Schulden aus Selbstständigkeit
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Schulden aus Selbstständigkeit

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Alt 02.01.2011, 11:14
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Guten Morgen ihr Lieben,

wir bzw. mein Lebensgefährte steht vor einem großen Problem. Ich versuche ersteinmal die Situation zu schildern. Mein Lebensgefährte hat im Februar 2009 eine kleine Gaststätte übernommen. Wir kannten die Gaststätte und deren Vorpächter schon ein paar Jahre vorher. Ich war von Anfang an skeptisch bei der Sache und war strikt dagegen.Nun gut es kam wie es kommen musste, ich stimmte irgendwann des hausfriedens wegen zu.
Das ganze lief relativ gut an und ich war am Anfang doch sehr überrascht. Das erste jahr war ein voller Erfolg; doch dann kam das 2. Bis zum 31.12.2009 bin ich noch auf Teilzeit arbeiten gegangen und habe sehr gut verdiehnt, so, dass wir aus der Geschäftskasse kaum Entnahmen machen mussten, nur, wenn mal etwas größeres anstand. Ich wurde leider betriebsbedingt gekündigt und war nun arbeitslos. Mit meinem Arbeitslosengeld schafften wir es gerade mal, unsere privaten Unkosten zu decken (ratenzahlungen für eine Küche, Busgahrkarte für mich, private Altersvorsorge usw.). Wir mussten viele Privatentnahmen machen und von da an ging es Bergab. Die Umsätze gingen strikt zurück, so, dass von Monat zu Monat immer mehr unbezahlte Rückstände blieben. Wir haben beschlossen, das ganze zum 30.11.10 zu kündigen - somit wäre am 28.02,2011 der Pachtvertrag ausgelaufen.
ich habe nun das große Glück nach zig Bewerbungen seit 22.11.10 einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu stehen, bekomme allerdings erst am 15.1. mein erstes richtiges gehalt. Die letzten 3 Monate waren Umsatztechnisch die reinste Katastrophe, so, dass wir jetzt bei einem Minus von ca. 14.000€ angelangt sind. Da die KV nicht mehr zahlbar war, hat mein lebensgefährte nun eine Pfändung des Kontos am Hintern. Dazu kommt Schulden beim Finanzamt (ca. 1000€ oder 3 Monate USt-Vorauszahlung), ca. 1400€ beim Bierlieferanten (Kneipe ist Brauereigebunden), ca. 750 € KV, ca. 5000€ Pachtschulden und ein Restdarlehen von ca. 2000€. Dazu kommen noch Kleinigkeiten, die aber bezahlbar sind. Fakt ist, mit dem Umsatz der jetzt letzten 2 Monate wird das nie wieder ausgeglichen. Wir rechnen mit ca. 17.000€ Miese, die bleiben. Wir sind nicht verheiratet und ich stehe in keinem vertrag. es läuft alles auf meinen Lebensgefährten.
Wir waren vor 2 Monaten bei der ARGE, doch die konnten uns nicht helfen. der Hotel uns gaststättenverband meinte, eine Insolvenz käme bei der geringen Summe nicht in Frage und er solle bis zum Schluss so weitermachen und danach schauen wir mal, was zu tun ist.
Das Problem ist, mittlerweile bahnt sich ein mahnverfahren nach dem anderen an. Zu der Aufgabe der Kneipe gehört noch ein Wohnungswechsel, da die Wirtewohnung zur Kneipe gehört. Eine neue Wohnung haben wir noch nicht und so langsam wird es eng. Und mein Lebensgefährte hat keinen Job in Aussicht. Er hat keine Ausbildung und vorher 10 jahre im Krankentransport gearbeitet. Meine Frage nun: was sollen wir tun?
Muss man sich irgendwo erkundeigen, wenn man feststellt, dass man so langsam zahlkungsunfähig ist? Wir stehen völlig ahnungslos da und können nur zusehen, wie eine Mahnung nach der anderen ins haus flattert. da wir einen großen Verein in der Kneipe haben lässt der januar nochmal auf guten Umsatz hoffen. Und von heute auf morgen zumachen geht daher nicht, da der Verein noch da ist und wenn wir schließen müssten wir an dem verband noch eine hohe Strafe zahlen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn uns da irgendjemand eine Ratschlag geben könnte, wie es nun weitergehen soll. habe einfach Angst, dass alles irgendwie zu spät ist und mache mir Sorgen um die Zukunft. Bekäme er ALG II, wenn er keinen Job findet? Ich bekomme ca. 1100 € netto ab Januar. Davon lässt sich gerade mal die geschätze Miete zahlen sowie unsere festen unkosten in Höhe von ca. 450€. Was passiert mit den Schulden? Dürften Gläubiger auch an mich heranterten, obwohl ich vom Papier her nichts damit zu tun habe, wir aber zusammenleben?? Hilfe, ich verzweifel gerade....
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  #2  
Alt 03.01.2011, 08:08
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Wenn du geschäftsmässig nicht involviert bist, kann kein Gläubiger an dich herantreten oder gar dein Konto pfänden.

Ich würde auch empfehlen, die Lebensgemeinschaft mit deinem Lebensgefährten aufzulösen.

Begründung:

Dein Lebensgefährte wird ALG II beantragen müssen, und zwar sofort. Das kann er auch machen, wenn er noch als Unternehmer tätig ist, Voraussetzung wäre aber, dass seine Geschäftsunterlagen auf aktuellem Stand sind, weil die Arge/Jobcenter die Unterlagen benötigt, um seine Bedürftigkeit feststellen zu können.

