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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage. Folgende Situation: Ich bin 33 Jahre, bald exmatrikuliert und seit kurzem verheiratet. Bisher habe ich die Krankenkassenbeiträge (~ 140 Euro) als Student selbst bezahlt. Wenn ich mich dann arbeitslos/arbeitssuchend melde, wie ist das geregelt? Eine Familienversicherung geht leider nicht, weil meine Frau in einer privaten Krankenversicherung ist. Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe! gruß, frank |
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#2
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| Frank, das wird dann die Arbeitsagentur oder ggf. die Arge übernehmen, je nach Zuständigkeit.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (22.11.2010 um 15:43 Uhr) |
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#3
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| Hallo Wolf, Danke, für die Antwort. In dem Zusammenhang aber gleich noch eine Frage. Weil seit kurzem verheiratet sind die Einkünfte meiner Frau für die Vergangenheit auch zu berücksichtigen? Muss ich da jetzt was nachzahlen oder bezahlt man als Student - auch wenn man verheiratet und über 30 (also "freiwillig versichert") - einen Einheitsbeitrag? Falls nicht... gibt es irgendwo "Rechner", wo man das mal durchspielen/-rechnen kann? gruß, frank |
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