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#1
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| Hallo zusammen, kurz zu meiner Situation: Ich habe meine Diplomarbeit vor kurzem abgegeben und werde ab dem 01.10.2010 exmatrikuliert sein. Ab dann absolviere ich bis Ende des Jahres ein Praktikum bei einem kleinen Start-Up. Das Praktikum wird mit 400 Euro vergütet. Da ich jedoch eine sehr teure Fahrkarte brauche und mich zudem selbst krankenversichern muss, ist mein Unterhalt erstmal nicht gesichert. Ich wohne zwar noch bei meinen Eltern zu Hause (kostenlos), weitere "Zuwendungen" erhalte ich von meinen Eltern jedoch nicht. Deshalb habe ich mich vor einigen Wochen entschlossen, ALG 2 zu beantragen. Mein SB, der für die Leistungsseite zuständig ist, war sehr freundlich und hilfsbereit. Dementsprechend würde der Antrag wohl auch bewilligt und ich bekäme einen Teil der Grundsicherung ausbezahlt, Fahrtkosten erstattet und wäre über die ARGE natürlich krankenversichert. So weit so gut! Heute war ich jedoch beim SB der Vermittlungsseite. Dieser untersagte mir kategorisch, das Praktikum auszuüben. Stattdessen würde ich ab kommender Woche ein Bewerbungscoaching machen usw. Das gewünschte Praktikum dürfte ich für maximal 4 Wochen ausüben und auch nicht ab dem 01.10. sondern erst ab dem 05.10. Darauf wird sich der Arbeitgeber des Praktikums aber ebenso wenig einlassen, wie darauf, aus dem 400 Euro-Praktikum einen sozialversicherungspflichtigen Job zu machen, womit ich von der Coaching-Maßnahme der ARGE befreit wäre. Mir geht es jetzt jetzt gar nicht darum, über die Sinnlosigkeit dieses Systems zu klagen oder über den SB. Der hält sich halt an die Vorschriften und fertig. Mir geht es um Eure Meinungen und Einschätzungen. Auf der einen Seite habe ich ein Praktikum, wo ich Erfahrungen sammle und vielleicht im Anschluß ja sogar fest angestellt werde. Auf der anderen Seite bringt mir die ARGE kurzfristig finanzielle Vorteile. Bewerbungen schreibe ich ohnehin schon seit Monaten. Von dem Coaching erwarte ich mir also nicht soviel. Außerdem besteht natürlich die (geringe) Gefahr, dass mein ALG 2-Antrag doch abgelehnt wird. Wenn ich das Praktikum jetzt absagen würde, stünde ich demnach ohne alles da! Was meint Ihr, wie ich mich verhalten soll? Letztlich ist es natürlich meine Entscheidung, aber Eure Meinung wäre mir trotzdem hilfreich! Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! Viele Grüße! Sebastian |
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#2
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| Ich würde noch mal einen Vorstoss machen: vier Wochen Praktikum auf der Grundlage des § 46 SGB III SGB 3 - Einzelnorm UND erlaubte Ortsabwesenheit gemäss Erreichbarkeitsanordnung http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf UND leistungslose Tage Ob so ein Mix klappt? ![]() Das müsstest du genau absprechen, denn wenn du ALG II beantragt hast und im Hinblick auf den § 9 SGB II deine Eltern erklärt haben, dich nicht zu unterstützen, wird die Sache schwierig, denn ohne elterliche Unterstützung wirst du wohl nicht auskommen, wenn du das Praktikum machen möchtest.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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