Unterhalt während eines BA-Studiums
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Unterhalt während eines BA-Studiums

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  #1  
Alt 20.07.2008, 18:25
MCC MCC ist offline
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MCC befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Liebe Community,
ich beginne ab 1.10 diesen Jahres ein BA Studium und bin 18. Jahre alt. Mein Verdienst beläuft sich auf 730€ Netto,somit fällt das Kindergeld für mich weg. Wie sieht es aber mit dem Unterhalt meiner Eltern aus, sind diese gesetzlich verpflichtet,mir etwas dazuzugeben? Denn wie sollich von diesem Geld meine Miete, Auto, Sprit, Kleidung, Studiengebühren, Kabel/Gez, Internet,Möbel usw. zahlen?
Oder bekomme ich irgendwie Zuschuss zur Miete. Bitte um Hilfe, den so sieht es ohne zusätzlichen Zahlungen ziemlich düster aus.
MfG MCC
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  #2  
Alt 20.07.2008, 18:32
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Shalea befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi,

dein Anspruch auf Unterhalt ist letztendlich davon abhängig, wie viel deine Eltern verdienen. Näheres dazu erfährst du bei einem Blick auf die Düsseldorfer Tabelle.
Da du allerdings ein recht hohes Einkommen hast, gehe ich davon aus, dass du keinen Unterhalt bekommen wirst, da du deinen Lebensunterhalt eigentlich allein bestreiten kannst. Ich geh mal davon aus, dass du auch kein Befög bekommst...?

Ein 400€-Job wäre da wohl die einzige Lösung, der ist neben einem Studium durchaus möglich.

Es steht dir natürlich frei, deine Eltern freundlich um nen kleinen Zuschuss zu bitten.

LG
Shalea
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  #3  
Alt 03.09.2009, 14:53
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Ezra befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Da Du ein duales Studium machst, kannst Du Berufsausbildungbeihilfe (BAB) beantragen. Dort wird wie beim BaFöG auch das Einkommen Deiner Eltern mit einbezogen. Sofern sie genug verdienen, müssen Sie Dich finanziell unterstützen.

Auch Wohngeld kannst Du beantragen, wenn das mit der BAB nicht klappt.
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  #4  
Alt 02.05.2010, 16:09
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Er ist kein Azubi, deshalb keine Berufsausbildungsbeihilfe.

Ein BA-Student absolviert ein Studium.
Deshalb gibt es Bafög, wenn die Praxisvergütung zu niedrig sein sollte.

Ein Kindergeldanspruch ist immer genau nach den Vorschriften zu prüfen. Z.B. sind Werbungskosten für die Praxis (mind. 920 Euro pauschal) und Fortbildungskosten fürs Studium u.ä. abzusetzen.
Besonders kostenträchtig:
- Fahrtkosten für Arbeitsweg
- Reisekosten zur Studieneinrichtung
- Unterkunftskosten am Studien- oder Arbeitsort
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  #5  
Alt 02.05.2010, 18:51
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Ezra befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Er ist kein Azubi, deshalb keine Berufsausbildungsbeihilfe.
Zum einen wurde es mir beim Arbeitsamt so gesagt, als ich noch dabei war, mich auf ein duales Studium zu bewerben, zum anderen findet man dazu auch im Internet Quellen. Zum Beispiel: Duales Studium - Zwischen Beruf und Studium

Zitat:
Finanzierung eines dualen Studiums

Bei einem dualen Studium wird der Student vom Arbeitgeber bezahlt – die Ausbildungsvergütung kann jedoch auch relativ gering ausfallen. Wer dual studiert, hat zudem keinen Anspruch auf BAföG. Du kannst jedoch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Staat beantragen, wenn Du während Deiner Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnst.
Oder auch hier:
http://www.bildung.koeln.de/ausbildu...oeg/index.html
Zitat:
Ausbildungen im Dualen System werden nach dem BAföG nicht gefördert. Die Auszubildenden erhalten hier eine Ausbildungs- vergütung und können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Geändert von Ezra (02.05.2010 um 18:59 Uhr)
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  #6  
Alt 04.05.2010, 11:29
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du meinst vielleicht eine Ausbildung mit integriertem Studium. Da kenne ich mich nicht aus.

Soweit ich gelesen habe gibt es in NRW keine Berufsakademien (im Sinne des Bafög-Gesetzes).
Berufsakademie ? Wikipedia

Du kannst ja zur Sicherheit mal bei eurem Bafög-Amt anrufen, ob sie dir deine Infos bestätigen, dass es BAB und nicht Bafög gibt.
Beides BAB und Bafög gibt es erst ab Antragstellung. Deshalb ist es wichtig, den Antrag gleich an der richtigen Stelle einzureichen.

Für BA-Studenten innerhalb Sachsens (egal an welchem Standort) ist immer das Bafög-Amt in Aue-Schwarzenberg zuständig.
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