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#1
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| Hallo, ich habe folgende Sache: Ich habe diesen Monat meine Abschlussprüfung und dann bin ich zum 1.10. fertig mit meinem Studium und dann vorrausichtlich ohne Arbeit. Ich bin 23 und wohne noch bei meinen Eltern. Somit entfällt dann ab dem 1.10. mein Bafög und Kindergeld. So habe ich ab dem 1.10. wahrscheinlich keine Arbeit und kein Geld. und gemäß Jobcenter auch keinen Anspruch auf irgendeine Hilfe, da ich unter 25 bin und somit meine Eltern mich unterhalten müssen. Fazit: Ich und meine Eltern werden bestraft, dass ich regulär mein Studium abgeschlossen habe. Da aber meine Eltern im Rahmen verdienen besteht nach meiner Rechnung kein Ansrpuch auf Hilfe... aber da ich zur Zeit meinen Teil an meine Eltern zahle und das alles wegfällt, liege ich dann meinen Eltern auf der tasche und so wird das Geld so ziemlich knapp bzw. reicht nicht mehr. Zudem wollen (werden) meine Eltern mich nicht finanzieren. So, welchen Anspruch habe ich dann noch überhaupt? und gibts ggf. eine andere Möglichkeit? Eigene Wohnung suchen? Muss ich ein Kind zeugen (habe ich gelesen)? Muss ich heiraten? Über rasche Hilfe würde ich mich sehr freuen. P.S. zwar bin ich die ganze Zeit am Bewerbungen schreiben, aber ob ich bis zum 1.10. eine Arbeit kriege ist sehr ungewiss. Geändert von Paule (05.09.2008 um 21:41 Uhr) |
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#2
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| Du meldest dich bitte "arbeitsuchend" (nicht: arbeitslos) bei der Agentur für Arbeit (nicht: Arge/Jobcenter). Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de Die Agentur für Arbeit kann dich unterstützen mit Weiterbildungsmassnahmen, die dich "fit" für den Arbeitsmarkt machen (Trainingsmassnahmen) und mit finanzieller Unterstützung für Bewerbungen und Reisekosten für Vorstellungsgespräche. Dazu gehören dann z.B. auch Bewerbungsphotos. § 45 SGB III § 46 SGB III Anträge sind immer vorher zu stellen. Zitat:
Die Krankenversicherung darfst du nicht aus dem Auge verlieren. Ab 23 ist in der Regel keine Familienversicherung mehr möglich. Es besteht Krankenversicherungspflicht, wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Auf keinen Fall Nachversicherungsbeiträge auflaufen lassen! Das ist Gift! SGB 2 - Einzelnorm Zitat:
Zitat:
. Denn dann bildest du mit deiner Gattin trotz U25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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