Wie kann ich meinen Eltern helfen?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Sonstige Themen > Schulden


Wie kann ich meinen Eltern helfen?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 18.09.2009, 17:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
evelin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Wie kann ich meinen Eltern helfen?


Hallo!

Also bei mir zuhause herrscht eine angespannte Situation:
Meine Eltern haben noch unsere Wohnung abzuzahlen, das ist unser Hauptproblem. Mein Vater verdiehnt zu wenig und meine Mutter ist arbeitsuchend.

Ich bin 20 Jahre alt und gehe bald auf eine Privatschule die sehr teuer ist (die finanziere ich mir selbst durch Nebenjobs).
Außerdem wohnt meine ältere Schwester noch zu Hause.

Meine Eltern gehen jeden Monat mehr in die Miesen und reden schon davon, die Wohnung verkaufen zu müssen. Sie sind tausende von Euro im minus.

Ich dachte ich könnte Ihnen wenigstens ein bischen damit helfen, wenn ich ausziehen würde, aber ich habe leider kein Geld dafür.

Hat zufällig jemand von euch eine Ahnung, ob ich nicht vielleicht Recht auf Wohngeld oder so etwas habe. Ich würde meine Eltern so gerne helfen aber ich weiss einfach nicht wie.

Für alle Antworten bin ich euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
Evelin

Geändert von admin (21.08.2011 um 18:20 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 18.09.2009, 17:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Ort: Walsrode
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
FutureWork befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Also einen Anspruch auf Wohngeld hast du wie ich die Situation einschätze nicht.
Da es ja seit wenigen Jahren das Gesetzt gibt das bis zum 25Lebensjahr die Elter für das Dach über dem Kopf der Kinder verantwortlich sind.
Hierbei gibt es jedoch ausnahme Regelungen zb wenn ihr massive Probleme in eurem umgang miteinander nachweißen könnt(Häusliche Gewalt ect.).
Ich kann dir nur einen Nebenjob emfehlen der aber kein schnelles Geld bringt....
wenn es dich interessieren sollte schau mal ***ZENSIERT **** Werbung bitte nur in Absprache mit dem Foreninhaber! **** rein.

Liebe Grüße Future

Geändert von nontestatum (18.09.2009 um 19:58 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 18.09.2009, 17:51
Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 25
Bedankte sich: 5
1 Danksagung in 1 Beitrag
moni89 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hi!

Wenn du wie du sagst, nochmal Schule d. h. Ausbildung machst, kannst du evtl. Ausbildungsbeihilfe beantragen.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 18.09.2009, 20:03
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von evelin Beitrag anzeigen
Hallo!

Also bei mir zuhause herrscht eine angespannte Situation:
Meine Eltern haben noch unsere Wohnung abzuzahlen, das ist unser Hauptproblem. Mein Vater verdiehnt zu wenig und meine Mutter ist arbeitsuchend.

Ich bin 20 Jahre alt und gehe bald auf eine Privatschule die sehr teuer ist (die finanziere ich mir selbst durch Nebenjobs).
Außerdem wohnt meine ältere Schwester noch zu Hause.

Meine Eltern gehen jeden Monat mehr in die Miesen und reden schon davon, die Wohnung verkaufen zu müssen. Sie sind tausende von Euro im minus.

Ich dachte ich könnte Ihnen wenigstens ein bischen damit helfen, wenn ich ausziehen würde, aber ich habe leider kein Geld dafür.

Hat zufällig jemand von euch eine Ahnung, ob ich nicht vielleicht Recht auf Wohngeld oder so etwas habe. Ich würde meine Eltern so gerne helfen aber ich weiss einfach nicht wie.

Für alle Antworten bin ich euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
Evelin
Je nach den finanziellen Verhältnissen deiner Eltern können diese entweder LASTENZUSCHUSS oder ALG II beantragen. Bei ALG II gehört angemessenes selbstbewohntes Wohnungseigentum zum sogenannten geschützen Vermögen.

Google-Search: ALG II und Hausbesitz
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 19.09.2009, 12:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
evelin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

@ moni89: Ich hab mich schon darüber informiert ob ich ausbildungshilfe bekomme aber da ich auf eine privatschule gehe habe ich keine rechte darauf.
=( leider...

schon mal viele dank für eure beiträge.

ich werd mich jetzt gleich mal über dieses alg 2 schlau machen. =)

lg evelin
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 13.10.2009, 21:18
Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 21
Bedankte sich: 0
3 Danksagungen in 2 Beiträgen
immobilienakuthilfe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von evelin Beitrag anzeigen
Hallo!

Also bei mir zuhause herrscht eine angespannte Situation:
Meine Eltern haben noch unsere Wohnung abzuzahlen, das ist unser Hauptproblem. Mein Vater verdiehnt zu wenig und meine Mutter ist arbeitsuchend.

