Studium beendet, arbeitssuchend melden?
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Studium beendet, arbeitssuchend melden?

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  #1  
Alt 22.01.2010, 20:53
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Standard Studium beendet, arbeitssuchend melden?


Hallo,

ich habe eine Frage :-)
Ich habe Anfang Januar mein Diplomzeugnis von meiner Uni erhalten und bin noch bis zum 31.03.2010 als Student immatrikuliert.
Weil ich meine Bewerbungsmappe vor dem Abschicken noch einmal prüfen lassen wollte, habe ich per Suchmaschine im Internet geschaut, wo so etwas kostenlos angeboten wird. Die Unis in meiner Stadt fühlen sich nich zuständig, da ich in einem anderen Bundesland studiert habe. Als einziges habe ich diesen Service bei der Agentur für Arbeit gefunden. Dort habe ich angerufen und nun einen Termin für in einem Monat erhalten.
Da mir das zu spät ist, fahre ich nächste Woche zu meiner Uni, an der ich studiert habe, und lasse meine Unterlagen dort prüfen.
Von der Agentur für Arbeit habe ich inzwischen eine Einladung nach § 309 I iVm 38 I SGB III erhalten.

und nun meine Frage:

Ich habe nicht vor, mich arbeitslos zu melden und möchte auch keine finanzielle Unterstützung vor Agentur für Arbeit haben. Kann ich der Arbeitsagentur mitteilen, dass ich den Termin nicht wahrnehme und auch weiterhin kein Interesse an ihrer Unterstützung habe? Ab dem 31.03.2010 würde ich mich für den Fall, dass ich bis dahin keine Arbeitsstelle gefunden habe, selber krankenversichern. Und einen 400-Euro-Job werde ich wohl auch bekommen. ;-)

Vielen Dank vorab für eure Antworten :P
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  #2  
Alt 22.01.2010, 23:10
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Ich habe nicht vor, mich arbeitslos zu melden und möchte auch keine finanzielle Unterstützung vor Agentur für Arbeit haben. Kann ich der Arbeitsagentur mitteilen, dass ich den Termin nicht wahrnehme und auch weiterhin kein Interesse an ihrer Unterstützung habe?


1. Möglichkeit
Du meldest dich ARBEITSUCHEND, damit ist keine fortlaufende Unterstützung im Sinne eines Arbeitslosengeldes verbunden. Du kannst aber Unterstützung beantragen in Form von Bewerbungskostenübernahme (üblicherweise 5€ pro Bewerbung, Reisekostenerstattung bei vorheriger Antragstellung) und falls notwendig: Bildungsmassnahmen.

Dafür must du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und musst dich auf Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit bewerben und eigene Bewerbungsbemühungen unternehmen.

Mit der Arbeitsuchendmeldung ist keine Krankenversicherung verbunden!


2. Moglichkeit
Falls vorhanden: Du hast aus der Vergangenheit noch einen nicht verbrauchten Anspruch auf ALG I, diesen Anspruch könntest du noch aktivieren und verbrauchen.


3. Möglichkeit
Du bist bedürftig im Sinne des SGB II ("wietestgehend vermögenslos") und könntest ALG II = Hartz IV beantragen. Betreuung nicht mehr durch die Agentur für Arbeit, sondern durch die Arge/Jobcenter. Miete, Regelsatz und Krankenversicherung wären sichergestellt. Für Personen bis 25 gelten besondere Bedingungen. Pflichten ähnlich wie ALG I, Rahmenbedingungen etwas schärfer.


4. Möglichkeit
Du meldest dich von der Arbeitsuche ab, das kann formlos geschehen. Du wirst dann nicht mehr betreut.



Krankenversicherung:

Bitte achte darauf, in einer gesetzlichen Kasse versichert zu sein. Bei einer PKV kann es zu Problemen mit den zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträgen bei ALG II kommen. Solltest du dich für eine PKV entscheiden, lasse dich umfassend für den Fall eines ALG II - Leistungsbezuges informieren.

Wenn du nicht besonders vermögend bist, wirst du feststellen, dass die fortlaufenden Krankenversicherungsbeiträge dir ein ziemliches Loch in den Geldbeutel brennen. Bei einem Minijob (bis 400€) bist du nicht über den Arbeitgeber krankenversichert und musst weiterhin die KV selber zahlen.


ALG II

Sollte sich eine beklagenswerte Leere in deinem Portemonnaie abzeichnen, so beantrage rechtzeitig ALG II. Bitte nicht bis auf den letzten Moment warten, die Bearbeitungszeit eines ALG II - Antrages kann bis zu drei Monaten dauern, und falls noch Rückfragen erforderlich sind, kannst du alt und grau werden und Kohldampf schieben.


