Privatinsolvenz
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Privatinsolvenz

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  #1  
Alt 11.08.2007, 12:07
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matze12 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Privatinsolvenz


Hallo in's www,
hat jemand Erfahrung mit Privatinsolvenz in England?
Meine Fragen wären:
1, was kostet der Spass?
2, wo findet man ehrliche Helfer?
3, wie geht das so von statten?
4, kann man als Arbeitnehmer das auch machen?
...
Ihr seht, ich hab ne menge offener Fragen und weiss keinen der mir helfen kann.

Würde mich über ein paar Antworten freuen.
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  #2  
Alt 11.01.2010, 16:25
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laura123 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln Privatinsolvenz England

Hallo Matze,
also ich habe gerade deine Frage gelesen, schau doch mal im Internet auf xxx ... dort wure mir bzw uns auch sehr geholfen, leider musste mein Partner eine Privatinsolvenz in England machen, bzw konnte zum Glück die Privatinsolvenz in England machen. In Deutschland hatten wir eine eigen Firma, nur ein kleines mittelständiges Unternehmen, allerdings musste unsere GmbH nach 30 Jahren Insolvenz anmelden, leider hat mein Partner auch für Bankkredite privat gebürgt. Irgendwann kam er um die Privatinsolvenz nicht herum. Leider hat in Deutschland dann die Restschuldbefreiung nicht stattgefunden, daher sind wir bzw er dann nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase den Weg der Privatinsolvenz in England gegangen. Erst haben wir diverse Firmen im Internet gefunden allerdings auch einige nicht so professionelle. Glück hatten wir dann mit Privat-insolvenz-england.com dort wurden wir gut beraten und nach einem Jahr war mein Partner seine Schulden los. In Deutschland hatten wir zwar noch nen kleinen Kampf mit der Schufa, da die Schufa nicht die Einträge gleich löschen wollte. Mit einem Anwalt und weiteren 700 Euro kosten hatten wir es endlich geschafft. Daher kann ich zu einer privatinsolvenz in England nur raten und wünsche viel Glück. Lg Laura

Geändert von Franky (11.01.2010 um 16:37 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu laura123 für den nützlichen Beitrag:
Valentine (17.08.2010)

  #3  
Alt 17.08.2010, 10:43
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Valentine befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich AW: Privatinsolvenz

Hallo laura123,


vielen Dank für Deinen Beitrag. Mein Freund steht momentan kurz vor der Privatinsolvenz und weiss nicht mehr ein noch aus. Leider wurde der Name der Beratungsstelle die Dir weiter geholfen hat aus Deinem Beitrag entfernt. Ich wäre sehr froh wenn Du mir weiter helfen könntest und mir den Namen der Beratungsstelle per email schicken könntest. Gerne hätte ich auch gewusst warum die Restschuldbefreiung nicht stattgefunden hat. Was hilft es denn wenn man in D die Insolvenz macht und keine Restschuldbefreiung erhält.

Vielen Dank

herzliche Grüße

Valentine
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  #4  
Alt 21.08.2010, 14:15
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sofar0cka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Privatinsolvenz

Zitat:
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Hallo in's www,
hat jemand Erfahrung mit Privatinsolvenz in England?
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1, was kostet der Spass?
2, wo findet man ehrliche Helfer?
3, wie geht das so von statten?
4, kann man als Arbeitnehmer das auch machen?
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Ihr seht, ich hab ne menge offener Fragen und weiss keinen der mir helfen kann.

Würde mich über ein paar Antworten freuen.
Ein bekannter hat mir folgende Seite empfohlen *XXXXXXXX*,

Werde es selber die nächsten Tage testen und berichten!

Grüße

Geändert von nontestatum (21.08.2010 um 23:53 Uhr) Grund: Bitte keine Werbung!
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  #5  
Alt 29.08.2010, 16:28
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immobilienakuthilfe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
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Hallo in's www,
hat jemand Erfahrung mit Privatinsolvenz in England?
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1, was kostet der Spass?
2, wo findet man ehrliche Helfer?
3, wie geht das so von statten?
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Würde mich über ein paar Antworten freuen.
Unsere Kanzlei rät schon seit Jahren von Privatinsolvenzen im Ausland ab, da dies meistens sehr teuer wird und zudem oft im totalen Chaos endet.

Desweiteren bleibt es natürlich strafbar, wenn die EU-Insolvenz dazu ausgenutzt wird, um deutsche Insolvenz-Straftatbestände zu umgehen.
Strafbar ist auch, wenn man sein in Deutschland noch vorhandenes Vermögen auf das Konto einer Ltd. überweist, diese treuhänderisch verwalten lässt und nur über eine Scheinadresse in Deutschland verfügt.

Mindestvoraussetzung für eine straflose EU-Insolvenz ist, dass der Schuldner ohne jedes Vermögen ist - bzw. dieses im Insolvenzantrag vollständig angibt - und tatsächlich in England seinen Lebensmittelpunkt besitzt.

