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#1
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| Meldet sich ein Mitarbeiter mehrmals zu spät krank, kann das eine Kündigung rechtfertigen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main entschieden, wie die deutsche Anwaltauskunft mitteilt (Az.: 12 Sa 522/10). In dem Fall war ein Vorarbeiter, der bei einem Dienstleistungsunternehmen beschäftigt war, wiederholt krankgeschrieben. Schon 2003 hatte ihn sein Arbeitgeber schriftlich darauf hingewiesen, dass er eine Erkrankung umgehend und möglichst vor Dienstbeginn der Personalabteilung melden müsse. Denn nur dann könne sie das übrige Personal noch entsprechend einteilen. Dennoch meldete sich der Mann in den folgenden Jahren insgesamt sechsmal verspätet krank. Viermal mahnte ihn sein Arbeitgeber ab. Dann kündigte er ihm fristlos und fristgerecht. Die Kündigungsschutzklage des Mannes war in der ersten Instanz erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei einer Erkrankung rechtfertige nach erfolgloser Abmahnung zwar nicht die fristlose, jedoch die ordentliche Kündigung. Denn unabhängig zur Vorlage eines ärztlichen Attests bestehe auch eine Meldepflicht. Verletzung der Meldepflicht: Bei verspäteter Krankmeldung droht Kündigung | RP ONLINE |
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#2
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| Aufgepasst! Es geht in diesem Beitrag um die reine Krankmeldung an den Arbeitgeber, nicht um eine verspätete Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Volksmund: gelber Urlaubsschein).
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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