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#1
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| Hallo, ich bin gerade mit meinem Studium fertig geworden und bin jetzt Diplom Übersetzer, mein Diplom erhalte ich in den nächsten Tagen. Ich habe auch schon eine Stelle in Sicht und meine Bewerbung ist auch schon auf dem Weg, meine Frage ist: Sollte ich mich trotzdem bei der Arbeitsagentur "Arbeitssuchend" melden? Denn es ist ja so, dass man heutzutage Jobzusagen manchmal Wochen oder auch Monate später erhält. Man kann aber genau so gut sofort eine Antwort bekommen. Die Sache ist die, ich habe irgendwann als Student bei einer Firma als Aushilfe gearbeitet, und dort wurden zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Mitarbeiter zum Arbeistamt geschickt (natürlich nicht gleichzeitig ), denn es hieß wenn man sich nicht dort meldet, dann kann man den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren im Falle einer auftretenden Arbeitslosigkeit.Muss ich mich also deshalb am besten sofort beim Arbeitsamt melden, damit ich nicht eventuell nach drei monaten bei denen joblos ankomme und die dann sagen "tja, hätten Sie sich früher bei uns melden sollen"...? Meine Frau trifft ebenfalls das gleiche in etwa 6 Monaten, sie ist dann fertig mit Medizin und kriegt dann sogar zu 99,99% ihre Stelle dort, doch die Frage ist wie gesagt ob man sich offiziell gesehen unbedingt melden muss. Vielen Dank auf jeden Fall für Ihre Antwort und weiter so mit Ihrer tollen Internetseite! Viele Grüße Marouen |
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#2
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| Zitat:
Bitte beachten: in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Bitte keine Nachversicherungsbeiträge auflaufen lassen, diese wären pures Gift! Und bitte auf eine gesetzliche Krankenversicherung achten!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo nontestatum, vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Also finanzieren werden wir uns mehr oder weniger selber, ich habe noch einen 400 EUro Job, den ich erstmal weitermachen werde, meine Frau bekommt Bafög und wir bekommen noch Wohngeld. Leistungen werde ich da keine kriegen. Das mit der Krankenversicherung und den Nachversicherungsbeiträgen lese ich jetzt zum zweiten Mal: was heißt das genau? Ich bin also noch bis Ende des Semesters (31.03.2010) offiziell student und bis dahin auch als Student versichert und meine Frau familienversichert durch mich. Ich habe auch bei unserer Krankenversicherung nachgefragt, da muss ich auf jeden Fall ab April mehr zahlen, anders geht es ja nicht (es sein denn ich kriege vorher den/einen Job, dann ist es wieder eine andere Sache). Und was hat das mit den besagten Fristen auf sich? (Zitat: Wer sich nicht innerhalb bestimmter Fristen arbeitsuchend/arbeitslos meldet, wird mit dem Verlust von 1 Woche Arbeitslosengeld sanktioniert.) Beginnt für mich diese Frist erst am 1.April 2010 oder schon jetzt? Vielen Dank auf jeden Fall für die Mühe zu antworten. Viele Grüße Marouen |
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#4
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| In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wer sich nicht krankenversichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Beitragsschulden gefährden aber den Krankenversicherungsschutz, auch dann noch, wenn wieder laufende Zahlungen aufgenommen wurden. Aufgepasst: mit einem Minijob ist keine Krankenversicherung verbunden! Wenn du verheiratet bist, kannst du ALG II (Arge/Jobcenter) in Anspruch nehmen, auch dann, wenn du unter 25 bist. Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung: Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Hallo nontestatum, ich bin mir nicht sicher, ob ich das (auf meinen Fall bezogen) richtig verstanden habe. Also bei mir sieht es folgendermaßen aus: Ich bin 30, habe seit längerem nur einen 400 Euro Job (+Bafög für meine Frau + Wohngeld + Kindergeld + Kinderzuschlag ... wir verhungern also nicht ), zahle aber ganz normal (noch) als Student die Krankenversicherung mit dem Studentenbeitrag: der Regelbeitrag den alle Studenten zahlen, zurzeit also um die 68 Euro.Das heißt krankenversichert bin ich (bzw. wir) auf jeden fall. Ist es also somit nicht erstmal für mich geregelt? Ich denk' mal ich frage auch auf jeden Fall bei meiner Versicherung vorsichtshalber nach, da ich jetzt mit dem Studium fertig bin. ALII würde ich aber sehr ungern beantragen, und zwar aus 2 Gründen: 1- wir kommen auch so klar 2- ich will auf keinen Fall "jeden zumutbaren Job" annehmen MÜSSEN, nur damit die mich "loswerden", wie ich es auch am Telefon von denen gehört habe. Ich habe schließlich nicht 10 Jahre studiert um Putzfrau zu werden oder Zeitungen zu verteilen Ich denke also "Arbeitssuchend" wird erstmal reichen, oder? Vielen Dank & einen schönen Gruß! Marouen |
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#6
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| Zitat:
Bist du kein Student mehr, musst du dich auch bei einem 400€-Job selber krankenversichern, da greifen dann auch andere Tarife. Sehr wahrscheinlich wird es deutlich teurer: wenn das der Fall ist, kann eure Bedarfsrechnung umkippen und ihr könntet möglicherweise aus dem Wohngeld kippen, weil euer Bedarf nicht mehr gedeckt ist. Wohngeld ist nämlich nicht für Bedürftige bestimmt. Ist euer Einkommen insgesamt zu gering, wird das Wohngeld nicht mehr gezahlt, sondern ihr werdet auf ALG II verwiesen. Ihr müsst auf jeden Fall eure Finanzierung prüfen und nachrechnen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Marouen (05.01.2010) | ||
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#7
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| Vielen Dank! Das habe ich alles nicht gewusst. Vielen Grüße Marouen |
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