Rufmord

In der breiten Fresse (Pardon: freien Presse) wird derzeit mal wieder die altbekannte Sau durch's Dorf getrieben, dass ALG II - Hilfeempfänger nur fauler alkoholsaufender Abschaum sind. Vergiss das. Interessierte Kreise lancieren solche Meldungen, aber egal wie gross und fett die Buchstaben sind: davon werden freche Lügen auch nicht wahr.

Wenn bei dir also ALG II ansteht, dann beantrage dieses.

Auch wenn du ein Diplom in der Tasche hast: davon wirst du zunächst nicht satt.
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  #3  
Alt 22.01.2010, 23:13
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  #4  
Alt 23.01.2010, 14:14
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Zunächst einmal vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.

Habe ich das also richtig verstanden, dass ich:

im 1. Fall (arbeitssuchend) nur etwaige Kosten der Bewerbung erstattet bekomme, aber mich selber krankenversichern muss?

im 2. Fall nichts bekomme, da ich noch nie gearbeitet habe und somit noch nichts einbezahlt habe.

im 3. Fall auch nichts bekomme, da ich über Ersparnisse verfüge, die über das Schonvermögen hinausgehen? Wäre ich denn dennoch krankenversichert?

im 4. Fall mich völlig abmelde. Dazu habe ich noch ein paar Fragen:

a) Die Einladung gem. 309 I, 38 I SGB III wäre dann hinfällig. Ich muss dieser Einladung also nicht folgen. Allerdings könnte ich später einmal in Bezug auf Alg II Sanktionen hinnehmen müssen!!?

b) Wenn ich der Agentur für Arb eit nun mitteile, dass ich kein Interesse an diesem Termin und an weiteren Vermittlungen habe und gleichzeitig ab dem 01.04.2010 mich selber krankenversichere und die Beiträge dafür aus einem 400.-Job zahle oder von meine Eltern, Ersparnissen etc., habe ich mit der Arbeitsagentur nichts mehr zu tun und kann bspw. Praktika nach Lust und Laune nachgehen?!!? Und wenn ich einmal einen Midijob (also mehr als 400.- pro Monat) oder gar einen spitzenmäßih bezahlten Traumjob habe, dann bin ich automatisch über meinen Arbeitgeber versichert?!!?

c) Soweit meine ich, habe ich alles verstanden. Aber wieso steht dann in § 38 Abs. 1 SGB-III, dass ich mich 3 Monate vor Ende des Studiums arbeitssuchend melden MUSS bzw. dazu verpflichtet bin?

d) Zusammengefasst: Meldung bei der Agentur für Arbeit bringt mir nur die Bewerbungskosten + ggf. Fahrkostenerstattung und etwaige Weiterbildungsmaßnahmen. Meldung bei der ARGE bringt mir eigentlich Alg 2, bei mir aber nicht, weil meine Ersparnisse zu hoch sind.

Vielen Dank noch einmal für die Antworten
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  #5  
Alt 23.01.2010, 14:51
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Zitat:
Zitat von egsmark Beitrag anzeigen
Zunächst einmal vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort.

Habe ich das also richtig verstanden, dass ich:

im 1. Fall (arbeitssuchend) nur etwaige Kosten der Bewerbung erstattet bekomme, aber mich selber krankenversichern muss?
Korrekt.

im 2. Fall nichts bekomme, da ich noch nie gearbeitet habe und somit noch nichts einbezahlt habe.
Korrekt.

im 3. Fall auch nichts bekomme, da ich über Ersparnisse verfüge, die über das Schonvermögen hinausgehen? Wäre ich denn dennoch krankenversichert?
Du kannst ALG II nur dann beziehen, wenn du bedürftig im Sinne des SGB II bist. Das bedeutet, du musst erst den Teil deines Vermögens verbrauchen, der über dem Schonvermögen liegt. Erst ab Leistungsbezug wärest du auch krankenversichert über die Arge.

im 4. Fall mich völlig abmelde. Dazu habe ich noch ein paar Fragen:

a) Die Einladung gem. 309 I, 38 I SGB III wäre dann hinfällig. Ich muss dieser Einladung also nicht folgen. Allerdings könnte ich später einmal in Bezug auf Alg II Sanktionen hinnehmen müssen!!?
Wenn du keine Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nimmst, also keine Betreuung, kannst du demzufolge auch nicht sanktioniert werden.

b) Wenn ich der Agentur für Arb eit nun mitteile, dass ich kein Interesse an diesem Termin und an weiteren Vermittlungen habe und gleichzeitig ab dem 01.04.2010 mich selber krankenversichere und die Beiträge dafür aus einem 400.-Job zahle oder von meine Eltern, Ersparnissen etc., habe ich mit der Arbeitsagentur nichts mehr zu tun und kann bspw. Praktika nach Lust und Laune nachgehen?!!?
Korrekt. Du musst nur darauf achten, das diese Praktika nicht in Schwarzarbeit abdriften.

