Studium fertig - "arbeitssuchend" melden?
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Studium fertig - "arbeitssuchend" melden?

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  #1  
Alt 01.05.2008, 15:48
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Hallo liebe Leute!

Ich bräuchte mal Eure Hilfe...

Folgendes:

Ich (w, 26, lebe noch zuhause) hatte gestern meine letzte Magisterprüfung und bekomme am 7. Mai 2008 mein Examenszeugnis. damit ist mein Studium abgeschlossen. Ich weiß, daß ich bis zum 30.9. noch eingeschrieben bin. Einen Job habe ich derzeit noch nicht in Aussicht.
Ich bin, soweit ich weiß, bis ich einen richtigen Job habe, noch weiterhin bei meinen Eltern mit privat versichert, genau wie während meines Studiums.

Wie läuft das nun?

Muss ich mich „arbeitssuchend“ melden?
Was habe ich davon?
Bin ich dazu gezwungen?
Bekomme ich dann finanzielle Zuschüsse?
Darf ich nebenher jobben?
Wenn ja, wie viel darf ich verdienen? (werde vermutlich meinen 400,- Job noch behalten können, bis ich einen richtigen Job gefunden habe)

Wäre für jede Hilfe dankbar, denn ich fühle mich derzeit etwas überfordert. So viel Unklarheit...bisher wollte keine rechte Freude über das Beenden der Prüfungsphase aufkommen... :(

Liebe Grüße,
Anne

Geändert von slocum (01.05.2008 um 16:02 Uhr)
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  #2  
Alt 02.05.2008, 09:29
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Zitat:
Muss ich mich „arbeitssuchend“ melden?
Was habe ich davon?
Bin ich dazu gezwungen?
Bekomme ich dann finanzielle Zuschüsse?
Darf ich nebenher jobben?
Wenn ja, wie viel darf ich verdienen? (werde vermutlich meinen 400,- Job noch behalten können, bis ich einen richtigen Job gefunden habe)
Ich gehe davon aus, dass du keinen Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung) hast. Voraussetzung dafür wären 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren.

Die Meldung "arbeitsuchend" ist nicht mit fortlaufenden Unterstützungszahlungen ausgestattet. Diese Meldung ist leistungslos. Betreut würdest du dort von der Agentur für Arbeit, man könnte dir dort allerdings nach Antrag Fortbildungsmassnahmen bezahlen.

Zu der Meldung "arbeitsuchend" bist du nicht gezwungen, entscheidest du dich aber für diese Meldung, musst du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und du unterliegst der Erreichbarkeitsanordnung. Da du keine Leistungen beziehst, sind diese beiden Begriffe für dich eigentlich ohne weitere Bedeutung.

Natürlich darfst du auch jobben und Geld verdienen darfst du soviel wie du möchtest. Aber Achtung: solltest du ein eigenes Einkommen haben, müsstest du dies mit deiner Krankenversicherung abstimmen. Wenn du über 401,-- € verdienst, siehe zu, dass du in eine gesetzliche Krankenkasse gehst.

Nächstes Szenario:

Du bist nicht vermögend, und "bedürftig" im Sinne des Sozialgesetzbuches.

Du könntest dann ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen. Du unterliegst dann dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch ( SGB II) und wärest verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, um deine Bedürftigkeit zu mindern (§ 2 SGB II).

Du unterliegst der EAO Erreichbarkeitsanordnung und musst eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

Du erhälst "angemessene" KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung) und einen Regelsatz von 347€ sowie Krankenversicherung.

Achtung:

Wenn du bei deinen Eltern wohnst, greift der § 9 SGB II. Du bildest mit Ihnen eine Haushaltsgemeinschaft.

Zitat:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

§ 9 SGB II, Absatz 5
Der Unterstützungsvermutung kann widersprochen werden:

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf

Bei ALG II wird dein Verdienst nach dem Zuflussprinzip und nach den Zuverdienstregeln (§ 30 SGB II) berücksichtigt, so dass dir von deinem Verdienst ein Freibetrag verbleibt.

