Gerichtsvollzieher Besuch bei Insolvenzanmeldung ???
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Gerichtsvollzieher Besuch bei Insolvenzanmeldung ???

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  #1  
Alt 07.01.2009, 01:10
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Standard Gerichtsvollzieher Besuch bei Insolvenzanmeldung ???


hallo
ich hab da eine frage

wenn ich über einen anwalt für insolvenrecht den antrag auf insolvenz stelle
kommt dann trotzdem nochmal der gerichtsvollzieher und kann pfänden

wie verhält sich das mit dem pflichtteilsanspruch,
meine eltern haben für mich schon öfter schulden bezahlt, kann man dann sagen das war das pflichtteil?
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  #2  
Alt 08.01.2009, 10:30
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Hallo reneerft,

bei der ganzen Insolvenzgeschichte geht es im Grunde darum nach 6 Jahren schuldenfrei zu sein. Erster Anlaufpunkt für dich sollte eine Schuldnerberatungstelle sein. Bevor du den Antrag auf Restschuldbefreiung (worum es eigentlich geht) stellst musst du versuchen dich mit Hilfe der Schuldnerberatung mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Erst wenn die ablehnen wird dein Fall ans Gericht getragen. Damit du den antrag auf Restschuldbefreiung auch stellen kannst müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Während der Wohlverhaltensphase (wenn das Insolvenzverfahren läuft) von 6 Jahren müssen die Gläubiger im Rahmen deiner finaziellen Möglichkeiten bedient werden. Das geschieht über einen Treuhänder (zum Beispiel einen Notar oder eine Bank) der von dir Geld erhält und an die Gläubiger verteilt wird.

Auf der Seite Die Angst der Schuldner vor der Insolvenz kannst du eine Unterhaltung lesen die viele deiner Fragen beantworten wird.
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  #3  
Alt 20.03.2009, 15:39
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Zitat:
Zitat von reneerft Beitrag anzeigen
hallo
ich hab da eine frage

wenn ich über einen anwalt für insolvenrecht den antrag auf insolvenz stelle
kommt dann trotzdem nochmal der gerichtsvollzieher und kann pfänden

wie verhält sich das mit dem pflichtteilsanspruch,
meine eltern haben für mich schon öfter schulden bezahlt, kann man dann sagen das war das pflichtteil?
Die Insolvenz sollte man bei einem entsprechenden Rechtsanwalt oder einer seriösen privaten Schuldnerberatrungsstelle machen lassen.
Wenn die Kompetenz da ist und keine Fehler gemacht werden, dann bekommt man auch die Restschuldbefreiung.
Der Gerichtsvollzieher kann pfänden wenn der Antrag gestellt wurde, aber noch keinen Antrag auf Insolvenz bei Gericht gestellt wurde.
Dannach nicht mehr.
Die Eltern sind nicht verpflichtet Schulden zu zahlen und sollten dies auch nicht tun.

Geändert von Ratgeberin (24.03.2009 um 14:35 Uhr)
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