Und wenn ich einmal einen Midijob (also mehr als 400.- pro Monat) oder gar einen spitzenmäßih bezahlten Traumjob habe, dann bin ich automatisch über meinen Arbeitgeber versichert?!!?
Über den Arbeitgeber bist du krankenversichert, sobald du einen sozialversicherungspflichtigen Job ausübst, dieser fängt bei 400,01€ an (Midijob 400,01 bis 800,00€ )

c) Soweit meine ich, habe ich alles verstanden. Aber wieso steht dann in § 38 Abs. 1 SGB-III, dass ich mich 3 Monate vor Ende des Studiums arbeitssuchend melden MUSS bzw. dazu verpflichtet bin?
Du hast nur dann Pflichten, wenn du eine Betreuung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen willst. Der Sinn dieses § 38 SGB III (früher § 37b SGB III) ist es, Zeiten der Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Arbeitslose /Arbeitsuchende möglichst ohne Zeitverlust in Arbeit zu bringen. Leider hat dieser Paragraph noch eine für die Agentur erfreuliche Nebenwirkung: Arbeitslose, die den Paragraphen nicht kennen oder nicht richtig einschätzen, verlieren bei Fristverletzung einmalig eine Woche ihres Arbeitslosengeldes im Sinne einer Sanktion/Leistungssperre. Für die Agentur ist das ein erstklassiges Geschäftsmodell, was richtig Kohle in die Kasse spült. Aber wie das bei Behörden und behördenähnlichen Einrichtungen ist: man betrügt natürlich niemals nicht den Bürger und ist stets ehrlich und aufrichtig und hat niemals böse Absichten ...

d) Zusammengefasst: Meldung bei der Agentur für Arbeit bringt mir nur die Bewerbungskosten + ggf. Fahrkostenerstattung und etwaige Weiterbildungsmaßnahmen. Meldung bei der ARGE bringt mir eigentlich Alg 2, bei mir aber nicht, weil meine Ersparnisse zu hoch sind.
Korrekt. Die Zeiten der Arbeitssuche werden noch der Rentenanstalt gemeldet, diese führen aber bei einer reinen Arbeitsuchendmeldung nach derzeitigem Rechtsstand nicht zu einer Rentensteigerung oder Rentenansprüchen, sondern dienen nur der korrekten Darstellung des Rentenverlaufes.

Vielen Dank noch einmal für die Antworten
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  #6  
Alt 05.02.2010, 15:04
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Standard Arbeitsuchend und Bewerbungskosten

Hallo,

auch ich habe eine Frage: nach Abschluss meines Studiums vor 3 Wochen (allerdings habe ich mein Diplomzeugnis noch nocht bekommen, bis zum 31.03.2010 bin ich noch an der Uni angeschrieben) habe ich mich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet. Diese Woche hatte ich bereits mein Beratungsgespräch bei einem Arbeitsvermittler der örtlichen Arbeitsagentur und dieser hat mir folgende Informationen gegeben (die stark mit den Infos, die ich heute hier im Forum las, im Widerspruch stehen, weshalb ich momentan stark verwirrt bin):
- dass ich, wenn ich "arbeitsuchend" gemeldet bin, keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Leistungen der Arbeitsagentur habe, das heißt explizit auch keine Bewerbungs- und Reisekosten sowie definitiv auch keine Weiterbildungsmaßnahmen (diese gelten, so der Berater, nur für "Arbeitslose")
- dass auch die Zeiten, die ich "arbeitsuchend" gemeldet bin, definitiv nicht der Rentenversicherung weitergegeben werden (dies würde auch nur für "Arbeitslose" gelten)
- und da ich eh nichts von der Arbeitsagentur bekommen werde, wäre es schon am besten, wenn er mich sofort aus dem System herausnimmt und ich also gar nicht mehr bei der Arbeitsagentur geführt werde.

Nun frage ich mich , inwiefern das alles wirklich stimmt. Ich hätte auch keinen Anspruch weder auf ALG I noch auf ALG II, nur mein Ehemann meinte, dass es für die Lohnsteuererklärung wichtig sei, beu der Arbeitsagentur für die Zeit, in der man keine Arbeit hat und tatsächlich sucht, gemeldet zu sein. Das wäre auch meine Frage: kann ich mich nun wieder "arbeitsuchend" melden? sollte ich es tun?

vielen Dank schon mal!
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  #7  
Alt 05.02.2010, 16:54
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Grundsätzlich kann und darf jeder, der Arbeit sucht, die Vermittlungsdienstleistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.

