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#1
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| Hallo, weiß nich ob das thema hier richtig ist! bin aber trotzdem um jeden rat dankbar. vor ca. 5 Monaten ist auf der baustelle die ich als elektriker betreut habe, übers wochenende eingebrochen wurden. dabei sind maschienen im wert von ca. 1200€ gestohlen worden. nun wo ich nicht mehr in der firma bin -->Brauche Dringend RAT, zeit rennt habe ich heute meine letzte lohnabrechnung für ca 10 tage bekommen (knapp 700 netto) angefügt ein schreiben von meinem ex chef das das geld nicht überwiesen werde, und mit den maschienen verrechnet wird.(geht das???) das die maschienen auf der baustelle verblieben sind ist ja nicht meine schuld! mein chef wusste das ich viel dort hatte und an dem tag auch kein eigenes auto hatte, und der kollege der mich abholen sollte selbst das auto auf grund von baustellen ende voll hatte. Außerdem steht nichts im vertrag bzw. es gab keien schriftliche aussage zum verbleib von maschienen übers wochenende. muss hier leider generell sagen das mein ex chef sehr skrupellos ist in der art und weise einen betrieb zu führen, und auch finanziell deswegen zur zeit sehr schlecht steht. BITTE HELFT MIR !!!! |
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#2
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| Hier wird das Thema Arbeitnehmerhaftung berührt. Da hier niemand die genauen Umstände und Lagermöglichkeiten kennt, wird man in diesem Forum schwerlich etwas dazu sagen können. Du wirst wohl juristischen Rat in Anspruch nehmen müssen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ist er denn berechtigt einfach so das komplette gehalt einzubehalten? und das nach fast einem halben jahr??? |
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#4
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| Hallo Toppas! Gehe schnellstmöglichst zum Anwalt/Arbeitsrecht! Meines Erachtens ist es nicht Rechtens, was dein Chef da abzieht! Nur weil ein Einbruch geschehen ist und Maschinen in Wert von 1200 Euro fehlen, kann der nicht einfach das Geld vom Lohn abziehen! |
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#5
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| soo....gehalt komplett bekommen, dann hat meine anwältin noch urlaubsgeld locker gemacht (war nähmlich 6 monate und eine tag dort, d.h. voller urlaubsanspruch) und ne aufwandentschädigung gabs auch noch! Fa. ist inzwischen zu!PLEITE! |
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#7
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| ein Unding dass du dafür gerade stehen solltest. Wenn diese unfähígen AG sich in die Ecke gedrängt fühlen und ihnen das Wasser bis zum Hals steht glauben sie wohl alles machen zu können. Eine Firma gründen kann wohl jeder 'Dummkopf - eine Firma führen aber nur wenige. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#8
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| Hallo, das ist eine Sache für den Rechtsanwalt. Meiner Ansicht nach: wenn nichts über den Verbleib oder die Sicherung des Werkzeugs und der Maschinen vereinbart ist, dann trägt der Chef das Risiko. Er müsste normaler Weise, diesen Schaden bei seiner Verischerung melden und wenn die eine gute ist dann müsste die den Schaden auch ersetzen. Da wir hier aber alles nur Laien sind, würde ich dir eher einen Rechtsanwalt der Arbeitsrecht macht empfehlen. Das kannst du beim RA über Beratungskostenbeihilfe laufen lassen, solch Formular hat der RA, dass musst du dann nur unterschreiben. Wenn der RA sagt, dass du gute Chancen hast, dann trägt dein EX-Chef alle Kosten und muss deinen Lohn auch zahlen. Viel Glück Gruß Tina Zitat:
__________________ Meine Beiträge, Meinungen, Tips und Ratschläge sind keine Rechtsberatung. Ich beteilige mich lediglich aus allgemeinem Interesse an verschiedeneThemen. Für die Richtigkeit meiner Auskünfte übernehme ich keine Garantie. Ich bin keine Rechtsberaterin, sondern teile nur meine eigene Meinung und Erfahrung mit. |
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#9
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| nee, gerichtkostenbeihilfe gabs leider keine... und vorm arbeitsgericht ist das ja so das jede partei seine kosten selbst trägt. war mir aber egal, hauptsache die sache ist vom tisch und ich plus minus null aus der sache raus... wie lange dauert das eigentlich bis sone rechnung vom RA kommt??? schon ewig her und bis jetzt nichts... |
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