Es ist nicht so einfach und man sollte sich den richtigen Berater suchen und nicht irgendwelche windigen Verkäufer von Insolvenzen im Ausland; denn sonst wacht man irgendwann im Gefängnis wieder auf.
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  #6  
Alt 04.05.2011, 21:03
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Wegen einer Annullierung seines Inso-Verfahren mußte in England noch keiner ins Gefängnis, also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Das Verfahren ist am besten für Selbständige, Architekten, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Unternehmer geeignet, weil man innerhalb von regulär 18 Monaten die Insolvenz mit Restschuldbefreiung machen kann.
Eine Verkürzung der Verfahrenszeit hängt im Wesentlichen davon ab, wie genau man sich an die einzuhaltenen Regeln hält und wieviel Arbeit der OR mit dem Fall hat.
Wichtig ist auch eine kompetente Betreuung in England zu haben, damit das Verfahren geplant und richtig durchgeführt werden kann. Als Charity in England kommen zu uns öfter Kandidaten, die sich teuer eingekauft haben und nahezu null Leistung dafür bekommen. Solchen Personen halfen und helfen wir bei der Durchführung und beraten gleich richtig, damit weiterhin keine Komplikationen mehr auftauchen. Die Vorortberater sind gerichtsbekannt und gehen beim OR wöchentlich ein und aus. Wer also kompetente Hilfe sucht, kann und wird diese in England finden. Auf unserer Homepage befinden sich bewußt keine Hinweise zur Insolvenzbetreuung, diese wird über Berater in D betrieben.

Anwaltskanzlei. Wer das nicht braucht, kann schon mal 10 TEuro einsparen.
Häufige Fehler die gemacht werden, proforma Wohnsitz, keine physische Anwesenheit in England, ständiges hin und herpendeln zu den Terminen, etc. All das sind Angriffspunkte für eine spätere Annullierung. einfacher gesagt, ca. 50% der Insolvenzen in England werden durch falsche Beratung erschlichen. Wer es sich nicht leisten kann, für zwei Jahre D zu verlassen, sollte die Finger von einer Auslandsinsolvenz lassen. Es gibt Anbieter die einem nach dem Mund reden, garantieren tun die nur für die Verfahrenseröffnung, aber für den Erfolg bis zur Schufa etc. stehen die nicht ein. Der Erfolg hängt von der Befolgung der Regeln ab und wenn die Gläubiger dahinter kommen, ist es ein Leichtes eine Annullierung zu erreichen. Ein weiteres Kriterium ist, daß die Schuldenhöhe > 100TEuro sein sollte. Ist es weniger, kann man sich mit den Gläubigern auch gleich vergleichen, in der Regel machen die das für ca. 25%. Wenn die nicht wollen kann man auch auf die Insolvenz hinweisen, das hilft oft.
Noch eine Anmerkung, in England gilt nur der schriftliche Beweis, deshalb ist hier alles mit Zeugen zu bestätigen und zu beeiden. Bei einer Annullierung passiert einem hier recht wenig, das Gericht geht davon aus, daß es Strafe genug ist keine Restschuldbefreiung zu bekommen. Was aber wichtiger ist, ist die Tatsache, daß die Gläubiger in D Strafanzeige wegen Falschaussage und Insolvenzbetrug stellen können. In dieser Gefahr befinden sich alle, die Insolvenz in E gemacht haben und die Gläubiger stellen einen Antrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung. Auch hier sind Fristen zu beachten.
Wer mehr wissen will liest die EU-Inso, den Insolvency act oder sendet uns eine Email:insolvenz.england(at)gmail.com

Geändert von Franky (16.05.2012 um 11:22 Uhr)
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  #7  
Alt 05.05.2011, 19:49
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Standard AW: Privatinsolvenz

Zitat:
Zu den Kosten kann gesagt werden, daß ca. 20-25 T Euro benötigt werden bis die Restschuldbefreiung und Schufa etc. durch sind. Der größte Teil der Kosten wird für den Lebensunterhalt in England, Wohnung, Gerichtsgebühren und Sonstiges benötigt.
Wer 30 Tausend Euro hat und diese bezahlen kann, der braucht nicht in die Insolvenz; der kann sich vergleichen.
Deshalb ist für uns das Insolvenzverfahren im Ausland unnötig und nicht empfehlenswert.
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  #8  
Alt 05.05.2011, 22:41
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Hier wird ins Blaue argumentiert, ein Vergleich lohnt erstens nur wenn die Gläubiger zustimmen und zweitens wenn die 30 T nicht die 30% Marke der Gesamtverbindlichkeit überschreiten.

