Privatinsolvenz
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Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

Privatinsolvenz

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  #1  
Alt 14.06.2007, 09:26
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Hy,

was für welche Kriterien muß ich erfüllen damit ich eine Privatinsolvenz beantragen kann. Wird mir dann alles erlassen oder wie ist das?

Bin derzeit allein, hab 2 Kinder, die leben bei der Mutter.
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  #2  
Alt 14.06.2007, 09:30
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KuhBusch (05.07.2007)

  #3  
Alt 14.06.2007, 09:48
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Danke Mineralwasser das hilft mir schon sehr.

DANKE
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  #4  
Alt 24.02.2008, 18:55
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Zitat:
Zitat von ragee Beitrag anzeigen
Hy,

was für welche Kriterien muß ich erfüllen damit ich eine Privatinsolvenz beantragen kann. Wird mir dann alles erlassen oder wie ist das?

Bin derzeit allein, hab 2 Kinder, die leben bei der Mutter.
Hallo,
eine Insolvenz solltest du immer durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, der möglichst als Schwerpunkt Insolvenzrecht macht.
Es gibt viele Punkte die dabei wichtig sind. Der wichtigste ist, deine Unterlagen sollten peinlichst genau in einem Ordener sortiert sein.
Jeder Gläubiger schön abgeheftet.
Der Rechtsanwalt benatragt beim Insolvenzgericht den Antrag auf Insolvenz. Es gibt die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz, welche für dich zutrifft, wird geprüft.
Wenn das Insolvenzgericht, zustimmt dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet, von diesem Zeitpunkt an läuft deine Wohlverhaltensphase die 6 Jahre dauert. Da darfst du dir nichts zu Schulden kommen lassen und musst bemüht sein stets Arbeit zu haben.Du bekommst dann einen Insolvenzverwalter genannt, der dich schriftlich benachrichtigt und mit die einen Termin ausmacht, zu dem du erscheinen musst. Der bespricht alles mit dir, keine Bange..er beleert dich nur was deine Pflichten und Rechte sind.
Nach 1 Jahr, bist du in der Restschuldbefreiungsphase, es läuft alles wie gehabt normal weiter. Der TrInsolvenzverwalter kann dir aber für jedes Jahr eine Rehnung stellen die sich so zw. 110 und 130 EUR belaufen, für seine Verwaltungskosten. Hierfür kannst du beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Stundung stellen.Wenn du keinen Job hast oder sehr wenig Einkommen hast, musst du auch nichts bezahlen.
Du musst da persönlich hingehen und deine Verdienstbescheinigung oder ALG Leistugsescheid vorlegen, mach eine Kopie, die bahlten die da für die Unterlagen.
Das Insolvenzgericht schickt dir einen Bescheid zu und dem Insolvenzverwalter auch. Diesen Antrag musst du nur einmal stellen, er gilt für die ganze Zeit. Natürlich sehen die es lieben wenn man diese Kosten selbst zahlt, aber ohne Einkommen kannst du das ja nicht. Nimm auf jeden Fall

Du musst keine Angst vor Kosten haben. Der Rechtsanwalt wird dir eine Stundung unterschreiben lassen. Im Normalfall kostet der Antrag auf Insolvenz ca. 2500 EUR, aber wer pleite ist hat nix mehr. zumindest bei einem normal sterblichen. Das Geld holt sich der Anwalt aus der Staatskasse.
Wenn die 6 Jahre rum sind, dann werden deine finanziellen Verhältnisse nochmal überprüft. Wenn du bis dahin kein reicher Mann bist, dann wird dir auch alles an Schulden und Kosten erlassen.
Das heisst: wenn du nur soviel hast, wie du zum Lebensunterhalt benötigst, dann geht es dir richtig gut aber du kannst auch nicht zur Kasse gebeten werden.
Wenn du von Finanzamt Geld wieder bekommst aus deiner Einkommenssteuererklärung, das Geld geht das 1. Jahr teilweise an den Insolvenzverwalter. Der teilt das an die Gläubiger auf. Ab dem 2. Jahr bekommst du dann wohl alles.
Wichtig ist: alle persönlichen Veränderungen, wie neuer Job, Arbeitslosigkeit, neue Wohnung, anderes Auto, andere Bankverbindung, musst du deinem Insolvenzverwalter immer mitteilen.
Du wirst dann noch von Insolvenzverwalter schriftlich aufgefordert, dich einmal jährlich von alleine, über deine wirtschaftliche Situation zu äussern.
Der zeitpunkt bis wann du das zu tun hast, steht dann in dem Schreiben, gleich an den Kalender schreiben, sollte man nicht vergessen.

