Extrem Hohe Schulden bei der Bank
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Extrem Hohe Schulden bei der Bank

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  #1  
Alt 29.05.2011, 20:46
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Unglücklich Extrem Hohe Schulden bei der Bank


Hallo an alle,

ich habe ein ganz großes Problem.
Mein Freund (44, 3 Kinder u. geschieden) hat emens hohe Schulden und weiß nicht wie er sie abzahlen kann.
Er ist bereits so fertig, dass er sogar über Selbstmord nachdenkt. Daher hoffe ich hier Hilfe zu finden.

Zu seiner Situation:
Er hat 86000€ Schulden bei der Bank (Haus wurde nach Trennung mit Verlust verkauft)

Dann muss er bis Ende des Jahres monatlich 500€ beim Finanzamt abzahlen (falsche Steuerberechnung durch alten Arbeitgeber)

Und es scheint auch noch ein Kredit aus einer Bürgschaft für seinen Vater auf ihn zu zukommen. weiß leider nicht wie hoch aber es handelt sich wohl um eine spezielle Bürgschaft bei der er sofort zum Kreditinhaber wird.
Allerdings ist das haus seines Vater, für das er die Bürgschaft übernommen hatte, bereits an seine neue Lebensgefährtin überschrieben worden.
Ist er denn dann überhaupt noch verpflichtet? Die Bürgschaft war für seinen Vater nicht für die neue Ehefrau....


Liebend gerne würde er diese Schuld schnellst möglich tilgen, weiß aber nicht wie. Er ist Freiberufler und auf bisherige Bewerbungen kamen nur Absagen. Also hat er kein geregeltes Einkommen und kann auch keine festen Raten abzahlen.

Hat einer ne zündende Idee wie er aus diesem Chaos rauskommen kann?
Bin über jeden Tipp dankbar.
Bin langsam auch echt hilflos!!!

Geändert von Franky (16.06.2011 um 15:29 Uhr)
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  #2  
Alt 30.05.2011, 07:41
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Eigentlich ist der Fall klar.

Er ist in der beneidenswerten Lage, über genügend Schulden zu verfügen und ist damit der ideale Kandidat für eine Privatinsolvenz.

Er soll sich juristisch beraten lassen, seine Angelegenheiten ordnen und ggf. die Privatinsolvenz einleiten.

Wenn sein Verdienst nicht mehr ertragreich ist, soll er ALG II beantragen (Jobcenter).
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  #3  
Alt 30.05.2011, 07:42
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  #4  
Alt 30.05.2011, 08:32
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Danke schon mal für die Antwort.

Leider ist das wohl nicht so einfach. Er hat wohl schon mit nem Anwalt gesprochen und so lange er kein regelmässiges Einkommen hat, ist eine Insolvenz wohl nicht erfolgversprechend und daher nicht ratsam.

Zur Zeit ist er sich aber auch noch zu stolz um ALG II zu beantragen und hofft auf eine andere Möglichkeit.

Is also nicht so einfach
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  #5  
Alt 30.05.2011, 08:45
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Wie sieht es aus mit Miete und Krankenversicherung? Kann er diese noch problemlos aufbringen oder bestehen da bereits Rückstände?

Wie sieht seine Buchhaltungaus, kann er noch den Steuerberater bezahlen?
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  #6  
Alt 30.05.2011, 09:16
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Diesen Monat konnte er keine Miete zahlen und noch ist auch für den nächsten Monat nichts sicher. Er arbeitet viel projekt bezogen, aber das Geld kommt einfach nicht bei Ihm an.
So gesehen hat er genug, aber eben nur theoretisch.
Bald wird auch das Finanzamt, wegen der Steuerschulden richtig Druck machen.
Die meisten Versicherungen hat er schon abgeschafft. Also die Kosten sind bestmöglich minimiert.

Sieht alles so ausweglos aus.
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  #7  
Alt 30.05.2011, 09:43
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Er soll sofort ALG II beantragen, mit dem ALG II sind die Kosten der Unterkunft = Miete mit Heizung und Nebenkosten sowie die Krankenversicherug verbunden.

Der Antrag ist zunächst formfrei, die formvollendet ausgefüllten Formulare kann man nachreichen.

Geleistet wird ab Datum Antragstellung, das heisst, im Falle der Leistungsbewilligung wird rückwirkend ab Datum Antragstellung geleistet.

Er soll sofort bei einer Bank ein unbelastetes Guthabenkonto einrichten, ein pfändungsgeschütztes P-Konto. Das Konto sollte möglichst gebührenfrei sein.


Falsche Scham ist nicht angesagt. Er ist gerade dabei, seine Wohnung zu verlieren, seine Konten sind pfändungsgefährdet und stehen kurz davor, von der Bank auf Eis gelegt zu werden.

Solltest du mit deinem Freund zusammenleben, so führe sofort eine räumliche Trennung durch, denn bei ALG II gibt es das Konstrukt der Einstehensgemeinschaft nach § 7 SGB II, vereinfacht ausgedrückt, ihr würdet bei einem Zusammenleben wie Eheleute behandelt werden, dein Einkommen und Vermögen würde berücksichtigt werden.
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  #8  
Alt 30.05.2011, 09:52
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Ja, das versuche ich ihm auch schon die ganze Zeit klar zu machen.
Wir wohnen nicht zusammen und ich selbst beziehe ALG II und befinde mich in einer Umschulung.
Bei mir wäre so oder so nix zu holen.

Ich hoffe ich kann Ihn davon überzeugen diesen Weg zu gehen.
Er hat einfach Angst, dann nie wieder aus dem ALG II raus zukommen, denn in seinem Alter ist es eh schon schwer einen neuen Job zu finden.

Vielen lieben Dank für die Hilfe.

Ich hoffe es klärt sich bald alles
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  #9  
Alt 30.05.2011, 10:13
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Ich sage das mal so:

mit dem zweiten Mietrückstand ist die Wohnungskündigung im Briefkasten, vorstellbar ist ein Räumungsszenario mit der entsprechenden Kostenexplosion, vermutlich ist auch die KV stark gefährdet und die fackeln bei Beitragsrückständen auch nicht lange, nach zwei Monaten ist der KV-Schutz IM Eimer und nach 6 Monaten steht der Vollstreckungsbeamte vor der Türe.

Dein Freund muss jetzt Schadensbegrenzung betreiben, das heisst, der ALG II -Antrag ist unvermeidbar geworden.
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  #10  
Alt 30.05.2011, 10:21
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Wenn er noch Kindesunterhalt zu zahlen hat, wäre es natürlich sinnvoll, alleine deswegen klare Verhältnisse zu schaffen. Wenn seine Bedürftigkeit mit einem ALG II - Bescheid feststeht, ist es sicherlich auch für seine geschiedene Frau einfacher, Sozialleistungen wie ALG II, Kinderzuschlag oder sonstige Sozialgelder zu beantragen.

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