Er würde dann den Regelsatz sowie Kosten der Unterkunft erhalten, diese wären unpfändbar. Die soziale Unterstützung sollte auf ein separates Konto eingehen, das als P-Konto (Goggle!) geführt werden sollte.

Wenn ihr beide noch gemeinsam wohnt, wird die Arge euch als Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II führen wollen, das bedeutet vereinfacht ausgedrückt: wer verdient, zahlt, dessen Verdienst/Einkommen wird innerhakb der Bedarfsgemeinschaft angerechnet/berücksichtigt.

Wer ALG II bewilligt bekommt, ist trotz Beitragsrückständen krankenversichert (§ 16 SGB V). Über die Beitragsrückstände müsste man mit der Krankenversicherung eine Ratenzahlung vereinbaren. Sollte dein Lebensgefährte nicht in einer gesetzlichen Kasse versichert sein, sondern in einer privaten, gibt es Probleme mit den Beitragszahlungen und dem Krankenversicherungsschutz.

Bitte geht wie folgt vor:

Lasst euch professionell bei einer ortlichen Arbeitsloseninitiative, einem Sozialverband (vdk, Awo, SoVD), von der Caritas oder der Diakonie oder von Kirchengemeinden direkt zum Thema ALG II = Hartz IV beraten, Organisationen, die Obdachlose betreuen, beraten auch zum Thema Hartz IV:

Löst die Lebensgemeinschaft auf, du eine separate Wohnung, er eine separate Wohnung. Die Wohnungen sollten den Vorgaben der Arge/Jobcenter entsprechen, üblich sind max. 45 qm und eine ortsübliche niedrigste Miete, über die geneuen Vorgaben informieren die örtlich zuständigen Argen/JOBCENTER:

Diese Konstruktion hätte den Vorteil, dass du als unbeteiligte Person aussen vor bist , vielleicht musst auch du ALG II beantragen, weil dein Einkommen zu niedrig ist, du wärest aber deine eigene Bedarfsgemeinschaft und du hättest bei der Ermittlung der Bedürftigkeit nicht die Probleme, die mit der Selbstständigkeit verbunden sind.
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Alt 03.01.2011, 09:13
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Standard AW: Schulden aus Selbstständigkeit

Ich sehe da auch noch ein Problem. Ihr seid verheiratet. Das heisst, es ist möglich, dass er kein H4-Hilfe bekommt. Denn wenn, du genug verdienst, kannst du dein Mann unterstützen und muss ihm die Krankenversicherung bezahlen.
Ich bin in der selbe Lage. Ich war 4 Jahren selbständig. Ich habe letztes Jahr Ende Februar abgemeldet. Ich habe in den 4 Jahren nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, so dass ich direkt h4-Hilfe beantragen musste. Der erste Antrag wurde abgelehnt. Es hiess, dass meine Freundin genug verdient und kann meine Krankenversicherung bezahlen von 160 € im Monat. Ich hatte zwischenzeitlich einen 400-€-Job und es reichte nicht. Mir ging es damals hauptsächlich darum, dass ich versichert werden wollte.
Wir hatten Krach, haben uns getrennt im Mai. Ich habe mir eine Wohnung gesucht und stellte den Antrag erneut. Dann wurde er genehmigt. Somit bin ich seit Mai h4-Empfänger.

Ich habe durch die Selbständigkeit etwa weniger als 6000 € Schulden. Das ist schon reichlich für einen, der nur 350 € im Monat bekommt. Ich weiss nicht, wie ich das bezahlen soll. Den 400-€-Job habe ich erst im April wieder weil der Winter hart ist. Dann kommt hinzu, dass ich mittlerweile wirklich psychisch unbelastbar bin und schnell ein Vollzeitbeschäftigung verliere. Und ab Sommer möchte ich mich weiterbilden und werde erst in einer Tagesklinik mir helfen lassen. Und ab dem Sommer mich weiterbilden möchte, so dass ich mit dem Bafög leben muss.
Es werden harte Jahren!

Chocolat
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  #4  
Alt 03.01.2011, 09:23
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@ choco ...


Zitat:
wir bzw. mein Lebensgefährte
Susemaus ist nicht verheiratet!

Dadurch haben beide einen grösseren Handlungsspielraum und daraus resultiert auch meine Empfehlung, die Lebensgemeinschaft aufzulösen, um die soziale Versorgung sicherzustellen, zumindest was Susemaus angeht.

Die soziale Versorgung des Lebensgefährten dürfte sich schwieriger gestalten, die Selbstständigkeit wird hinsichtlich des ALG II - Bezuges erhebliche Probleme verursachen.
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  #5  
Alt 03.01.2011, 10:00
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Ja, ok, das kann sein. Ich nix deutsch. Wir haben, meine Freundin und ich den Haushalt aufgelöst. Somit braucht mich meine Freundin nicht finanziell zu unterstützen. Ich würde das auch nicht verlangen. Sie hat mir schon reichlich geholfen. Das war schon zu viel. Sie hilft mir jetzt noch. Nur es ist leider besser, dass wir uns getrennt haben.
Ich würde Susemaus empfehlen, dass er sich eine Wohnung sucht. Bis 45 qm und wie viel Euro im Monat, 300€?

Grüsse

Choco
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