So, ich hoffe ich konnte dir helfen, aber geh auf jeden Fall zum Anwalt, da bist du sehr gut aufgehoben.

Wenn du noch Fragen hast... wenn ich helfe kann, tu ich es gern.
Wünsche dir viel Glück.

P.S. ich bin keine Rechtsberaterin, mich interessiert dieses Thema sehr und helfe daher gern, wenn ich kann und so gut ich kann.

lG Tina
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  #5  
Alt 08.06.2008, 21:38
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Sternenengel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage privatinsolvenz

Hallo, ich bin neu in diesem bereich und habe das Problem Privatinsolvenz ja oder nein. Ich bin geschieden und zahle für drei Kinder Unterhalt. Ich habe ca; 13500€ Schulden und verdiene auch nicht so viel. Wenn ich alles bezahlt habe was ich muß bleiben mir ca30€ zum verprassen. Ich weiß nicht mehr weiter. Gruß Sternenmensch
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  #6  
Alt 09.06.2008, 08:36
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jetzt mal abgesehen von den subjektiven Pro und Kontras lässt sich die Entscheidung für oder gegen die Privatinsolvenz auf ein recht einfaches Rechenexempel reduzieren.

auf der einen Seite die Höhe der Schulden

auf der anderen Seite:
Höhe des verflüssigten Vermögens (Immobilien, Wertsachen, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen, Sparer, Bares unter der Matraze)
plus
6 Jahre x 12 Monate x Höhe des pfändbaren Anteils vom Lohn.

wenn die zwei Seiten sich einigermaßen in der Waage halten, lohnt sich die PI nicht und man sollte versuchen durch Verhandlungen und Vergleiche seine finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. Überwiegt die Schuldenseite sollte man eine PI in betracht ziehen. Beides sollte mit fachmännischer Begleitung (Schuldnerberatung oder spezialisierten Anwalt) gemacht werden.

Die Höhe der pfändbaren Beträge kannst du der Pfändungstabelle (googeln) entnehmen. Sofern du deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommst, guckst du in die Spalte mit 3 Unterhaltsberechtigten.
__________________
______________________
schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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  #7  
Alt 09.06.2008, 11:20
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Standard Hier gibt es ein paar Informationen

Vorweg, es ist nicht nur der Rechtsanwalt der bei einer Privatinsolvenz berät. Ganz im Gegenteil, es gibt da noch die kostenlosen Einrichtungen, die meist von den Kirchen getragen werden. Außerdem noch die professionellen Schuldnerberater. (So was wie der Zwegat im Fernsehen) aber Achtung. Da gibt es zugelassene und eine Menge die dies einfach so anbieten.

Zunächst wird übrigens versucht, und das ist Pflicht, den Gläubigern ein Angebot zur Ratenzahlung anzubieten. Das muss nach Angaben des Gesetzgebers durch eine geeignete Stelle passieren. (Eben Kirche, Anwalt, Insolvenzberater) Diese natürlich in dem Rahmen Deiner Möglichkeiten. Erst wenn dieser Schritt erfolglos ist, und dazu reicht dann die Verweigerung einer Deiner Gläubiger, kann der Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Der Schuldnerberater, egal ob Anwalt, Kirche oder professioneller Berater, führt im Grunde die nötigen Verhandlungen mit den Gläubigern und versucht eine außergerichtliche Lösung zu finden. Was hierbei natürlich schon ungemein wichtig sein kann: Du als Schuldner bekommst das erste mal Abstand. Deine Gläubiger sprechen Dich nicht mehr an, sondern Deinen Berater. Das ist natürlich sehr befreiend für den/die Betroffenen. Zumal meist lange Zeiten der Angst und Ungewissheit vorangehen.

