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#1
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| hallo, ich hatte mich im jahre 2000 durch einen gewerbeschein auf das wagniss begeben eigene partys zu veranstalten, jedoch leider ging das in die hose, aufgrund von zahlungsschwierigkeiten hat dan ein gläubiger 2003 den antrag auf insolvenz gestellt, dieser wurde aber dann durch das gericht mangels masse eingestellt, ich habe mich auch damals nicht weiter drum gekümmert weil ich gedacht habe das ist dann erledigt in der zwischen zeit habe ich dann bis heute nochmal die ev abgeben müssen in einer sache mit dem finanzamt frage? wie verhält sich nun der sachstand, kann ich hingegen und selbst eine neue insolvenz beantragen, zum einen kann ich keine raten zahlen und zum anderen hatte ich einen schlaganfall mit der einstufung (Gdb) 80 was kann man nun machen damit man aus den schulden rauskommt Geändert von reneerft (13.12.2008 um 23:19 Uhr) |
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#2
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| Hallo, natürlich kannst du eine neue Insolvens beantragen. Dazu mußt Du zum zuständigen Amtsgericht gehen und private Insolvenz beantragen. Du bekommst dann inen Insolvenzverwalter,der sich mit den Gäubigern auseinandersetzt. Das Schuldnerbereinigungsgesetz hilft Dir in jedem Fall. Alles Gute Mutti 263 |
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#3
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| ....folgendes könnten einige Insolvente nicht wissen und oder rechnen nicht mit dem, was nach den 6 Jahren anfällt. Nach Eröffnung der Insolvenz läuft das Verfahren 6 Jahre, danach wird die Restschuldbereiung erteilt, wenn man folgendes beachtet und einhält: Z.B. Insolvenz ist am 30.10.2003 von Gericht eröffnet worden, dann ist die Zeit nach 6 Jahren vorbei. Zwischendurch wird noch das Restschuldbefreiungsverfahren(meistens nach 1-2 Jahren) eröffnet. Die Restschuldbefreiung muss ja dann noch erteilt und beschlossen werden, dass macht das Gericht. Der Insolvenzverwalter erstellt dem Gericht einen Abschlussbericht und dann bekommt man vom Gericht eine Rechnung Das sind die Kosten, die bei Beantragung der Insolvenz gestundet wurden. Normaler Weise muss man ca. 2500 € zahlen, damit überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Auf Antrag zahlt das zunächst der Staat, nach den 6 Jahren muss man das dann in Kleinstraten bzw. so wie es möglich ist, zurückzahlen, dass muss mit dem Gericht vereinbart werden. Der Insolvenzverwalter erstellt auch noch eine Rechnung für seine Verwaltungsarbeiten, Auslagen ect. . Für diese Kosten kann man sich vorab beim Insolvenzgericht eine Befreiung holen, dann holt sich der Insolvenzverwalter das Geld von der Staatskasse.( das sind jährl. ca. 119 €) Das trifft aber nur dann zu, wenn man sehr wenig verdient, sehr wenig ALGI erhält oder ALG II Empfänger ist. Hierzu sollte man sich beim Insolvenzgericht erkundigen, ob man Chancen auf eine Befreiung hat. Die RE vom Insolvenzgericht muss man aber bezahlen, da sonst KEINE Restschuldbefreiung erteilt wird. Das Gericht kann 4 Jahre lang diese Kosten eintreiben, auf die man eh sitzen bleiben würde. Es sind Staatsschulden die man zahlen muss, sonst war das ganze Insolvenzverfahren umsonst. Da meistens nur kleine Raten gezahlt werden können, räumt das Insolvenzgericht diese Möglichkeit ein. viele Grüße Tina Zitat:
__________________ Meine Beiträge, Meinungen, Tips und Ratschläge sind keine Rechtsberatung. Ich beteilige mich lediglich aus allgemeinem Interesse an verschiedeneThemen. Für die Richtigkeit meiner Auskünfte übernehme ich keine Garantie. Ich bin keine Rechtsberaterin, sondern teile nur meine eigene Meinung und Erfahrung mit. |
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