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#1
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| Ich bin 61 Jahre und Hausmann - war füher teilweise in der Werbung angestellt, aber auch teilweise kurzfristig selbständig gewesen. Die letzen Jahre habe ich meine Frau im Geschäft unterstützt, aber ohne Lohn. Krankenversichert bin ich derzeit über meine Frau. Meine Frau arbeitet halbtags zusätzlich in einem normal bezahlten Job. Jetzt ist ihr Geschäft abgemeldet und ein Schuldnerberater führt uns in die private Insolvenz. Da sich ja einiges an Schulden angesammelt hat - zwar überschaubar - aber trotzdem ist das im Moment nicht zu bezahlen, will ich natürlich auch versuchen einen Job zu bekommen um "überleben" zu können und evt. sogar Schulden abzubauen. Ich bin nicht arbeitslos gemeldet - was muss ich tun um einen Nebenjob zu machen (400 Euro) oder auch zwei und auch krankenversichert zu sein? Wo muss ich mich überhaupt melden und welche Möglichkeiten habe ich überhaupt - bin im Moment ratlos, weil keiner wirklich mir Informationen geben konnte. mfg Paul49 |
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#2
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| Zitat:
*Minijob = bis 400€/monatlich, nicht sozialversicherungspflichtig. Du musst deine Kranklenversicherung selber zahlen oder Familienversicherung. Auskunft erteilt die Minijobzentrale Minijob-Zentrale - Startseite *Midijob = 400,01€ bis 800€/monatlich, sozialversichetrungspflichtig Du bist über den Midijob selber krankenversichert. Auskunft zu Midijobs erteilen die Krankenkassen. ich gehe jetzt davon aus, dass du keine Anwartschaft auf ALG I hast. Du kannst dich aber bei der Agentur für Arbeit "arbeitsuchend" melden, das wäre dann eine Betreuung durch die Agentur für Arbeit ohne laufende Unterstützungszahlungen. Diese Meldung wird wahrscheinlich nur sinnvoll sein im Hinblick auf die Insolvenz. Befragt dazu mal euren Insolvenzabwickler/Rechtsbeistand. Üblicherweise sieht das so aus, dass du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreibst, in der stehen deine Pflichten als Arbeitsuchender und es werden soundsoviel Bewerbungen vorgegeben, die du nachzuweisen hast. Mit 61 noch eine Arbeit zu finden halte ich für ein Gerücht. Sollte es so sein, dass ihr (deine Ehegattin und du) bedürftig im Sinne des SGB II seid, werdet ihr nicht von der Agentur für Arbeit betreut, sondern von der Arge/Jobcenter. Ob für euch ALG II in Frage kommt, könnt ihr ungefähr mit einem ALG II - Rechner aus dem Internet ausrechnen: Arbeitslosengeld-II-Rechner | geldsparen.de http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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