Ist also eine Einigung der Gläubiger nicht zustande gekommen, kann der Antrag auf die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz gestellt werden. Die Unterlagen werden geprüft und dann entscheidet das Gericht zunächst einmal, ob man dem Antrag statt gibt. Übrigens, bei der Abgabe des Antrages, wird auch der Antrag auf Stundung der Gerichtskosten und Gebühren eingereicht.Gleichzeitig bekommst Du einen Insolvenzverwalter vom Gericht bestimmt. Das ist übrigens nie ein eigener Rechtsanwalt. Ich schreibe das, weil viele glauben, wenn sie einen Rechtsanwalt für die Beratung bis zur Antragsstellung nehmen, dass die auch der Insolvenzverwalter wäre. Nein, ist er nicht. Der Berater ist eigentlich auch nur bis zum Punkt der Eröffnung für Dich tätig. Danach läuft alles nach gesetzlichen Vorschriften, wie Du Deine Gläubiger zu bedienen hast. Und das übernimmt dann Dein, gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter.

Wird dem Antrag statt gegeben, wird eine Anhörung bei Gericht angesetzt. Da können alle Deine Gläubiger erscheinen und gegebenenfalls noch Schulden anmelden oder falls sie den Verdacht haben das man eventuell sich Leistungen betrügerisch erschlichen habe, dies dem Gericht mitteilen. Die Anhörung muss übrigens öffentlich ausgeschrieben werden. Das geschieht meist in Tageszeitungen. Da wird auch der Name des/der Schuldner/in genannt.

Als Surftipp kann ich Dir das Schuldenblog empfehlen.
Schuldenblog.org


Eine schöne Beschreibung des Ablaufs, habe ich gerade bei Wikipedia gefunden.
Restschuldbefreiung bei“ Wikipedia

Ich wünsche viel Erfolg beim Neustart
__________________
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Ich schreibe hier aus persönlicher Erfahrung und natürlich ohne Gewähr aber mit Leidenschaft. Zum Thema Job, Karriere und Recruiting betreibe ich einen Blog unter http://www.blogaboutjob.de

Geändert von blogaboutjob (09.06.2008 um 11:23 Uhr)
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  #8  
Alt 14.08.2008, 10:03
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Zitat:
Zitat von blogaboutjob Beitrag anzeigen
Vorweg, es ist nicht nur der Rechtsanwalt der bei einer Privatinsolvenz berät. Ganz im Gegenteil, es gibt da noch die kostenlosen Einrichtungen, die meist von den Kirchen getragen werden. Außerdem noch die professionellen Schuldnerberater. (So was wie der Zwegat im Fernsehen) aber Achtung. Da gibt es zugelassene und eine Menge die dies einfach so anbieten.

Zunächst wird übrigens versucht, und das ist Pflicht, den Gläubigern ein Angebot zur Ratenzahlung anzubieten. Das muss nach Angaben des Gesetzgebers durch eine geeignete Stelle passieren. (Eben Kirche, Anwalt, Insolvenzberater) Diese natürlich in dem Rahmen Deiner Möglichkeiten. Erst wenn dieser Schritt erfolglos ist, und dazu reicht dann die Verweigerung einer Deiner Gläubiger, kann der Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Der Schuldnerberater, egal ob Anwalt, Kirche oder professioneller Berater, führt im Grunde die nötigen Verhandlungen mit den Gläubigern und versucht eine außergerichtliche Lösung zu finden. Was hierbei natürlich schon ungemein wichtig sein kann: Du als Schuldner bekommst das erste mal Abstand. Deine Gläubiger sprechen Dich nicht mehr an, sondern Deinen Berater. Das ist natürlich sehr befreiend für den/die Betroffenen. Zumal meist lange Zeiten der Angst und Ungewissheit vorangehen.

