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#1
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| Hallo, momentan geht meine Ehe in die Brüche.Ab 01.08.10 werde ich arbeitslos sein.Laut Arbeitslosengeldrechner würde ich 1600 euro netto vom Amt bekommen.das reicht von vorne und hinten finanziell nicht.hab 2 Konten,wo sich die Schulden angesammelt haben.Einmal Targobank,wo ich noch einen kredit von 26000 euro abzahlen muß und da im Minus bin im Dispo von 124 euro.Monatlich gehen da Raten für 600 euro weg.dann habe ich noch ein Konto bei der Sparkasse,wo ich im Minus Dispo mit 3900 euro stehe. Wenn ich die ganzen Ausgaben und Einnahmen gegenrechne,bleibt mir nur 100 euro zum leben.Ich weiß nicht,wie ich es auch auf Grund der Arbeitslosigkeit bewätigen soll.Finde keinen Ausweg. Kannst Du mir Schritte zeigen,wie und wo ich beginnen soll und was ich nach und nach tun soll? Hilf mir bitte! Viele Grüße Ralf |
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#2
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| Hier wäre eine professionelle Schuldenberatung angesagt, evtl. sogar die Einleitung einer Privatinsolvenz. Da du derzeit nur über ein begrenztes Einkommen verfügst, kannst du zunächst nur versuchen, deine Ratenzahlungen so zu vereinbaren, dass du diese auch erfüllen kannst. Das wird solange funktionieren, solange du ALG I erhälst. Läuft ALG I aus, steht ALG II an, ALG II ist aber eine Art Sozialhilfe, die gerade ausreicht, um dich nicht verhungern zu lassen. Mit den dabei gewährten Kosten der Unterkunft kannst du vermutlich nichtmal deine Miete zahlen. Es steht dir also ein Umzug in sogenannten "angemessenen" Wohnraum bevor, deine Arge/Jobcenter sagt dir, was angemessen ist. Ausserdem wird ALG II nur Bedürftigen gewährt, Schulden spielen dabei keine Rolle und bleiben aussen vor. Vermögen wird jedoch angerechnet und berücksichtigt. Ich sehe das so: du musst sofort ein rigoroses Sparprogramm starten, alles kündigen, was kündbar ist: Telephon, Internet, Zeitungen, Versicherungen, Domains, all diesen Kleinkram, der sich im Laufe der Zeit ansammelt und den man sonst vernachlässigt. Denn kannst du diesen Kleinkram nicht bedienen, werden dir die Gläubiger die Bude einrennen, dich mit Mahnungen und Gebühren überschütten, die werden auch kein Problem damit haben, dir wegen 100€ ein Inkassoinstitut auf den Hals zu schicken oder einen Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt macht dann aus 50€ Schulden glatt 150€ Schulden, null Problem, wozu gibt's Gebührenordnungen? Die Sparkasse sehe ich inzwischen als äusserst kritisch an. Wenn die sich so aufführen wie meine Sparkasse, sehe ich schwarz. Meine Sparkasse ist brandgefährlich, die beleihen nicht mal mehr Haus- und Grundbesitz und gehen buchstäblich über Leichen. Offensichtlich hat man die hausinternen Bonitätskriterien so hoch gehängt, dass die der normale Bürger nicht mehr erfüllen kann, damit erreicht man zwar eine Verringerung der Ausfallraten, aber der Sparkasse geht damit auch die klassische Kundschaft verloren. Hast du ein teures Auto? Wenn ja, verkaufen, bevor es gepfändet wird. Es hat keine Zweck zu warten, mit dem Geld kannst du vielleicht schon mal die Sparkasse befriedigen und vermeidest Vollstreckungskosten, ausserdem erzielst du bei einem Eigenverkauf mehr Geld, bei einer Zwangsversteigerung machen die Geier den Reibach. Ich kenne deine Vermögensverhältnisse nicht, aber du solltest die kommenden Pfändungen nicht aus dem Auge verlieren, also alles was man versilbern kann, solltest du selber vermarkten und zu Geld machen, bevor eine Pfandmarke geklebt wird. Den Auslauf des ALG I solltest du ebenfalls nicht aus dem Auge verlieren, du solltest die Voraussetzungen für den ALG II - Bezug schaffen: das heisst: deine Unterlagen ordnen, dich mit dem Thema ALG II befassen, deine Vermögenssituation bereinigen, also Vermögen abbauen und damit Schulden bezahlen. Beispiel: du hast ein Sparbuch über 10.000€. Und du hast einen Kredit von 25.000,-- €. Diese beiden Positionen kanst du bei ALG II nicht gegenrechnen. Für die Arge hast du 10.000,--€ Vermögen, das bei der Vermögensermittlung berücksichtigt wird. Die Schulden dagegen interessieren die Arge absolut nicht. Es gibt da nur eine Ausnahme: selbstbewohnter Immobilienbesitz, der gehört in einem gewissen Umfang zum geschützten Vermögen im Sinne des SGB II, der Schutz bezieht sich aber nicht auf eine mögliche Vollstreckung durch deine Gläubiger. Zusammenfassung: 1. Erstberatung in einem spezialisierten Schuldner-Forum im Internet 2. Professionelle persönliche Beratung durch eine Schuldnerberatung am Ort 3. Umschuldung bzw. Vertragsänderung hinsichtlich der Schuldentilgung 4. Insolvenzvorbereitung 5. Vorbereitung für ALG II :: Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? :: = Pfändungsschutzkonto = BMJ | Reform der Kontopfändunghttp://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/ .
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| vielen Dank für die antwort.das heißt,bei ALG 2 fangen die probleme erst richtig an? wenn ich meine Lebensversicherung an die sparkasse verkaufe,kann ich ja dort wenigstens meine schulden tilgen? |
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#4
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| Wenn das ALG I ausläuft, und du hast keine sonstige Einkommensquelle, kannst du deine Schulden nicht bedienen. Ab dann fangen deine Probleme an, ernsthaft zu werden. Deshalb sage ich: du hast mit deinem Einkommen aus ALG I noch eine gewisse Manovriermasse, mit der du dein Schicksal noch ein wenig mitbestimmen kannst. ALG II ist die absolute Grundversorgung, das schützt einen nur vor dem Verhungern, das kannst du nicht in Überlegungen zur Schuldentilgung einbeziehen. Das ALG II ist auch (fast) nicht pfändbar, stellt für die Banken daher keinen Wert dar. Deshalb musst du deine Schulden deinem Vermögen gegenüberstellen und schauen, was du wirtschaftlich auflösen kannst, um deine Schulden zu mindern. Es geht auch darum, nach einem Vollstreckungsbescheid (siehe gerichtliches Mahnverfahren) dem Gerichtsvollzieher nichts mehr zum Pfänden übrigzulassen. wenn du dem guten Mann die Gelegenheit gibst, da 5 kg Pfandsiegel zu verkleben, weisst du, dass du etwas falsch gemacht hast. Du solltest auch prüfen, ob die eidesstattliche Erklärung (Offenbarungseid) für dich vermeidbar ist.
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