Arbeitssuchend melden trotz Praktikum?
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Arbeitssuchend melden trotz Praktikum?

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  #1  
Alt 02.09.2010, 14:39
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Hallo zusammen!

Ich habe einige Frage zum Thema "arbeitssuchend melden" und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Die Informationen, die ich bisher gefunden habe, waren teilweise widersprüchlich bzw. auf andere Situationen bezogen.

Zu meiner Situation:
Ich bin 26, wohne bei meinen Eltern (Eigentum) und bin bis zum 30.09.2010 noch Student. Vom 01.10. - 31.12.2010 mache ich ein Praktikum, was mit 400 Euro vergütet wird. Natürlich habe ich schon Bewerbungen für "richtige Jobs" verschickt und tue dies auch weiterhin. Vielleicht habe ich Erfolg, vielleicht steh ich dann im neuen Jahr aber auch erstmal ohne Beschäftigung da.

Nun meinen Fragen: Sollte/muss ich mich arbeitssuchend melden und wenn ja wann??? Würden dadurch meine Krankenkassenbeiträge übernommen (gesetztlich versichert) oder muss ich diese (ca. 140 Euro monatlich) von meiner Praktikumsvergütung zahlen? Hab ich evtl. noch weitere finanzielle Ansprüche, wenn ich zu Hause wohne oder hätte ich welche, wenn ich zu meiner Freundin ziehe, die eine eigene Wohnung und ein eigenes Einkommen hat? Momentan kommen übrigens meine Eltern noch für meinen Unterhalt auf und ich habe kein Vermögen. Hätte außerdem mein Praktikum Vorrang, wenn ich mich arbeitssuchend melden würde, oder müsste ich dann trotz Praktikum vorgeschrieben Termine und Maßnahmen der Agentur wahrnehmen??? Macht ein Antrag auf Übernahme meiner Bewerbungskosten Sinn und gilt das auch für Online-Bewerbungen, wo ja keine Porto oder Druckkosten anfallen???

Ich bin für jede sachliche Antwort und Hilfestellung sehr dankbar!

Viele Grüße!

Geändert von tekkner (02.09.2010 um 16:12 Uhr)
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  #2  
Alt 03.09.2010, 08:51
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Standard AW: Arbeitssuchend melden trotz Praktikum?

Hallo nochmal!

Hat denn niemand eine Antwort für mich? Für jede kleine Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!

Viele Grüße!
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  #3  
Alt 03.09.2010, 13:33
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Zitat:
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Hallo zusammen!

Ich habe einige Frage zum Thema "arbeitssuchend melden" und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Die Informationen, die ich bisher gefunden habe, waren teilweise widersprüchlich bzw. auf andere Situationen bezogen.

Zu meiner Situation:
Ich bin 26,

... du bist über 25, damit sind deine Eltern nicht mehr nach SGB II verpflichtet, für dich zu sorgen. Du hast grundsätzlich Anspruch auf ALG II (Arge/Jobcenter).

wohne bei meinen Eltern (Eigentum)

Das spielt ab 25 keine Rolle mehr. Der § 9 SGB II stelt eine Unterstützungsvermutung auf, dieser muss man dann widersprechen.

und bin bis zum 30.09.2010 noch Student. Vom 01.10. - 31.12.2010 mache ich ein Praktikum, was mit 400 Euro vergütet wird.

Würde der Arbeitgeber das Praktikum mit 401€ vergüten, würde dadurch Sozialversicherungspflöicht generiert, du wärest über diesen Job krankenversichert, dieser Midijob (nicht: Minijob) wäre für den Arbeitgeber ähnlich günstig wie ein Minijob.

Natürlich habe ich schon Bewerbungen für "richtige Jobs" verschickt und tue dies auch weiterhin. Vielleicht habe ich Erfolg, vielleicht steh ich dann im neuen Jahr aber auch erstmal ohne Beschäftigung da.

Nun meinen Fragen: Sollte/muss ich mich arbeitssuchend melden und wenn ja wann???

Am besten sofort. Zumindest was die "Arbeitsuchendmeldung" betrifft. "Arbeitsuchendmeldung" bedeutet zunächst: leistungslose Betreuung durch die Agentur für Arbeit.

Würden dadurch meine Krankenkassenbeiträge übernommen (gesetztlich versichert) oder muss ich diese (ca. 140 Euro monatlich) von meiner Praktikumsvergütung zahlen?

Bei einer leistungslosen Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit erhälst du keine fortlaufenden Leistungen und bist daher auch nicht über die Agentur krankenversichert. Krankenversichert bist du erst, wenn du fortlaufende Unterstützungszahlungen erhälst, das wäre bei dir dann ALG II mit Betreuung druch die Arge/Jobcenter.

Hab ich evtl. noch weitere finanzielle Ansprüche, wenn ich zu Hause wohne

Theoretisch Wohngeld, das dürfte bei dir aber nicht greifen, weil das Wohngeld nicht dafür bestimmt ist, deinen Bedarf zu decken. Du würdest auf ALG II verwiesen werden.

oder hätte ich welche, wenn ich zu meiner Freundin ziehe, die eine eigene Wohnung und ein eigenes Einkommen hat?

Ich halte nichts von Wohngemeinschaften m/w, weil es hier zu Komplikationen mit dem SGB II kommt. Die Argen/Jobcenter unterstellen dann Einstehungsgemeinschaften nach § 7 SGB II, kurz und knapp: wer verdient, zahlt, je nach Verdienst müsste deine Freundin dich komplett über Wasser halten und vielleicht sogar ihr Vermögen dafür einsetzen. Behandlung also wie Eheleute. Das SGB II unterstützt kein gemeinsames Wohnen, es behindert es. Solche ärgerlichen Konstruktionen sollte man also gar nicht erst entstehen lassen.

Momentan kommen übrigens meine Eltern noch für meinen Unterhalt auf und ich habe kein Vermögen.

Hätte außerdem mein Praktikum Vorrang, wenn ich mich arbeitssuchend melden würde, oder müsste ich dann trotz Praktikum vorgeschrieben Termine und Maßnahmen der Agentur wahrnehmen???

Du musst bei Betreuung durch Agentur/Arge dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das bedeutet, dein Praktikum geniesst keinen Vorrang.

Wenn dein Praktikum eine Pflichtveranstaltung auf Grund eines Studiums ist, wird das Praktikum möglicherweise gerade bei ALG II zum Problem.


Macht ein Antrag auf Übernahme meiner Bewerbungskosten Sinn und gilt das auch für Online-Bewerbungen, wo ja keine Porto oder Druckkosten anfallen???

Wenn du arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bist, wirst du üblicherweise auch mit Bewerbungskostenübernahme unterstützt. Wie das im einhzelnen gehandhabt wird, richtet sich nach der jeweiligen Arge oder Agentur. Üblich ist, dass elektronische Bewerbungen nicht bezuschusst werden, weil ja angeblich [] keine Kosten entstehen.

Ich bin für jede sachliche Antwort und Hilfestellung sehr dankbar!

Viele Grüße!
Bitte alles sorgfältig durchlesen, insbesondere die Hinweise und Ausführungen zum § 9 SGB II betreffend Personen über 25 mit ALG II, bei den Eltern wohnend.


http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/,

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf
Siehe Seite 11, Punkt 9.37 - Abwägungskriterien
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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tekkner (03.09.2010)

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