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#1
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| Der Präsident des Bundessozialgerichtes ist der Meinung, dass auch Hartz-IV-Empfänger die Abwrackprämie Autos bekommen sollten. Die Prämie sollte nicht als Einkommen gewertet werden. Streit um Anrechnung: Sozialrichter für Abwrackprämie auch bei Hartz IV - Nachrichten Politik - WELT ONLINE
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#2
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| Vollkommen Richtig,hier noch ein wenig ausführlicher... Zitat: Mann muß erst klagen damit geltendes Gesetz angewendet wird... Traurig... § 11 SGBII Absatz 3: 3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen 1. Einnahmen, soweit sie als a) zweckbestimmte Einnahmen, b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären, 2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (23.03.2009 um 17:25 Uhr) |
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