Weiterhin ist zu bedenken, daß nur solche Anwärter ins Ausland gehen, die mehr als 200 T Euro Schulden haben. Für diese Klientel ist es wichtig in kurzer Zeit wieder voll arbeitsfähig zu sein.
Hier in England geht der Engländer mit mehr als 10,000 GBP in die Insolvenz, das würde in D keiner tun. Die Mentalität ist zwar eine andere, aber hier bekommt jeder eine zweite oder dritte Chance, nochmals neu anzufangen.
In D versucht man den Neuanfang durch Totalzerschlagung des Eigentums und vollständiger Mittellosigkeit zu unterbinden.
Wer tiefer in die Materie einsteigt wird zur Erkenntnis kommen, daß in D grundsätzlich Grundgesetzwidrig gehandelt wird.
Wer es nicht glaubt sollte mal für einige Zeit, > 1 Jahr ins Ausland gehen und sich den Berliner Saustall von außen anschauen. Wer lernen will, kann alles erkennen was am Deutschen System krankt.
Würden die Deutschen das GG tatsächlich verstehen, könnte sich die braune Soße in Berlin keinen Tag mehr halten.
Man sollte mal bei Napoleon nachlesen, was er von den Deutschen hält. Nach N glauben die Deutschen eher die Lüge als die Wahrheit.
Gerade diejenigen die hochverschuldet sind, weil die Banken und der Fiskus sie in die Mittellosigkeit getrieben haben sollte die Chance nutzen und die Schulden dank EU-INSO im Ausland beerdigen.
Die Inso in England ist deshalb so attraktiv, weil hier die Restschuldbefreiung automatisch eintritt.
In D muß diese im Voraus beantragt werden und gegen Ende des Verfahrens müssen die Gläubiger ihre Zustimmung erteilen. Wieviele Deutsche mußten nach 12 oder 6 Jahren Deutscher-Inso ins Ausland um die Restschuldbefreiung zu bekommen, viel zu viele.
Wir sind vehement gegen einen Insolvenztourismus, wie er von unseriösen Anbietern betrieben wird. Wer von uns betreut wird, muß sich an die Regeln in E halten, denn er muß einen Eid darauf ablegen. Die unseriösen Anbieter verleiten ihren Kunden dazu einen Meineid zu leisten, dieses Verhalten ist sittenwidrig.

Geändert von RBS-Online (05.05.2011 um 22:46 Uhr)
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  #9  
Alt 06.05.2011, 23:16
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Sag ich ja, dass ins Blaue hinein argumentiert wird.
Damit die Gläubiger einen Vergleich zustimmen, dass kann man beeinflussen, dafür gibt es Profies und Mittel.

Weiterhin kann derjenige, welcher dieses unnötig viele Geld für eine dubiose Insolvenz in England bezahlt danach trotzdem nicht arbeiten wie er will, denn ich gehe davon aus, dass seine Schufa zumindest einen schlechten Score hat.

Die Argumentation ist ganz einfach fachlich falsch. In Deutschland erhält jeder auch automatisch die Restschuldbefreiung und muss um keine Zustimmung der Gläubiger betteln.
Diese RSB erhält er wenn die Insolvenz von einem Profi in die Wege geleitet wurde und die Obliegenheiten eingehalten wurden.
Also tritt die RSB faktisch auch automatisch ein.

Deshalb ist aus unserer Sicht jegliche Insovenz im Ausland unnötig und nur Insolvenztourismus und Geldmacherei.
Eine Insolvenz in D ist immer noch der beste und günstigste Weg. Es muss aber von Profies vorbereitet werden.
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  #10  
Alt 13.05.2012, 20:40
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Zitat:
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4, kann man als Arbeitnehmer das auch machen?
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1. Die Kosten für die eigendliche UK-Inso sind relativ gering.
Der grössere Anteil wird für
- die Begründung des COMI benötigt, Kosten für Miete, Mietnebenkosten,
Gemeindesteuer u. Lebenshaltungskosten benötigt
- Vermittlungsgebühren
Insgesamt sollten 15.000 € eingeplant werden.

2. Es wird niemand im Voraus erklären ein unehrlicher Helfer zu sein.
Jeder Vermittler der eine Abwicklung anbietet will damit Geld verdienen.
Angebotene Garantien sind nur Beruhigungspillen und somit nichts wert.
Bei Nichtabwicklung gibt es wohl kaum die Miete für 18 Monate zurück.
Grundsätzlich nach den Gesamtkosten für alles erfragen.

3. Das wäre zu aufwendig hier alles zu beschreiben.

4. Man kann es als Arbeitnehmer machen. Aber es wird schwieriger.
Bei gleichzeitiger Beibehaltung und Ausübung des Arbeitnehmertätig-
keit in Deutschland geht es wohl nicht. Der Arbeitnehmer sollte eine
Tätigkeit in England annehmen. Wenn das nicht geht muss er sich
mindestens für 6 Monate beurlauben lassen. Eine in der EU eröffnete
Inso wird in dem Land fortgeführt an dem die Eröffnung stattgefunden
hat.
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