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#1
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| Hallo liebe Leute! Ich bräuchte mal Eure Hilfe... Folgendes: Ich (w, 26, lebe noch zuhause) hatte gestern meine letzte Magisterprüfung und bekomme am 7. Mai 2008 mein Examenszeugnis. damit ist mein Studium abgeschlossen. Ich weiß, daß ich bis zum 30.9. noch eingeschrieben bin. Einen Job habe ich derzeit noch nicht in Aussicht. Ich bin, soweit ich weiß, bis ich einen richtigen Job habe, noch weiterhin bei meinen Eltern mit privat versichert, genau wie während meines Studiums. Wie läuft das nun? Muss ich mich „arbeitssuchend“ melden? Was habe ich davon? Bin ich dazu gezwungen? Bekomme ich dann finanzielle Zuschüsse? Darf ich nebenher jobben? Wenn ja, wie viel darf ich verdienen? (werde vermutlich meinen 400,- Job noch behalten können, bis ich einen richtigen Job gefunden habe) Wäre für jede Hilfe dankbar, denn ich fühle mich derzeit etwas überfordert. So viel Unklarheit...bisher wollte keine rechte Freude über das Beenden der Prüfungsphase aufkommen... :( Liebe Grüße, Anne Geändert von slocum (01.05.2008 um 16:02 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Die Meldung "arbeitsuchend" ist nicht mit fortlaufenden Unterstützungszahlungen ausgestattet. Diese Meldung ist leistungslos. Betreut würdest du dort von der Agentur für Arbeit, man könnte dir dort allerdings nach Antrag Fortbildungsmassnahmen bezahlen. Zu der Meldung "arbeitsuchend" bist du nicht gezwungen, entscheidest du dich aber für diese Meldung, musst du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und du unterliegst der Erreichbarkeitsanordnung. Da du keine Leistungen beziehst, sind diese beiden Begriffe für dich eigentlich ohne weitere Bedeutung. Natürlich darfst du auch jobben und Geld verdienen darfst du soviel wie du möchtest. Aber Achtung: solltest du ein eigenes Einkommen haben, müsstest du dies mit deiner Krankenversicherung abstimmen. Wenn du über 401,-- € verdienst, siehe zu, dass du in eine gesetzliche Krankenkasse gehst. Nächstes Szenario: Du bist nicht vermögend, und "bedürftig" im Sinne des Sozialgesetzbuches. Du könntest dann ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen. Du unterliegst dann dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch ( SGB II) und wärest verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, um deine Bedürftigkeit zu mindern (§ 2 SGB II). Du unterliegst der EAO Erreichbarkeitsanordnung unterschreiben. Du erhälst "angemessene" KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung) und einen Regelsatz von 347€ sowie Krankenversicherung. Achtung: Wenn du bei deinen Eltern wohnst, greift der § 9 SGB II. Du bildest mit Ihnen eine Haushaltsgemeinschaft. Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf Bei ALG II wird dein Verdienst nach dem Zuflussprinzip und nach den Zuverdienstregeln (§ 30 SGB II) berücksichtigt, so dass dir von deinem Verdienst ein Freibetrag verbleibt. BMAS - Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) BMAS - Zuverdienst BMAS - Fragen zum Einkommen/Vermögen BMAS - Die Haushaltsgemeinschaft Lebensphase - Powered by vBulletin
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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slocum (02.05.2008) | ||
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#3
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| Hallo nontestatum! Vielen Dank für die ausführliche Auskunft! ![]() Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich noch bei meinen Eltern lebe, von denen ich auch finanziert werde, KANN (ich MUSS nicht) mich "arbeitssuchend" melden. Wenn ich mich "arbeitssuchend" melde, bekomme ich unter diesen Umständen keine finanzielle Unterstützung. Ich vermute, ich bekomme dann von der Arge aber trotzdem Job-Vorschläge, auch die ich mich bewerben kann, aber nicht muss. Richtig? Kann gut, sein, daß ich in Kürze noch ein paar Fragen habe - hoffe das ist ok? ![]() Nochmals vielen Dank! Lieber Gruß! |
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#4
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| Zitat:
] und mehr zahlt, als nötig ist. Aber eine solche Logik muss ich in meinem Alter ja nicht mehr unbedingt verstehen ....
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slocum (02.05.2008) | ||
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#5
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| Danke danke danke! Du hast mir sehr weitergeholfen, nontestatum!Ein schönes Wochenende, wünsch ich Dir! |
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#6
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| Nochmal Hallo! Eine Frage hab ich noch! Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn ich mich arbeitssuchend melden will? Zeugnisse etc? Perso ist ja klar. Sonst noch etwas? Grüße an alle! |
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#7
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| Richtig: gültiger Personalausweis. Das weitere wird man dir dann mitteilen. Stelle schon mal eine Bewerbungsmappe zusammen, mit Mustertext Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien.
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#8
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| Aber die Bewerbungsmappe brauche ich doch nicht für die "arbeitssuchend"-Meldung, oder? |
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