dem Fahrzeug verdächtigt wird, bzw. wie und ob man sich gegen diese Unterstellung wehren kann oder muss. Wenn du und dein Freund, das durchziehen wollt, noch bevor das Inso-Verfahren abgeschlossen ist, dann denke ich solltest du dich am besten mit deinem Inso-Verwalter in Verbindung setzen.
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