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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Moin Ihr Lieben Leute!Wie schon berichtet hat mir der Treuhänder mein Auto weggenommen(Wert ca 2000€).Da ich nun auf dem Land lebe möchte ich mir ein "neues"Auto zusammensparen.Kann ich das von dem nichtpfändbaren Teil von meinem Einkommen,muß ich dem Treuhänder das melden und ab wann kann ich dieses Tun? |
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#2
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| Der nicht pfändbare Teil deines Einkommens stellt eigentlich das absolute Existenzminimum dar und wird nur noch von ALG II unterboten. Wie du davon ein Fahrzeug zusammensparen willst, ohne entweder später in Lumpen herumzulaufen oder von Hunger / falscher Ernährung ausgezehrt zusammenzubrechen, wäre mir ziemlich schleierhaft. Bei den Energiepreisen (Kraftstoff) stellt sich auch die Frage, ob die Anschaffung eines Fahrzeuges sinnvoll wäre. Im übrigen hat man damit begonnen, Umweltzonen einzurichten, bei einem entsprechend geringwertigen Fahrzeug stündest du dann vermutlich irgendwann vor der Situation, ein Fahrzeug zu besitzen, mit dem du möglicherweise dein Fahrtziel nicht erreichen kannst, weil es nicht den erforderlichen technischen Stand aufweist. Du darfst nicht vergessen, dass du Rücklagen bilden musst, um auch mal eine kaputte Waschmaschine ersetzen zu können. Eine kaputte Waschmaschine und kein Geld, diese zu ersetzen: da ist die Katastrophe perfekt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Na Klasse das sind die Antworten auf die ich gewartet habe ![]() Darf ich nu oder nicht Gruß Ernie |
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#4
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| Privat-Insolvenz Besprich die Angelegenheit mit deinem Treuhänder und lasse dir seine Entscheidung schriftlich geben. Meiner unmassgeblichen persönlichen Meinung nach stellt sich die Frage nach einem Kfz. aber nicht. Dir verbleibt nur noch das pfändungsfreie Einkommen und davon willst du deine Miete bezahlen mit allen Nebenkosten und Heizkostennachforderungen, dich nähren und kleiden und noch ein Auto ansparen, unterhalten mit Versicherung, Steuern, Reparaturen und Strafzetteln. Du musst mir mal erklären, wie das funktionieren soll. Ich wage garnicht darüber nachzudenken, was die Gläubiger davon halten. Wenn ich Gläubiger wäre, würde ich verheimlichtes Vermögen vermuten und danach handeln.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Ernie 58 (02.08.2008) | ||
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#5
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| Ernie, du kannst mit deinem Unpfändbaren machen was du willst, ohne dies mit dem Treuhänder besprechen zu müssen und darfst selbstverständlich auch auf ein Auto sparen. an Nonte: Als Schuldner ist man gewohnt mit weniger als H4 auszukommen. Mit dem Unpfändbaren in der Inso kommt man sich fast wie Krösus vor. Wir haben unser neues altes Auto in der Inso über ein Arbeitgeber-Darlehen finanziert (ja, man darf auch neue Schulden in der Inso machen) und mittlerweile abbezahlt.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#6
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| Moin Danke Wombat Ich hatte mich umgehört und da war die Meinung das Auto über dritte zu kaufen und anzumelden Gruß Ernie |
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#7
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| In welcher Phase des Insolvenzverfahrens befindest du dich eigentlich? Eröffnet? Abgeschlossen? Normalerweise berät einen die Schuldnerberatung, wie man bei bestimmten Sachverhalten verfahren soll. Sparen kannst du in jeder Phase. Uns wurde damals empfohlen, in der Zeit zwischen Eröffnung und Abschluss (dauerte ca. 1/2 Jahr) in die "Keksdose" zu sparen. Vor Abschluss des Verfahrens ein Auto zu kaufen ist meines Wissens nur dann problematisch, wenn das Geld dafür nicht aus dem Unpfändbaren kommt, sondern eine milde Spende aus dem Verwandten-/Freundeskreis ist.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#8
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Ernie 58 (03.08.2008) | ||
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#9
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| Moin.Hallo am 16.5.2008 war die Eröffnung im Oktober ist die Verhandlung! Gruß Ernie |
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#10
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| Hallo Ernie 58 und wombat, ich will mir zwar kein Auto kaufen, aber das Thema Rücklagen interessiert mich ebenfalls wegen Insolvenz. Ich werde meine Anwältin nochmal fragen, aber ich hatte es so verstanden, dass ähnlich der Bedürftigkeitsregelung beim ALG II auch innerhalb der Freigrenze die Option besteht, dass das Geld abgeführt werden muss, da ja das angesparte Geld offenbar nicht zur Existenzsicherung nötig ist... Es sei z.B. schwierig, innerhalb der Insolvenz eine neue/erstmalige Rentenversicherung abzuschliessen und dies dem Insoverwalter zu erklären, falls diese Verpflichtung eben nicht schon vorher bestanden hat. Unabhängig davon, wie das nun überhaupt gehen soll oder wie gering auch der Betrag wäre. Bei mir geht es evt. auch um Anteile einer Selbstbeteiligung während einer Umschulung. Werde mal wieder hier vorbeigucken, Felicitas |
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| Umzug beu Privatinsollvenz | Ernie 58 | Schulden | 1 | 30.07.2008 16:00 |