Ist also eine Einigung der Gläubiger nicht zustande gekommen, kann der Antrag auf die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz gestellt werden. Die Unterlagen werden geprüft und dann entscheidet das Gericht zunächst einmal, ob man dem Antrag statt gibt. Übrigens, bei der Abgabe des Antrages, wird auch der Antrag auf Stundung der Gerichtskosten und Gebühren eingereicht.Gleichzeitig bekommst Du einen Insolvenzverwalter vom Gericht bestimmt. Das ist übrigens nie ein eigener Rechtsanwalt. Ich schreibe das, weil viele glauben, wenn sie einen Rechtsanwalt für die Beratung bis zur Antragsstellung nehmen, dass die auch der Insolvenzverwalter wäre. Nein, ist er nicht. Der Berater ist eigentlich auch nur bis zum Punkt der Eröffnung für Dich tätig. Danach läuft alles nach gesetzlichen Vorschriften, wie Du Deine Gläubiger zu bedienen hast. Und das übernimmt dann Dein, gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter.

Wird dem Antrag statt gegeben, wird eine Anhörung bei Gericht angesetzt. Da können alle Deine Gläubiger erscheinen und gegebenenfalls noch Schulden anmelden oder falls sie den Verdacht haben das man eventuell sich Leistungen betrügerisch erschlichen habe, dies dem Gericht mitteilen. Die Anhörung muss übrigens öffentlich ausgeschrieben werden. Das geschieht meist in Tageszeitungen. Da wird auch der Name des/der Schuldner/in genannt.

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Eine schöne Beschreibung des Ablaufs, habe ich gerade bei Wikipedia gefunden.
Restschuldbefreiung bei“ Wikipedia

Ich wünsche viel Erfolg beim Neustart

ja nur bei den kostenlosen einrichtigen kann es sein das man 1 jahr warten muss bis man dran kommt ist mir auch geschehen da bin ich lieber zum zuständigen ra und habe mich informirt der besorgte mir einen beratungsschein und alles hat geklappt ichmuss keine kosten tragen

engleschen
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  #9  
Alt 14.08.2008, 20:19
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Zitat:
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ja nur bei den kostenlosen einrichtigen kann es sein das man 1 jahr warten muss bis man dran kommt ist mir auch geschehen da bin ich lieber zum zuständigen ra und habe mich informirt der besorgte mir einen beratungsschein und alles hat geklappt ichmuss keine kosten tragen

engleschen
Hallo,
ja es ist richtig, das auch andere öffentliche Stellen (Schuldnerberatung, Kirche, Caritas ect.) kostenlos ihr Beratung anbieten.
Hier muss aber eine Person staatlich anerkannt sein, um den Antragsteller vertreten zu können. Beratung ist von diesen Stellen immer möglich.
Allerdings wird ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter und Vertreter vor Gericht anerkannt.
Desweiteren bekommt man beim RA sofort einen Termin, bei den öffentlichen Stellen sind meistens längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
Ein weiterer Punkt ist, das der RA bei Gericht einen Stundungsantrag für die Insolvenzverfahrungskosten (ca. 2500 Euro) stellt.
Diese Kosten werden zu 99,999 % der Insolvenzfälle dem Antragsteller nach dem Ende der Insolvenzphase bzw. Restschuldbefreiung erlassen.

Daher würde ich immer gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen, der ist früher oder später eh notwendig.

Gruß
Tina
__________________
Meine Beiträge, Meinungen, Tips und Ratschläge sind keine Rechtsberatung. Ich beteilige mich lediglich aus allgemeinem Interesse an verschiedeneThemen.
Für die Richtigkeit meiner Auskünfte übernehme ich keine Garantie. Ich bin keine Rechtsberaterin, sondern teile nur meine eigene Meinung und Erfahrung mit.
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  #10  
Alt 28.10.2008, 09:10
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ros o6 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi ich bin neu hier und hab mal ne frage.Seid 3 jahren hab ich privatinsolvenz.Möchte gerne in eine andere stadt ziehen zum freund,der sich jetzt ein haus kaufen will.darf ich zu ihm ziehen? ich bitte um antwort danke gruß ros
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