Rückzahlung bis zum Tod
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Rückzahlung bis zum Tod

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  #1  
Alt 28.05.2010, 01:27
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Ausrufezeichen Rückzahlung bis zum Tod


Ich habe 3 Dahrlen vom Amt. Wurde Arbeitslos und habe meine Wohnung verloren un so weiter...
Ich stand ohne Wohnung und nur mit dem was ich an hatte da.
Allso neue Wohnung....blabla

Ich bekam ein Kredit für eine Wama
Ich bekam einen Kredit für eien Küche, und ein paar Möbel.
Die belastung ist inzwischen so hoch das ich noch 168,19 Euro ALG 2 bekomme und 35 Euro wegen meiner Schwerbehinderung.
Sicher könnt Ihr euch vorstellen das ich dafon nicht Leben kann, und schon gar nicht Klutenfrei oder Zucker Typ 2 angemesen.

????Frage gibt es eine Obergrenze für die Rückzahlungen??????Oder einen mindest satz für den Lebensunterhalt????

Ich musste schon Stehlen gehen um was zum Essen zu haben, kan nicht zum Arzt was dringent nötig ist. kann mich dieses Land verecken lassen. immerhin habe ich 28 Jahre gearbeitet, Zählt dies nichts mehr !

Geändert von Schisser3000 (28.05.2010 um 01:32 Uhr)
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  #2  
Alt 28.05.2010, 01:50
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Zitat:
immerhinhabe ich 38 Jahre gearbeitet Zählt dies nicht mehr !
Nein, das zählt nicht und gilt nichts.

*****

Wenn man dir Darlehen nach § 23 SGB II gewährt hat, sollte die Rückzahlungsrate entsprechend gedeckelt sein, so, wie es das Gesetz vorsieht.

*****

Es wäre zu prüfen, ob dir eine Erstausstattung für die Wohnungseinrichtung zustand, und kein zurückzuzahlendes Darlehen..

******

Es wäre zu klären, ob dir ein "Mehrbedarf" nach § 21 SGB II zusteht.

SGB 2 - Einzelnorm


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In welcher Stadt lebst du?
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  #3  
Alt 13.06.2010, 13:28
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tj_the_best befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Rückzahlung bis zum Tod

Du solltest zuerst Widerspruch gegen die Bescheide einlegen mit der Begründung dass das gesamte SGB keine Rechtsgrundlage bietet, die die Verwaltung/Behörde ermächtigt ein gewährtes Darlehen sofort Fällig zu stellen. Lass Dir also die Rechtsgrundlage schicken (dazu sind sie verpflichtet), die sie angeblich dazu ermächtigt die Darlehen in dieser Höhe von Deinem ermittelten Bedarf abzuziehen. Sicher werden die Dir dann wieder irgendwas schreiben. Es ist ganz einfach Unsinn was sich die Behörden da erlauben. Offensichtlich wird davon ausgegeangen dass der Hilfeempfänger keine Ahnung von den Rechtsgrundlagen hat.

Dein Widerspruch sollte ungefähr so aussehen:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx ein. Zur näheren Begründung des Widerspruchs benötige ich die von Ihnen angewadte(n) Rechtsgrundlage(n) und bitte Sie mir diese umgehend zur Verfügung zu stellen.

Sollte die Widerspruchsfrist zwischenzeitig verstrichen sein beantrage ich hiermit gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gem. § 32 VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz.

Ich denke dass Du dann aber trotzdem nicht um den Gang zum Sozialgericht (kostenfrei für Dich) herum kommen wirst.
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  #4  
Alt 13.06.2010, 17:07
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Daumen hoch Danke

Bedanke mich für die Tips
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  #5  
Alt 13.06.2010, 17:55
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tj_the_best befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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siehe meinen vorigen Beitrag. der drückt sinngemäß genau das aus.

Geändert von tj_the_best (13.06.2010 um 21:09 Uhr)
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  #6  
Alt 13.06.2010, 18:41
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