Als "Arbeitsuchend" gemeldet erhält man keine fortlaufenden Unterstützungszahlungen, üblicherweise wird man aber hinsichtlich Bewerbungskosten unterstützt (Kann-Leistung, keine Muss-Leistung).

Wenn die Agentur für Arbeit jetzt sagt, dass du keinerlei Unterstützung erhälst, auch keine Unterstützung hinsichtlich Bewerbungskosten, dann müsste man dazu feststellen, dass die negative Betreuungsqualität der Agentur ein neues Niveau erreicht hat.

Zitat:
kann ich mich nun wieder "arbeitsuchend" melden? sollte ich es tun?
Grundsätzlich: Ja

Es kommt allerdings auf die Rahmenbedingungen an. Wenn die Agentur Zwangsmittel anwendet und die Eingliederungsvereinbarung mit einer nicht nachvollziehbaren Anzahl von Bewerbungsnachweisen koppelt, ist eine Vermittlungssperre wegen Unerfüllbarkeit abzusehen und dann steht die Frage im Raum, ob man sich das alles antut.

Ich würde mich jetzt arbeitsuchend melden, und austesten, was die Agentur für Arbeit erbringt. Dann ist man vorbereitet für die Zeit, wo man wirklich auf die Agentur oder zu gegebener Zeit auf die Arge angewiesen ist.






http://www.deutsche-rentenversicheru...ie__rente.html

HEGA 01/09 - 06 - Gesetzliche Änderungen zu den §§ 35, 37 und 38 SGB III - www.arbeitsagentur.de

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit: Nur bei Arbeitslosmeldung
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Geändert von nontestatum (05.02.2010 um 16:57 Uhr)
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  #8  
Alt 05.02.2010, 16:58
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Kannst du grob eure finanzielle Situation skizzieren?
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  #9  
Alt 06.02.2010, 18:24
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Hallo nontestatum,

erst mal ganz, ganz vielen Dank für die Antwort und die hilfreichen Links am Ende
Dann werde ich mich definitiv erneut "arbeitsuchend" melden; dafür verlangt die Agentur von dir zwar auch den Nachweis von Bewerbungsbemühungen (genauso wie von "arbeitslos"-Gemeldeten), aber es sind, so glaube ich, nur 3 oder 4 Bewerbungen im Monat, die ich so oder so schreiben werde (von daher besorgt mich Vermittlungssperre im Fall der Nicht-Erfüllbarkeit eher weniger). Warum mir keinerlei Unterstützung, auch hinsichtlich der Bewerbungskosten, zusteht, weiß ich nicht... zu unserer finanziellen Situation kann ich sagen: Mein Mann arbeit und sein Gehalt reicht schon aus, um mich "mitzufinanzieren", so dass ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe (auch wenn wir nicht vermögend und auch keine Ersparnisse haben)... und Anspruch auf ALG I habe ich dadurch nicht, dass ich noch nie sozialversichert gearbeitet habe.

Einen ganz lieben Dank noch mal und ein schönes Restwochenende
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  #10  
Alt 12.04.2010, 09:41
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Hallo zusammen,

ich bin über Google hier gelandet, weil ich vom Arbeitsamt eine Info bekommen habe, die mich verwirrt hat.

Die Aussage war, dass man die Bewerbungskosten nur erstattet kriegt, wenn man sich "arbeitslos" meldet. Eine Meldung als "arbeitssuchend" reicht nicht aus. Aus dem Bekanntenkreis habe ich das aber anders mitbekommen, wo es auch vor ca. 3-4 Jahren problemlos bei einem "arbeitssuchenden" geklappt hat.

Aus dem hier mehrmals verlinkten § 45 lese ich, dass "von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende" gefördert werden. Fallen denn hierunter auch Leute, die frisch das Studium abgeschlossen haben (so wie ich) oder liegt es genau daran, dass man sich als "arbeitssuchend" melden muss?

Stutzig macht mich auch diese Aussage:
Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Wenn die Agentur für Arbeit jetzt sagt, dass du keinerlei Unterstützung erhälst, auch keine Unterstützung hinsichtlich Bewerbungskosten, dann müsste man dazu feststellen, dass die negative Betreuungsqualität der Agentur ein neues Niveau erreicht hat.
Ist mein Betreuer also so schlecht oder nutzt er die vom Gesetz zur Verfügung gestellten Freiräume nur aus?
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