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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und hab mich eigentlich nur aus einem Grund angemeldet: eine Freundin von mir hat ein großes Problem und ich weiß langsam nicht mehr, was ich sagen soll. So ist die Sachlage: sie ist 24 Jahre alt und studiert. Hat noch 3 Jahre Studium vor sich. Sie bekommt Bafög. Jetzt steht sie kurz vor ihrem 25. Geburtstag, bei dem Kindergeld wegfällt. Bleiben ihr 200€ pro Monat zum leben... Gibt es eine Möglichkeit, das zu ändern? Irgendwelche zusätzlichen Zahlungen, die ich jetzt vergessen habe? Wohngeld geht ja nicht.... Habt ihr Ideen? Bin aktuell völlig verzweifelt, auch wenn es mich selbst nicht betrifft... |
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#2
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| Sie könnte ALG II beantragen, dabei wird aber bis 25 der finanzielle Background der Eltern durchleuchtet. Es wird wohl auch damit enden, dass sie sich einen Nebenjob besorgen muss.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort... :-) ALG II?? Trotz Studium? |
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#4
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| Ich sage es ungern, aber es gibt das Kindergeld genauso wie den Unterhalt bis zum 27. Lebensjahr! Da hat sie noch ein Weilchen Zeit mit. Und wenn es dann wegfällt, wird der BAFöG-Satz entsprechend angehoben, da das Kindergeld derzeit als Einkommen angerechnet wird. Wo hat sie denn die Info her, dass sie kein Kindergeld mehr beziehen wird? Sie ist Studentin und somit voll berechtigt. |
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#5
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| Kindergeld: Höchstalter wird um zwei Jahre gesenkt Staat unterstützt Nachwuchs ab 2007 nur noch maximal 25 Jahre lang leer Seit Jahresbeginn gilt ein neues Kindergeldrecht für Eltern mit volljährigem Nachwuchs, der sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Das Höchstalter für den Bezug von Kindergeld wurde von 27 auf 25 Jahre herabgesetzt. Scheint wirklich so zu sein, dass es Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr gibt. Sie ist 1983 geboren und damit fällt sie meines Wissens nach auch nicht in eine dieser Sonderfälle... Laut ihr wird das Kindergeld im Bafög-Antrag noch nicht mal erwähnt. Sicher, dass der Satz angehoben wird? |
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#6
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| Danke an den Sozialstaat an der Stelle...aber zurück zur Problematik: ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass das KG NICHT im BAFöG berechnet wird, da es als Einkommen zählt. Und du bist ja dazu verpflichtet, jegliches Einkommen (z.B. bezahlte Praktika) anzugeben. Ich würde mich da einfach mal ans BAFöG-Amt wenden und da Erkundigungen einholen. Immerhin ist der Studenten-BAFöG dazu da, sofern bewilligt, die Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt nebst der Krankenversicherung ab einem bestimmten Alter abzudecken. |
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#7
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| Saci, du liegst leider richtig. Kindergeld gibt's abgesehen von den Ausnahmen/Übergangsregelungen nur noch bis 25 Jahre. Da ich mich wegen meines Großen bafög-mäßig auf dem laufenden halte, kann ich bestätigen (hatte mich beim Amt erkundigt) das die Erhöhung kommt, allerdings erst ab Okt.2008. D.h. deine Freundin hängt erstmal bös in der Luft. @ Curly Kindergeld gilt übrigens nicht als Einkommen im Sinne des Bafög und auch sonst sind die Zuverdienst-Freibeträge recht human, so dass sich jobben durchaus lohnt - die sind da nicht so krass wie bei ALG2 Gruß, wombat |
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#8
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| Zitat:
Ich habe das selbe Problem!! Bekomme ab Oktober auch kein KG mehr!! Ich werde es versuchen einen Mietzuschuss bzw. Wohngeld zu beantragen! Wenn das nicht klappt werde ich mir einen Nebenjob suchen müssen, für das letzte halbe Jahr... was mich natürlich vom lernen abhalten würde und womit mir nicht wirklich geholfen wäre... Da mir dieses Geld von der Berufsausbildungsbeihilfe abgezogen wird..... |
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#9
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| Hallo cuxazubihw, Du hast hier einen Uralt-Thread ausgebuddelt. Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich inzwischen geändert (z.B. Bezug von Kindergeld).
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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