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#1
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| Hallo Zusammen, vielleicht kann mir ja hier einer helfen, denn in den weiten des Webs hab ich nix gescheites gefunden. Also folgendes: Ich befinde mich in der Privaten Insolvenz. Habe auch schon eine Treuhänderin die alles verwaltet! Habe leider momentan keinen Job also kein Einkommen, bekomme nur ALG! (dies ist ja nicht pfändbar!) Nun habe ich aber vor mich als Promoter Selbstständig zu machen! Das heist Jobs, allerdings nicht regelmässig! Wie errechne ich was von dem Geld das ich pro Job verdiene gepfändet werden kann? Oder wie wird dies ermittelt wenn ich als Promoter arbeite was zu pfänden ist? Wird das pro Job, pro Monat, pro Halbjahr, pro Jahr oder ähnlich ermittelt? Würde mich freuen wenn mir einer helfen kann. Grüße |
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#2
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| Zitat:
Als Selbständiger musst du mangels Arbeitgeber, der es für dich macht, selber das Pfändbare aus dem GEWINN berechnen und an den TH abführen, bzw belegen, dass du nichts Pfändbares erwirtschaftet hast. In welchen Abständen dies geschieht, ist mit deinem TH auszuhandeln. Wenn du einen netten hast, lässt er sich auf längere Abstände ein, wenn du einen fiesen hast musst du monatlich Rede und Antwort stehen.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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DJ Flitzer (25.08.2008) | ||
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#3
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| Also erstmal Danke für die Antwort! Hm, wie würde das denn z.B. aussehen. Sagen wir mal ich habe nen Auftrag für 6 Wochen á 6 Tage. Pro Tag verdiene ich 80,- €; dass heist für die Zeit 2880,- € Davon muss ich ja auch meine Versicherung zahlen! Oder ist das in dem Fall egal! Wird da von dem Betrag gerechnet den ich bekomme, oder dem Betrag der nach den Abzügen für Versicherung usw. abgeht? Danke schonmal! |
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#5
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| Zitat:
dein Nettogehalt im Angestelltenverhältnis wird auf sagen wir mal 1300 geschätzt. Deine Freigrenze ist 1000, also sind 300 pfändbar. Als Selbständiger berechnest du deinen Gewinn grob gesagt: Einnahmen minus betriebliche Ausgaben. In wie weit du auch deine privaten Versicherungen zum Abzug bringen darfst, musst du mit deinem TH besprechen. Liegt nun dein Gewinn monatlich unter 1000 musst du nichts abgeben Liegt dein Gewinn zwischen 1000 und 1300 musst du den entsprechenden Differenzbetrag abgeben Liegt dein Gewinn über 1300 musst du trotzdem nicht mehr als 300 abgeben.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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DJ Flitzer (25.08.2008) | ||
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