23, Studium bald fertig und dann?
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23, Studium bald fertig und dann?

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Alt 05.09.2008, 19:52
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Paule befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich 23 Jahre, Studium bald fertig, keine Arbeit, Pleite und dann?


Hallo,

ich habe folgende Sache: Ich habe diesen Monat meine Abschlussprüfung und dann bin ich zum 1.10. fertig mit meinem Studium und dann vorrausichtlich ohne Arbeit. Ich bin 23 und wohne noch bei meinen Eltern. Somit entfällt dann ab dem 1.10. mein Bafög und Kindergeld. So habe ich ab dem 1.10. wahrscheinlich keine Arbeit und kein Geld. und gemäß Jobcenter auch keinen Anspruch auf irgendeine Hilfe, da ich unter 25 bin und somit meine Eltern mich unterhalten müssen.
Fazit: Ich und meine Eltern werden bestraft, dass ich regulär mein Studium abgeschlossen habe.

Da aber meine Eltern im Rahmen verdienen besteht nach meiner Rechnung kein Ansrpuch auf Hilfe... aber da ich zur Zeit meinen Teil an meine Eltern zahle und das alles wegfällt, liege ich dann meinen Eltern auf der tasche und so wird das Geld so ziemlich knapp bzw. reicht nicht mehr. Zudem wollen (werden) meine Eltern mich nicht finanzieren.

So, welchen Anspruch habe ich dann noch überhaupt? und gibts ggf. eine andere Möglichkeit? Eigene Wohnung suchen? Muss ich ein Kind zeugen (habe ich gelesen)? Muss ich heiraten?

Über rasche Hilfe würde ich mich sehr freuen.

P.S. zwar bin ich die ganze Zeit am Bewerbungen schreiben, aber ob ich bis zum 1.10. eine Arbeit kriege ist sehr ungewiss.

Geändert von Paule (05.09.2008 um 21:41 Uhr)
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Alt 06.09.2008, 09:35
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du meldest dich bitte "arbeitsuchend" (nicht: arbeitslos) bei der Agentur für Arbeit (nicht: Arge/Jobcenter).

Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de

Die Agentur für Arbeit kann dich unterstützen mit Weiterbildungsmassnahmen, die dich "fit" für den Arbeitsmarkt machen (Trainingsmassnahmen) und mit finanzieller Unterstützung für Bewerbungen und Reisekosten für Vorstellungsgespräche. Dazu gehören dann z.B. auch Bewerbungsphotos.

§ 45 SGB III

§ 46 SGB III

Anträge sind immer vorher zu stellen.

Zitat:
und gemäß Jobcenter auch keinen Anspruch auf irgendeine Hilfe, da ich unter 25 bin und somit meine Eltern mich unterhalten müssen.
Das stimmt so nicht. Es ist zwar richtig, dass deine Eltern dich versorgen müssen, bis zu 25 bist, aber wenn dein Einkommen wegfällt und es knapp wird, wie du schreibst, dann sollten deine Eltern einen ALG II - Antrag und zusätzlich einen Antrag nach § 26 SGB II stellen. Dann wird eine genaue Berechnung vorgenommen, und wenn sich herausstellt, dass du auch nur einen Anspruch von 1€ hast, dann ist deine Krankenversicherung gerettet.

Die Krankenversicherung darfst du nicht aus dem Auge verlieren. Ab 23 ist in der Regel keine Familienversicherung mehr möglich. Es besteht Krankenversicherungspflicht, wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an.

Auf keinen Fall Nachversicherungsbeiträge auflaufen lassen! Das ist Gift!

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(3) 1Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. 2Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Zitat:
Muss ich heiraten?
DAS wäre eine Möglichkeit. Denn dann bildest du mit deiner Gattin trotz U25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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