Ich bin 20 Jahre alt und gehe bald auf eine Privatschule die sehr teuer ist (die finanziere ich mir selbst durch Nebenjobs).
Außerdem wohnt meine ältere Schwester noch zu Hause.

Meine Eltern gehen jeden Monat mehr in die Miesen und reden schon davon, die Wohnung verkaufen zu müssen. Sie sind tausende von Euro im minus.

Ich dachte ich könnte Ihnen wenigstens ein bischen damit helfen, wenn ich ausziehen würde, aber ich habe leider kein Geld dafür.

Hat zufällig jemand von euch eine Ahnung, ob ich nicht vielleicht Recht auf Wohngeld oder so etwas habe. Ich würde meine Eltern so gerne helfen aber ich weiss einfach nicht wie.

Für alle Antworten bin ich euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
Evelin
Ob Du Anspruch auf Wohngeld oder Deine Eltern Lastenkostenzuschuss haben kann ich nicht beurteilen, da ich Eure Situation und Einkommen zu wenig kenne.
Aber ich habe dir mal Auszüge aus unserer Kanzleihomepage kopiert:
Versuchen kann man es doch mal, mehr wie ablehnen können sie es nicht,oder?

Zitat:
Das Wohngeld wird als finanzielle Hilfe vom Staat an Personen gezahlt, welche sich das Wohnen nicht leisten können. Für Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Häuser ist es der Lastenzuschuss.

Lastenzuschuss kann jeder beanspruchen, der in Deutschland eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder Haus hat.
Vorraussetzungen
-Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
-Höhe des Familieneinkommens
-Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen ist die Miete oder Belastung zuschussfähig. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau. Unangemessene Mieten werden nicht bezuschusst.

Beantragung
Der Antrag für Wohngeld; Mietzuschuss oder Lastenausgleich muss bei der örtlichen Verwaltung gestellt werden. Dort bekommt man auch die entsprechenden Formulare. Nach der Bewilligung kommt ein Bescheid; meistens für ein Jahr. Danach muss man einen Wiederholungsantrag stellen.

Wenn der Bescheid nicht den Tatsachen entspricht, oder die Höhe streitig ist kann man bei der Wohngeldstelle innerhalb einer Frist widerspruch einlegen. Widerspruch Wohngeld. Die Wohngeldstelle überprüft dann den Widerspruch auf Argumentation und Sachlage und erlässt einen Widerspruchsbescheid.
Gegen den Widerspruchsbescheid kann man dann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben.

Das Wohngeldgesetz § 1 bis 3
§1 (1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
§2 Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.
§3 (1) Wohngeldberechtigte Person ist für den Mietzuschuss jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sind
1. die nutzungsberechtigte Person des Wohnraumes bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis (zur mietähnlichen Nutzung berechtigte Person), die ein mietähnliches Dauerwohnrecht hat,
2. die Person, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat, bewohnt, und
3. die Person, die in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Gesetze der Länder nicht nur vorübergehend aufgenommen ist.
(2) Wohngeldberechtigte Person ist für den Lastzuschuss jede natürliche Person, die Eigentum an selbst genutzten Wohnraum hat. Ihr gleichgestellt sind
1. die erbbauberechtigte Person,
2. die Person, die ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, ein Wohnungsrecht oder ein Niessbrauch innehat, und
3. die Person, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Niessbrauchs hat.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2.
(3) Erfüllen mehrere Personen für denselben Wohnraum die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 und sind sie zugleich Haushaltsmitglieder (§ 5), ist nur eine dieser Personen wohngeldberechtigt. In diesem Fall bestimmen diese Personen die wohngeldberechtigte Person.
(4) Wohngeldberechtigt ist nach Massgabe und Absätze 1 bis 3 auch, wer zwar nach dem §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen ist, aber mit mindestens einem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied (§ 6) eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (§ 5 Abs. 3 und 4) führt.
(5) Ausländer im Sinne des § 2 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (ausländische Person) sind nach Massgabe der Absätze 1 bis 4 nur wohngeldberechtigt, wenn sie sich im Bundesgebiet tatsächlich aufhalten und
1. ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgestz/Eu haben,
2. einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz haben,
3. ein Recht auf Aufenthalt nach einem völkerrechtlichen Abkommen haben,
4. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz haben,
5. die Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers im Sinne des Gesetzes über Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet haben oder
6. auf Grund einer Rechtsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.
Nicht wohngeldberechtigt sind ausländische Personen, die durch eine völkerrechtliche Vereinbarung von der Anwendung deutscher Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit befreit sind.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 15.10.2009, 09:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
evelin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

super danke schön =)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Studienabbruch, wieder bei Eltern, ALG2 fom ALG II/Hartz IV 7 27.11.2008 08:49
Ü25 kein Anspruch auf ALG2 wegen Einkommen der Eltern? CaroLE ALG II/Hartz IV 1 18.11.2008 19:44


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Sonstige Themen > Schulden


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.