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#1
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| Hallo miteinander! Folgende Situation bei mir: Ich bin noch bis 14.09.2010 als Student immatrikuliert, danach ist mein Studium erfolgreich abgeschlossen, meine Jobbemühungen waren bisher jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Mir stellt sich jetz die Frage, ob es sinnvoll/Pflicht ist, mich arbeitssuchend zu melden. Mir wurde diesbezüglich gesagt, man sollte dies v.a. wegen der Rentenversicherung beachten! Um Arbeitslosengeld (welches ich ohnehin nicht erhalten würde, weil nie eingezahlt) geht es mir überhaupt nicht, der Lebensunterhalt ist sichergestellt. Ich hoffe, ich konnte näher bringen, worum es mir geht!Ich selbst kenne mich zu diesem Thema nicht wirklich aus und erbitte deswegen eure Hilfe! DAnke |
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#2
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| wie alt bist du? Eigene Wohnung ? Bei den Eltern wohnend? Zusammen mit Freund/Freundin lebend? Wie ist der Lebensunterhalt gesichert? Ist auch die Krankenversicherung geregelt?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo! Ich bin noch 26, wohne mit meiner Freundin zusammen. Unterhalt ist durch ihr Einkommen gesichert. Wie gesagt, finanzielle Aspekte zwingen mich nicht zum Arbeitsamt zu gehen... Krankenversicherung ist soweit auch geregelt... |
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#4
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| Zitat:
Ihr bildet dann eine Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II, und solltest du auch nur 1€ ALG II erhalten, sammelst du auch Rentenzeiten an. Bei ALG II wäre auch deine gesetzliche Krankenversicherung in trockenen Tüchern. Du kannst ja mal im Internet einen ALG II - Rechner heraussuchen und dort die Zahlen eingeben, du kannst dann grob feststellen, ob du/ihr Anspruch auf ALG II habt. Wenn du dich nicht mindestens arbeitsuchend meldest, bzw. keine Leistungen erhälst, führst du das Leben eines Privatiers, du zahlst alles selber und kannst auch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Dazu informiert die die Rentenanstalt. Ich würde die Lösung "Privatier" aber nicht gerne empfehlen, solltest du dich doch arbeitsuchend melden müssen, giltst du ggf. und je nach den Umständen nicht als langzeitarbeitslos und wirst entsprechend weniger unterstützt, bzw. verspätet unterstützt. Bitte prüfe jetzt zunächst, ob du/ihr Anspruch auf ALG II habt. Es reicht wie gesagt ein Anspruch von 1€, dann wird einiges einfacher.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Also soweit ich das überblickt habe, habe ich keinen Anspruch auf ALG II, weil hierzu auch das Vermögen des Partners berücksichtigt wird. Ist das korrekt? Wegen Krankenversicherung: Bin noch 14.09. immatrikuliert...danach müsste ich mich freiwillig versichern...was zu einem mehr als doppelt so hohen Beitrag als bisher führen würde... EIn Job würde alle meine Probleme lösen... |
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#6
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| Also, wenn du dich arbeitssuchend meldest, dann bekommst du (auf Antrag!) einen Zuschuß zu den Bewerbungskosten. Ich würde es also auf jeden Fall machen |
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