BMAS - Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)

BMAS - Zuverdienst

BMAS - Fragen zum Einkommen/Vermögen

BMAS - Die Haushaltsgemeinschaft

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slocum (02.05.2008)

  #3  
Alt 02.05.2008, 12:44
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Hallo nontestatum! Vielen Dank für die ausführliche Auskunft!

Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ich noch bei meinen Eltern lebe, von denen ich auch finanziert werde, KANN (ich MUSS nicht) mich "arbeitssuchend" melden.
Wenn ich mich "arbeitssuchend" melde, bekomme ich unter diesen Umständen keine finanzielle Unterstützung. Ich vermute, ich bekomme dann von der Arge aber trotzdem Job-Vorschläge, auch die ich mich bewerben kann, aber nicht muss. Richtig?

Kann gut, sein, daß ich in Kürze noch ein paar Fragen habe - hoffe das ist ok?

Nochmals vielen Dank!

Lieber Gruß!
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  #4  
Alt 02.05.2008, 13:46
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Zitat:
Zitat von slocum Beitrag anzeigen
Hallo nontestatum! Vielen Dank für die ausführliche Auskunft!

Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ich noch bei meinen Eltern lebe, von denen ich auch finanziert werde, KANN (ich MUSS nicht) mich "arbeitssuchend" melden.
Korrekt.


Wenn ich mich "arbeitssuchend" melde, bekomme ich unter diesen Umständen keine finanzielle Unterstützung. Ich vermute, ich bekomme dann von der Arge Solange du keinen ALG II - Antrag gestellt hast, wirst du von der Agentur für Arbeit betreut, nicht von der ARGE/Jobcenter! aber trotzdem Job-Vorschläge, auch die ich mich bewerben kann, aber nicht muss.
Du "musst" dich schon bewerben, aber da du keine Leistungen beziehst, kann man dich schlecht sanktionieren. Es ist ja nichts da, was man dir abziehen könnte. Der Sachbearbeiter könnte nur sagen, ich habe jetzt keine Lust mehr und meldet dich von der Arbeitsuche ab.

Allerdings könnte es sein, dass, wenn du Arbeitsangebote ablehnst und du beantragst doch noch ALG II, dass du dann mit einer 30%-Sanktion einsteigst. Da bin ich mir aber nicht so ganz sicher


Richtig?

Kann gut, sein, daß ich in Kürze noch ein paar Fragen habe - hoffe das ist ok? Aber ja

Nochmals vielen Dank!

Lieber Gruß!
Sofern du weitestgehend vermögenslos bist, voraussichtlich länger ohne Arbeit sein wirst, würde ich in Abstimmung mit der ARGE/Jobcenter eine kleine angenmessene Wohnung bis max. 45 qm suchen und mit Genehmigung der ARGE anmieten. Vorteil: du kriegst deine Unterstützung, Miete und Regelsatz sowie Krankenversicherung, deine Eltern müssen dich nicht weiter unterhalten und mit dem § 9 SGB II musst du dich dann auch nicht herumärgern. Offensichtlich spart der Staat auch dabei, wenn er junge Erwachsene mit genialen Paragraphen aus dem Elternhaus treibt [] und mehr zahlt, als nötig ist. Aber eine solche Logik muss ich in meinem Alter ja nicht mehr unbedingt verstehen ....
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slocum (02.05.2008)

  #5  
Alt 02.05.2008, 16:31
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Danke danke danke! Du hast mir sehr weitergeholfen, nontestatum!
Ein schönes Wochenende, wünsch ich Dir!
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  #6  
Alt 05.05.2008, 10:18
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Nochmal Hallo!

Eine Frage hab ich noch!

Welche Unterlagen muss ich mitbringen, wenn ich mich arbeitssuchend melden will? Zeugnisse etc? Perso ist ja klar.

Sonst noch etwas?

Grüße an alle!
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  #7  
Alt 05.05.2008, 15:29
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Richtig: gültiger Personalausweis.

Das weitere wird man dir dann mitteilen.

Stelle schon mal eine Bewerbungsmappe zusammen, mit Mustertext Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien.
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  #8  
Alt 05.05.2008, 21:44
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Aber die Bewerbungsmappe brauche ich doch nicht für die "arbeitssuchend"-Meldung, oder?
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