Einkommenssteuer bei PI
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Einkommenssteuer bei PI

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  #1  
Alt 25.08.2008, 10:08
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Ernie 58 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln Einkommenssteuer bei PI


MoinMir wurde hier schon geholfen DankeNun noch mal ne Frage?einmal wurde uns schon die Einkommenssteuer einbehalten.Nun habe ich gehört das die weiteren Rückzahlungen uns gehören!Ist das richtig so?
Gruß Ernie 58
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  #2  
Alt 25.08.2008, 10:16
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Annett befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Würde mich auch interessieren!

Weiß einer mehr über die Einkommenssteuersache?

Danke im vorraus Annett!
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  #3  
Alt 25.08.2008, 19:58
Benutzerbild von wombat
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wombat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

in der Zeit zwischen Inso-Eröffnung und Schlusstermin werden eventuelle Steuererstattungen ebenso wie sonstiges Vermögen zur Masse gezogen. Danach gibt's für den Treuhänder nur noch das pfändbare vom Lohn, d.h. man kann dann die EST-Erstattung behalten. Wenn allerdings das Finanzamt einer der Inso-Gläubiger ist, darf da Finanzamt die Erstattung mit den Schulden verrechnen.
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schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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Ernie 58 (26.08.2008)

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