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#1
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| Hallo, ich habe Schulden bei einem Unternehmen und konnte die bisher nicht bezahlen. Hab mich bisher auch leider nicht drum kümmern können. Manchmal denk ich ich bin etwas unreif wenn es um solche sozialen Dinge geht. Aber ich bin ja lernfähig. Nun hat das Inkasso-Unternehmen mein Konto gesperrt. Ich habe Montag beim Inkasso-Unternehmen angerufen, die Sachbearbeiterin hat mir erklärt das sie Ende Januar Geld vom Konto abgebucht haben. Ein Drittel der Summe steht noch aus, dieses kann ich im März überweisen. Die Sachbearbeiterin hat mir erklärt, das sie bereits ein Schreiben an mich losgeschickt haben, worin es um den offenen Restbetrag geht. Sie hat mir ausserdem erklärt das sie nach meiner Rückmeldung ein Schreiben an die Sparkasse losschickt, damit die das Konto wieder freigeben. Das war Montag, nachdem ich bei der Sparkasse vorgesprochen hatte. Nun war ich gestern bei der Sparkasse um mich zu erkundigen ob das Konto wieder offen ist. Da hiess es, es sei noch kein Brief gekommen. Kann ja sein, mit all dem Schnee hier oben gibts bestimmt auch bei der Post Lieferprobleme. Heute bin ich wieder rum, die Sparkassenangestellte guckte in ihre Unterlagen, fischte auch einen Brief raus, ging dann zum Schreibtisch und füllte einen Barauszahlungsschein aus und zahlte mir das gesamte Arbeitslosengeld II bar aus. Sie erklärte mir, das noch immer kein Brief vom Inkasso-Unternehmen gekommen sei, das Konto also noch gesperrt sei. Sie meinte auch, das das Konto erst wieder geöffnet würde, wenn die Schulden komplett abgezahlt sind. Ist das tatsächlich so? Muss man erst die gesamte Summe abbezahlen damit das Konto wieder geöffnet wird? Und hätte die Sparkassenangestellte mir gestern schon mein Arbeitslosengeld II ausbezahlen können? Hätte ich einfach nur nachfragen brauchen? |
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#2
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| Sozialleistungen müssen dir sofort ausgezahlt werden... Du solltest mit dem Inkasso-Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbaren...(10€-20€) Das Konto ist frei,sobald das Inkasso.... das Konto frei gibt...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Interessant. Dann hätte ich also schon am Montag Geld kriegen können, wenn ich es dann gewusst hätte. Ich hab heute einen neuen Brief vom Inkasso-Unternehmen bekommen - Poststempel ist vom 03.02. (nix mit von wegen Brief geht heute [Montag] raus) mit der Aufforderung den Restbetrag zum 15.02. zu überweisen. Es sind zwar nur 67 Euro, aber die hätte ich doch schon auf Februar und März aufgeteilt. Was solls, ich werds diese Woche überweisen, dann ist endlich Ruhe. Hab auch wieder was gelernt - Telefonauskünfte sind wie Schall und Rauch - nichtig. Es sei denn man nimmt das Gespräch auf und das ist ja ohne das Einverständnis des Gegenüber nicht zulässig. Nett finde ich, das es ein Antwortformular gibt. Es soll in einem Fensterumschlag zurückgeschickt werden, das natürlich nicht beiliegt. Dabei scheint es aber nur um Ratenzahlungen zu gehen. Nochmals danke! |
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#4
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| Du hättest natürlich auch noch beim Amtsgericht Antrag auf Pfändungsschutz (nach §850k ZPO) stellen können. Da du ja aber, wenn ich es richtig verstehe, nur Sozialleistungen bekommst, kann sowieso nicht gepfändet werden, sofern Du innerhalb von 7 Tagen dein Geld abhebst. Ab dem Juli dieses Jahres gibt es die Möglichkeit sein Girokonto als sogenanntes P-Konto weiterzuführen. Bei diesem bleibt dann automatisch ein Betrag von derzeit knapp 1000 Euro pfändungsfrei über den frei verfügt werden kann. Das heisst es wird keine Stillegungen von Konten mehr geben. Ich würde Dir empfehlen bei Deiner Bank ein solches dann auch zu beantragen. |
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#5
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| Hab mich noch garnicht für deine Antwort bedankt. P-Konto möchte ich nicht, weil das so einen negativen Beigeschmack hat. Ausserdem sind die Schulden nun abbezahlt und damit ist alles erledigt. Danke |
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