Erster Wohnsitz
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  #1  
Alt 28.08.2008, 08:46
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queenmum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Erster Wohnsitz


Hallo.
Meine Tochter wird ab Okt. in Jena studieren. Ich beziehe ALGII. Wir überlegen, ob es sich auf irgendetwas negativ auswirken kann, wenn sie ihren ersten Wohnsitz ändert und sich in Jena anmeldet? Die Stadt lockt mit finanzieller Unterstützung.
Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!
LG
queenmum
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  #2  
Alt 28.08.2008, 10:56
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Hallo und herzlich willkommen Queenmum,

... ich verstehe dich so dass du nach Auszug deiner Tochter alleine in der ehemals gemeinsamen Wohnung wohnst. Wird diese Wohnung denn als für eine Person angemessen eingestuft?

Wolf


Zitat:
Zitat von queenmum Beitrag anzeigen
Hallo.
Meine Tochter wird ab Okt. in Jena studieren. Ich beziehe ALGII. Wir überlegen, ob es sich auf irgendetwas negativ auswirken kann, wenn sie ihren ersten Wohnsitz ändert und sich in Jena anmeldet? Die Stadt lockt mit finanzieller Unterstützung.
Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar!
LG
queenmum
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 28.08.2008, 11:03
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So wie ich das sehe, wird sich die korrekte polizeiliche Meldung sowieso nicht vermeiden lassen.

Du beziehst ALG II, das heisst, die Arge/Jobcenter zahlt dir nur angemessenen Wohnraum. Wenn deine Tochter auszieht / aus deiner Bedarfsgemeinschaft fällt, bedeutet das möglicherweise für dich, dass du zur Senkung deiner KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung) aufgefordert wirst, dies kann geschehen durch Untervermietung, Umzug oder Eigenzahlung des überschiessenden Betrages.

Bitte veranlasse rechtzeitig und NACHWEISBAR die Veränderungsmitteilung.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...gen-Alg-II.pdf
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 28.08.2008, 11:53
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queenmum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich habe noch eine jüngere Tochter, die bei mir lebt. Es handelt sich hier um eine 3-Zimmer-Wohnung KDBB, 77 qm. Früher war es ja so, dass Mutter und Tochter gemeinsam in einem Zimmer schlafen mussten. Ich habe jetzt Bedenken, dass die ARGE das noch immer so sieht und die 3 Zimmer dann zu groß sind.
Und was heißt korrekt polizeilich anmelden? - Wenn sie sich in Jena mit Zweit-wohnsitz anmeldet ist das doch auch korrekt.
Habe aber gleich noch ne Frage:
Habe ich das richtig verstanden, dass es am besten ist, wenn ich das Kinder-geld weiterhin bekomme und der ARGE dann schriftlich mitteile, dass ich den Betrag für die ältere Tochter an sie weiterleite?
Vielen Dank schon mal.
LG queenmum
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