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| • Totale Erschöpfung – 7 Tipps zur Burnout-Prävention |
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| Hallo liebes Forum,ich habe heute ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen,wie ich schon desöfteren geschrieben habe,haben wir(mein mann+ich) einen Antrag auf Hartz4 gestellt,mein Mann war voher Selbstständig und ich war auf 420€ Basis bei Ihm mit eingestellt,als wir den Antrag gestellt haben,hatte mich die Leistungsabteilung gefragt ob ich denn für diesen Monat(Betriebsaufgabe war 09.07.2009),(Antragsabgabe war am 24.07.2009) noch Lohn erhalten habe,darauf antwortete ich nein,was auch an dem ist,darauf sagte mit die Dame,dass ich dann einen Insolvenzgeldantrag stellen solle,oder das ich mir das mal Überlegen solle,habe dann keinen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt und heute kam dann ein Schreiben "ich zitiere" Sehr geehrte Herr ....., von Ihren ehemaligen Arbeitnehmern bzw. von Einzugstellen (Krankenkassen) liegen mir Anträge auf Insolvenzgeld gem.§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch(SGBIII) wegen rückständiger Zahlungsansprüche gegen die Firma ......vor. dazu meine Frage wenn ich keinen Antrag gestellt habe,war es dann wirklich die Krankenkasse??(Schulden bei meiner Kranken sind wirklich vorhanden)!! Zur vollständigen wahrheitsgemäßen und unverzüglichen Übermittlung der für die Durchführung des SGBIII notwendigen Angaben sind Sie nach §316 SGBIII verpflichtet.Ich bitte deshalb um Beantwortung meines Schreibens bis zum .... Meine Frage hierzu:Wir haben ja bis heute noch keinen Bescheid über unseren gestellten Antrag auf Hartz 4,liegt es wo möglich an diesen Antrag auf Insolvenzgeld oder bearbeiten die es trotzdem weiter? Bin ich dazu verpflichtet einen Insolvenzgeldantrag gegen meinen Mann zustellen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,liebe Grüße Celina |