Studium fertig und nun ??
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Studium fertig und nun ??

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  #1  
Alt 15.02.2009, 12:32
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Pinselaeffchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

habe mal eine frage und zwar bin ich seit Donnerstag mit meinem Studium fertig und bin jetzt dipl.-Ing.(Innenarchitektur). Nun weiss ich nicht ob ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend melden soll.

Einen Job habe ich im Moment noch nicht in aussicht und ich bin verheiratet und mein Mann ist Zahnarzt (bald selbstständig) und verdient im moment ganz gut. Wir wohnen im Hause meiner Schwiegereltern und zahlen auch keine Miete. Versichert bin ich über unsere Familienversicherung

Vielleicht kann mir jemand sagen was besser ist, da ich ja glaube ich sowiso keinen Anspruch auf Unterstützung habe.

LG und danke im Vorraus
Miriam

Geändert von Pinselaeffchen (15.02.2009 um 12:36 Uhr)
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  #2  
Alt 15.02.2009, 18:56
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Glückwunsch

zum Studiumsabschluss.
Das Fach Deutsch scheint bei ihnen ausgeklammert gewesen zu sein.

Die meisten Studenten beginnen gewöhnlich schon ein Jahr vor Abschluss
ihres Studiums mit Bewerbungen um einen geeigneten zukünftigen Arbeitsplatz.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass Sie nun wie Rudi Ratlos dastehen.
Innenarchitektur ist was Feines - da kann man alles mögliche machen.
Kenne zufällig eine sehr engagierte Innenarchitektin die nun ein Elektroplanungsbüro betreibt.
Da es in finanzieller Hinsicht wegen des doch recht annehmbaren Einkommens
ihres lieben Gatten nicht hapert, sind Ihnen wohl finanzielle Unterstützungen
seitens der Arbeitsagentur verwehrt.
Denkt man etwas langfristig, so ist, wenn man schon so einen schönen Beruf hat, die baldige Aufnahme einer Arbeit gegenüber reiner Hausfrauentätigkeit
vorzuziehen. Da kann man ja jemand einstellen, der den Haushalt führt.
Ich würde aber zur Arbeitsagentur doch gehen und mich arbeitssuchend melden.
Auch wenn sie keinerlei Ansprüche haben.

Der Gesetzgeber sagt, dass Arbeitslosmeldungen ohne Leistungsbezug nach Beendigung des Arbeitslosengeldbezugs nur dann bei der Rente als rentenrechtliche Zeiten zählen, wenn seit Ende der Beschäftigung eine lückenlose Meldung bei der Agentur für Arbeit besteht.


Die Folgen für Ihre spätere Rente könnten fatal sind.

Es hat also den Vorteil, dass sie rentenrechtlich keine Ansprüche verlieren.

Nebenbei können sie ja noch die Praxiseinrichtung etwas planen bis sie einen
geeigneten Arbeitgeber finden.

Gruss

wellen
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